OT Garantie-, Gewährleistungsangelegenheiten

  • da kennt sich doch sicherlich wer aus:


    Irgendwann Juli 2007 einen Fotoapparillo gekäuft...
    Der geht letztens kaputt.
    Wird nicht repariert, statt dessen wird ein neuer geliefert. (mitte Juni)
    Der tut es seit neuestem auch schon wieder nicht mehr.


    Mit dem neuen Apparat letztens stand da, dass die Garantiezeit von 2 Jahren nicht verlängert wird.


    Habe jetzt also einen ausgetauschten neuen Fotoapparat hier defekt liegen, der aber keinerlei Garantie mehr hat?



    :seuffearbeit:

  • kwatsch. neues gerät, neue garantie.
    ich hab schon die 7. conchita, die üppige latina puppe.

  • Wenn sich der HiFi Laden quer stellt dann mal direkt beim Hersteller anfragen ob die was regeln können. Das klappt öfter mal. Ansonsten herrausfinden, wo sich die Zentrale des Hifi-Geschäfts befindet und dort direkt beschweren, das hilft meistens auch. Hab lange Jahre in sonem Hifi-Bunker gearbeitet und Ausbildung gemacht, normalerweise ist es so, das ein neues Gerät auch neuen Gewährleistung-Anspruch hat. Hast du das irgendwo schriftlich, das das Gerät komplett getauscht wurde? Wenn alles nichts hilft bei der Verbraucherschutz-Zentrale anrufen und dort mal fragen, die kennen ja alle rechtlichen Dinge, da ändert sich leider sehr oft was.

  • Neues Teil, neue Garantie.


    Hatte auf die Art und Weise 5 Jahre immer die gleiche, neue Swatch (2x getauscht, 2x repariert) und hätte sie auch nochmal getauscht bekommen wenn ich nich einfach die Schnüss voll gehabt hätt...




    MFG!

  • ihr liegt da definitiv FALSCH! Mit dem Austausch oder der Reparatur muß sich die Garantie nicht verlängern! Garantie ist ja eh eine freiwillige Leistung. Gewährleistung bezieht sich auch nur auf den Erstkauf und ist nach max. 2 Jahren gesetzlich abgelaufen.
    Du darfst jetzt einen auf Kulanz machen.
    Alle anderen hatten Glück.

  • garantie beginnt mit der rechnungsstellung und endet gesetztlich 2 jahre später.


    egal ob ausgetauscht wurde oder nicht.


    bei der 3ten reperatur/austausch kannst du dein geld zurückfordern. dies ist allerdings mit bürokratischen hürden belastet, denn der hersteller muss deinem verkäufer das geld übermitteln und vom verkäufer kommt das geld zu dir.


    in soeinem fall ist das internet sehr scheiße.

  • ich hab auch falsch geschrieben. es kommt darauf an, onb deine kamera auf garantie oder gewährleistung getauscht wurde


    stimmt auch nicht ganz, man hat keinen vertrag mit dem hersteller. wo der händler sein geld her bekommt kann dir schnuppe sein.


    wurde die kamera auf garantie des herstellers getauscht, kann diese nach 2 jahren abgeaufen sein, und muß nicht neu beginnen. wurde ein gewährleistungsfall anerkannt, nach dem ersten halben jahr ist der käufer in der beweislast, und dann das gerät getauscht beginnt die gewährleistung von vorne, also 2 jahre

  • ich hab mich auch versehen. Gewährleistungsanspruch hast du natürlich nach 2 Jahren keinen mehr. Das gilt ab Kaufvertrag. Aber Garantie vom Hersteller müsstest du zumindest ein halbes Jahr oder länger (abhängig vom Hersteller) haben. zumindest wenns kein China-Re-Import Oberbilligdreck ist. Wie gesagt, probier einfach alles was möglich ist, egal was nun rechtens ist oder was nicht. vieles geht auch auf Kulanz, der Käufer muss sich nur ein bischen bemühen, die Händler hätten auch viel mehr Möglichkeiten dir zu helfen aber meistens sind die zu faul, ist leider so.

  • doch, wenn der lieferant den defekt als gewährleistungsfall anerkennt, beginnt mit dem austausch die gewährleistung erneut! wenn nur repariert wird, dann nur gewährleistung auf die repararatur. nach dreimalig fehlgeschlagener repartaur mit der gleichen ursache ist wandlung möglich, also artikel gegen geld zurück.
    garantie ist eine freiwillige leistung nach den bestimmungen des herstellers. was und ob ein hersteller als garantie gibt, und zu welchen bedingungen, kann er sich frei erfinden!

  • Erstmal bei deinem Händler nachfragen nach dem Motto "Kann jawohl nicht sein!", der könnte dir aus Kulanz nen neuen Apparat zur Verfügung stellen.
    Wenn da nix zu machen ist, direkt an den Hersteller wenden, die gehen oft nur nach Seriennummer / Produktionsdatum und nen Kassenbon braucht man nicht bei jedem einreichen. Würd der Händler sicherlich auch so oder so ähnlich regeln, wenn er dir aus Kulanz nen neuen Apparat gibt.
    Wenn da auch nix zu machen ist: Pech gehabt und nie wieder was von dem Hersteller kaufen.

  • herrlich.
    es sollte in deutschland schußwaffen frei zu kaufen geben. ich hab immer mehr das gefühl, sowas bald zu benötigen.
    aber mit 2 jahren gewehrleistung bitte.

  • Moinsen,
    wieso sollte sich die Gewährleistung bei einem Gewährleistungsbedingten Austausch verlängern. An dem Vertragverhältnis hat sich doch nichts geändert. Das wär mir aber ganz neu. Gibbet wieder neue Urteile, bin grad nicht 100% auf dem laufenden. Aber nach BGB gibts das nicht.


    Was haste dir denn für nen Eimer geholt? Ich kenne keine Halbwegs seriöse Fotoapparat Firma die dir das Ding nicht ansatzlos umtauschen würde. Kontaktier einfach mal den Hersteller, schilder denen das du bei dem Verkäufer auf taube ohren stösst und dann wird da schon was passieren.


    Und wenn nicht, das sei bei der Nächsten Camera nicht so geizig und kauf dir eine anständige. Haste deutlich mehr davon :mo: