zulassen von lange abgemeldeten karren.

  • wie ist das jetzt heutzutage, ich weiß daß man früher eine vollabnahme brauchte wenn ´n karren länger als 12 bzw 18 monate abgemeldet war, aber da haben sich ja ´n paar sachen geändert.
    hab schon was von 7 jahren gehört und auch daß es manchmal gar nicht nötig ist.


    der karren um den es geht ist seit 10 jahren abgemeldet, hat noch den ersten brief und hat freitag eine H-abnahme, also §23, absolviert.


    also kann man den jetzt mit dem alten brief und dem H anmelden oder braucht man noch irgendwas?

  • Die Vollabnahme ist m.W. nach mehr als 8 Jahren erforderlich ...
    Bei H-Abnahme wird eine normale HU mitgemacht. Ob das dazu führt, daß du direkt zulassen kannst, würde ich bei der Zulassungsstelle erfragen, normalerweise sollte es reichen.

  • Eine Vollabnahme nach §21 ist nur noch dann erforderlich, wenn keinerlei Daten in Form des alten Kfz-Briefes vorliegen (US-Import, Neufahrzeug usw)


    Dann kann der auch 30 Jahre abgemeldet sein, egal.


    Sobald du aber Daten in Form des alten Briefes hast, ist nur eine Hauptuntersuchung nach §29 erforderlich, alles andere ist unnötige Geldmacherei.


    Wenn du also schon die §23-Geschichte hinter dir hast, damit und dem alten Brief zur Zulassung.

  • hat noch den ersten brief und hat freitag eine H-abnahme, also §23, absolviert.

    Versteh' ich das richtig, Du hast also Prüfberichte über HU + AU neu vorliegen? Dann ----> zulassen :catch:

  • dankeschön :spitze:


    dann muß ja nur noch der weg zur zulassungsstelle absolviert werden.



    @heinz
    ja klar, sonst tät ich das nicht schreiben

  • wenn ich also zu dieser frühen morgenstunde das richtig verstehe muss ich mit die oppel auch nicht eine vollabnahme machen.


    das macht mich glücklich und froh. juhu