suche nachweis für teilnahme an oldtimer veranstaltungen für 07er kennzeichen ;-)

  • könnt ihr mir mal erklär'n warum ihr immer so scharf auf diese komischen roten Nummern seid? Schwatte Platten druff und gut. :rock:

  • na die einen für komische halbseidene umbauten die anderen für´n fuhrpark...
    ich hätte mich da auch mal beizeiten drum kümmern sollen, täte sich gelohnt haben

  • na die einen für komische halbseidene umbauten

    ist kein Freibrief und Fuhrpark geht auch mit schwatten Platten. :gruebel:
    Ich hab nicht einmal erlebt daß ich allein mit Kurzzeitplatten nicht kontrolliert worden bin. Ok, no risk - no fun.

  • so´n bißchen mehr geht halt mit den roten dingern gemeinhin schon, weil die clows es etwas schwieriger haben bzw mehr ahnung haben müßten die sie aber eh nicht haben.
    und wer 3 oder mehr altkarren zeitgleich regulär angemeldet hat hat ´ne schwere meise und zu viel geld, achnee zweiteres kann nicht sein, ich hatte ja auch schon mal 4 zeitgleich angemeldet

  • um mal zum thema zurückzukommen, christian hat recht! du brauchst ein §23-gutachten, es sei denn das fahrzeug war schonmal auf eine 07er gemeldet, dann hast du bestandschutz.

  • weil die clows es etwas schwieriger haben bzw mehr ahnung haben müßten die sie aber eh nicht haben.

    Müssen die auch nicht, egal ob rot oder schwarz. Im Zweifelsfall wird die Karre im Begleitmodus zur Prüfhalle befördert - besonders zur Wörthersee-Zeit. :dc:

  • glücklicherweise sind altautos nicht die bevorzugten opfer der freunde in grün. die stehen nich auffe liste. die wörtherseefraktion dagegen schon.


    :uwe:

  • dann schreibt der meister eben "laut §23 wird bestätigt das das fahrzeug xyz verkehrssicher ist..." das schnallen die doch dann eh nicht beim amt :D

  • nein, das wird er nicht schreiben können. eine abnahme nach §23 kann nur ein amtlich anerkannter Sachverständiger mit Zusatzbefähigung zur Oldtimerbegutachtung nach §23 ausstellen und ist ein offizielles Dokument. Dein Meister kann ja auch keine Hauptuntersuchung machen. Die übrigens in der §23-Untersuchung mit einfließt, allerdings ohne, dass du eine neue Plakette bekommst.

  • aber es ist totaler schwachsinn das §23 + HU gemacht werden soll... das ding soll ja auch später niemals mehr zum tüv warum also bei erteilung des kennzeichens? die tante beim amt hat gesagt es muss nur bescheinigt werden das es fahrtüchtig ist das auto. mal sehen was passiert wenn ich es beantrage...

  • vieles in diesem lande mutet als totaler schwachsinn an. auf den ersten blick, vielleicht auch weiterhin. egal. probiers halt, vielleicht klappts ja... rein rechtlich gehts aber nich.

  • vermutlich sind die aktuellen vorschriften noch nicht dort angekommen, was für´n xxxxx ja durchaus von vorteil wäre, als ausgleich dafür will die ilse halt diesen schwachsinnsnachweis über treffenbesuche mit dem nicht zugelassenen fz :irre:

  • warten wir mal ab. irgendwer muss ja auch mal glück haben.

  • das machen doch irgendwie alle anders weil keiner bescheid weiß oder die texte versteht bzw komplett gelesen hat.
    hier braucht man wie schon mal erwähnt kein fahrtenbuch bei 07

  • so ich habe gerade mit einem gutachter gesprochen. er hat mich über folgendes aufgeklärt die untersuchung aus dem jahr 2005 die ich bereits habe ist eine untersuchung nach §21c diese wurde 2006 oder 2007 durch die untersuchung nach §23 abgelöst. er hat mir vorgeschlagen eine untersuchung nach §5 das ist eine sonderuntersuchung wie sie z.b. die grünen fordern können wenn die der meinung sind das auto ist nicht ok... ist aber im großen und ganzen wir eine HU nur es werden halt die sonderumbauten nicht berücksichtigt. mit dieser und der breits vorhandenen §21c sollte es wohl gehen. wie gesagt ich werde berichten :D

  • Keine Ahnung nach was für einem §,aber
    für die ansonsten sehr pingelige Dame hier hat ein
    Gutachten "über die Verkehrssicherheit/-tauglichkeit"
    und ne ASU gereicht