wie ist das jetzt heutzutage, ich weiß daß man früher eine vollabnahme brauchte wenn ´n karren länger als 12 bzw 18 monate abgemeldet war, aber da haben sich ja ´n paar sachen geändert.
hab schon was von 7 jahren gehört und auch daß es manchmal gar nicht nötig ist.
der karren um den es geht ist seit 10 jahren abgemeldet, hat noch den ersten brief und hat freitag eine H-abnahme, also §23, absolviert.
also kann man den jetzt mit dem alten brief und dem H anmelden oder braucht man noch irgendwas?