Krieg keine Zulassung - Kein Kaufvertrag, Auto aus Frankreich

  • Moin!


    Nu ist mit meinem Granni alles tutti, Tüv hat er, AU hat er, Oldtimergutachten hat er, alles feini.
    Bin nun zum Amt anmelden. Das Fahrzeug ist vor ein paar Jahren aus Frankreich gekommen (hatte noch nie deutsche Papiere). Der Typ hat das Teil vor zwei Jahren bei Ebay versteigert -> ich war der doofe ders gekauft hat.


    Ich hab den französchichen Brief und nen Haufen Rechnungen, ne Zulassungsbescheinigung aus Fr, aber keinen Kaufvertrag! Und ohne Eigentumsnachweis wollen die mir das Auto nicht zulassen.
    Doof gelaufen, selber schuld. Alles richtig... Aber hat wer ne Idee wie ich aus dem Dilemma raus komme?

  • dir fehlt nur der Kaufvertrag?


    Nunja, so ein handgeschriebenes Dokument mit der Unterschrift des Verkäufers und des Käufers sollte sich doch "finden" lassen oder?


    Oder sei es kein handgeschriebenes, sondern nur ein unterschriebener Vordruck aus dem Netz (gibt es sicher auch auf Französisch)



    Tüdeldü.

  • Das Fahrzeug ist vor ein paar Jahren aus Frankreich gekommen

    sprich: Du hast keine Kontaktdaten mehr vom Verkäufer (Benutzername aus der Bucht, Mail etc.) und ganz bestimmt keine Mail mehr darüber "Glückwunsch, Sie haben den Artikel..."


    Ruf mal bei der Bucht an. Die haben ne Hotline. Hab ich auch mal gemacht - funktioniert ganz gut. Ob´s wirklich was bringt, is ne andere Frage.
    Horch die aus ob die noch an Deine Ersteigerungen aus der Vergangenheit rankommen... Darüber vielleicht den Verkäufer ermitteln. Aber ob´s kappt...


    Kannst Dich dich denn nix mehr erinnere!? Kerlo? Nix Papiere gemacht? Vielleicht is in alte Akteschrank. Denkst Du nach, Kollega! Stellst Du Bude mal Kopf! Odda hasdu gemacht Händegeschlag?


    LG, Aleks ;-)

  • Hä? Was mehr als der Brief ist ein besserer Eigentumsnachweis!?!?!?!? Da stimmt was nicht, glaub ich. Es gibt zumindest in D keine Formvorschrift lt. BGB für die Schriftform bei Kaufverträgen über Sachen

  • Den Ebay-Typen aus Deutschland könnte ich vielleicht noch ermitteln, da ich auf nem Foto die rote Nummer von dem habe.
    Ich werde mal bei Ebay anrufen. Der Verkäufer hat sich allerdings kurz nach der Aktion von Ebay abgemeldet...
    ansonsten habe ich auch schon über Kowalskis Lösung nachgedacht...


    Eine - rufe Amt X an, die schicken Dir dann Bescheinigung Y - gibt es demnach nicht?


    Die Edith will was zum Onkel sagen: Ja, für deutsche Sachen stimmt das mit dem Brief. Aber bei EU Fahrzeugen wollen die nen Eigentumsnachweis in Form eines Kaufvertrages. Sagen Zulassungsstelle Hamburg und Westerstede.


    und an Sten: Unbedenklichkeitsbescheinigung können sie nur prüfen, ob er EU weit gesucht wird. Reicht denen nicht....

  • unbedenklichkeitsbescheinigung?


    aber ich frag mich auch eben wie der okel. wenn du den brief hast is doch alles tutto.


    die u-bscheinigung logn aus frankreich.

  • Ich denke mal Onkel und Sten sind auf´m richtiigen Dampfer. Geh doch mit dem ganzen Wisch mal zu ner Aussenstelle vom Amt. Da haste vielleicht nicht so nen bornierten Agenten sitzen...

  • Auf den Rechnungen etc. müsste doch der Name des ehemaligen Verkäufers aus F stehen...? Oder auf der "Carte grise"?


    Schreib ihn einfach per Post an, erkläre ihm die Situation, leg einen Kaufvertrag bei (fertig ausgefüllt) samt Rückporto und adressiertem Rückumschlag, und der Käse müsste in ein bis zwei Wochen erledigt sein.

