hab neulich was bei i.bay ersteigert..
war natürlich privatauktion mit ohne gewährleistung und umtausch
ersteigertes objekt ist schwer beschädigt und unbrauchbar
im anzeigettext steht funktionstüchtig drinn
kann ich dem typ legal an kragen gehn?
hats verdieht: hat mich vorsätzlich verarscht
mein anwalt hat erst wieder montach zeit. brennt mir aber grad unter den nägeln das thema