  • Moin,


    eine Unbedenklichkeitsbescheinigung weisst nur nach, dass das Fahrzeug in Deutschland nicht als gestohlen gemeldet oder in einem Kriminalfall verwickelt war.
    Meiner unmassgeblichen Meinung braucht man die, wenn man Autos aus dem Ausland zulassen will.


    Das man einen Eigentumsnachweis vorlegen muss, hoere ich zum ersten Mal. Muss aber nichts heissen.


    E-Bay anrufen oder den unbekannten Vorbesitzer (das ist ja nicht der Franzose, sondern der, der das Auto vom Franzosen gekauft hat) ausfindig machen wuerde ich mir sparen, aber einen Kaufvertrag selber zu schreiben kann ich natuerlich als rechtschaffender Buerger auch nicht empfehlen :rolleyes:

  • schlanke Verwaltung...


    Bürgernähe...




    tja...Du findest sicherlich noch ein "altes" Stückchen Papier mit französischem Gekrakel und unleserlicher Unterschrift: Such' mal in der hintersten Ecke Deiner Schublade: der Zettel mit dem Rand vom Rotweinglas, den Baguette-Krümmeln und den fettigen Stellen vom Käse: DAS ist Dein gesuchter Kuafvertrag ;-)))))))



    Alles wird gut ;-)



    Jürgen

  • Zulassung eines gebrauchten Kfz aus dem Europäischen Wirtschaftsraum
    Das Fahrzeug wurde in einem Staat innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erworben oder wurde aus den dazugehörigen Ländern nach Deutschland verbracht. Das Fahrzeug war dort bereits zugelassen. Zum EWR gehören die Staaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen.


    Für gebrauchte Fahrzeuge aus Ländern, die nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören, siehe hier.


    Diese Unterlagen benötigen Sie
    Gültigen Personalausweis oder Reisepass der Person, auf die das Fahrzeug zugelassen werden soll
    Wenn die Person, auf die das Fahrzeug angemeldet werden soll, nicht persönlich erscheint, eine Vollmacht sowie der Ausweis der bevollmächtigen Person
    Bei Zulassung auf eine minderjährige behinderte Person ist der Antrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen. Ausweise der gesetzlichen Vertreter und ggf. des minderjährigen Halters sind vorzulegen.
    Bei Zulassung auf einen Verein: aktueller Auszug aus dem Vereinsregister
    Bei Zulassung auf eine Firma: aktueller Auszug aus dem Handels- oder Gewerberegister
    eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
    Bankeinzugsermächtigung für Kraftfahrzeugsteuer
    Kaufvertrag oder Originalrechnung über den Erwerb des Fahrzeuges
    Umsatzsteuererklärung nach § 18 Umsatzsteuergesetz, wenn das motorbetriebene Fahrzeug nicht älter als 6 Monate oder maximal 6.000 km gelaufen ist.
    Original-Fahrzeugdokumente des Mitgliedsstaates
    EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC); falls für das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung besteht, ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 21 StVZO oder eine Datenbestätigung des Herstellers vorzulegen
    Kennzeichen des Mitgliedesstaates, falls das Fahrzeug noch zugelassen ist
    Nachweis über eine durchgeführte Hauptuntersuchung (HU) und eine durchgeführte Abgasuntersuchung (AU), wenn das Fahrzeug älter als drei Jahre ist
    ggf. ist eine Identifizierung des Fahrzeuges erforderlich

  • Zulassung ohne Kaufvertrag war hier in Neuss kein Problem.
    Karte Grise und TÜV-Bericht, mehr brauchte ich nicht...
    Der französische Brief wurde danach eingezogen.
    Aussenstelle nochmal probieren..

  • ganz oben gabs ne geile Lösung von nem richtig geilen Typen.
    Die machen oder sonst das was Bonnie sagt, versuchen den Typen usw.


    Ich liebe dich auch immernoch. :inlove::inlove:


    Schade, dass es mit uns nicht hat sein sollen. :S

  • So, nun ist alles über die Bühne. Das dritte Amt (Oldenburg Stadt) hat das Auto ohne Murren und ohne gefundene Kaufverträge zugelassen. So war meine Mutter 15 Minuten glückliche Besitzerin eines Granadas. Endlich ist das geschafft! Is schon Kagge das die Ämter das alles so verschieden handhaben... Nu ja, so ist das halt...