suche nachweis für teilnahme an oldtimer veranstaltungen für 07er kennzeichen ;-)

  • hallo leute,


    nun ist es bald geschaft habe meinen tanus nach 3 jahren fast fahrbereit... nun möchte ich ein 07er kennzeichen beantragen und benötige dafür nachweise das ich an treffen teilgenommen habe bzw. werde. das ich werde steht ja ausser frage allerdings das ich habe kann ich ja nicht nachweisen denn wer fährt schon mit einem zerlegten auto zum treffen...


    ich suche also nun jemanden der mir mit ein paar nachweisen unter die arme greifen kann. für eventuelle auslagen komme ich natürlich auf 8)


    danke im vorraus

  • pn mal nick, der bricht dir ein paar knochen und verpasst dir einige brandings als andenken an frühere treffen, die du dann vorzeigen kannst

  • das Frollein vom Amt will ihn besser kennen lernen... :whistling:

  • Einfach nach ein paar Treffen 2008 und 2009 googeln, Flyer ausdrucken, abliefern.


    Sollte reichen.


    Manche Ämter wollen das für 07er haben. Warum, weiß kein Mensch. Hatten wir hier im Forum schon ein oder zwei Mal.

    Einmal editiert, zuletzt von Bonnie ()

  • so ein blödsinn. ich muß doch nicht nachweisen, dass ich auf treffen war, wenn ich ab heute oldtimerfan bin.

  • Nur, weil es Blödsinn ist, ist es noch lange nicht unmöglich ;)


    Ernsthaft, wir hatten den Fall hier schonmal. Da sollte der Besitzer eines 07er Kennzeichens plötzlich im Nachhinein für die letzten 2 Jahre nachweisen, dass er auf x Treffen war.... sonst drohte Entzug.


    :stupid::stupid::stupid:

  • Rotes Kennzeichen für Oldtimer zur wiederkehrenden Verwendung


    § 28 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung -StVZO- in Verbindung mit der 49. Ausnahme­verordnung zur StVZO: Rote Kennzeichen können zur wiederkehrenden Verwendung auch an Besitzer von Oldtimer-Fahrzeugen zur Teilnahme an Veranstaltungen ausgegeben werden, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.


    Rote Kennzeichen berechtigen nicht nur zur Teilnahme an Veranstaltungen zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes, sondern auch zur entsprechenden An- und Abreise sowie zu Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten. Auch Fahrten zur Reparatur oder Wartung sind erlaubt.


    Voraussetzungen für die Ausgabe des Roten Kennzeichens ist die Zuverlässigkeit des Halters sowie Alter und Zustand des Oldtimers bzw. des Fahrzeugs, das der Pflege und Darstellung kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient. Dabei sollte das Alter des Fahrzeugs mindestens 20 Jahre betragen. Diese Voraussetzungen werden geprüft und sind entsprechend nachzuweisen (siehe weiter unten).


    Folgende Dokumente sind erforderlich:


    * Schriftlicher Antrag mit Angaben zu dem betreffenden Kraftfahrzeug und dem Halter
    * Führungszeugnis nach der Belegart "0" (Null) vom Bundeszentralregister in Bonn (das Führungszeugnis erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Einwohnermeldebehörde)
    * Auszug aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA)
    * Nachweis, dass es sich bei dem Fahrzeug um einen Oldtimer handelt bzw. Gutachten eines Sachverständigen, das das Fahrzeug als historisch anerkennt (§ 21 c StVZO)
    * Versicherungsbestätigung
    * Nachweis, dass das Fahrzeug an Veranstaltungen zur Förderung des kraftfahrzeug­technischen Kulturgutes teilgenommen hat (zum Beispiel durch Teilnahmebescheinigungen, Nennungsbestätigungen, Clubbescheinigungen oder ähnliches)
    * Nach Prüfung entscheidet die Zulassungsstelle, ob das Kfz der Vorschrift der 49. Ausnahme­verordnung zur StVZO entspricht. Daten wie Fahrzeugbrief, Herstellerbescheinigung oder ggf. Bestätigung eines autorisierten Markenclubs sind zur Erstellung des Fahrzeugscheines notwendig.


    Rotes Wechselkennzeichen für Oldtimer


    Das Rote Wechselkennzeichen (für mehrspurige Kfz und/oder Krafträder) kann für mehrere Fahrzeuge verwendet werden; am Verkehr darf allerdings immer nur ein Fahrzeug teil­nehmen. Bis zu vier Schilder in verschiedenen Größen können für mehrere Fahrzeuge ausgestellt werden. Jedes Fahrzeug bekommt von der Zulassungsstelle einen Fahrzeug­schein.


    Der Fahrzeugschein wird bei Änderungen neu ausgestellt bzw. eingezogen, ansonsten gilt er unbefristet.


    Bisher erteilte Fahrzeugscheinhefte behalten ihre Gültigkeit!


    Bei Vertretung des Berechtigten ist eine Vollmacht und der Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes) der zu vertretenden Person sowie des Bevollmächtigten notwendig.

  • Wie gesagt, druck dir ein paar Flyer schön in Farbe aus, das sollte reichen. Wie sonst soll man denn auch sowas nachweisen, gibt ja keine Teilnahmebestätigungen bei so Treffen... und der Amtsschimmel wiehert ganz laut! gnarf.

  • "nachweis, dass das Fahrzeug teilgenommen HAT" das kann es aber erst, wenn es angemeldet ist. also doch totaler schwachsinn


    außerdem, wenn es nicht teilnimmt und nur rumsteht, ist es doch das schönste steuergeschenk für den staat

  • "nachweis, dass das Fahrzeug teilgenommen HAT" das kann es aber erst, wenn es angemeldet ist. also doch totaler schwachsinn


    RÖÖÖÖCHTÖÖG!!


    "außerdem, wenn es nicht teilnimmt und nur rumsteht, ist es doch das schönste steuergeschenk für den staat


    auch RÖÖÖÖCHTÖÖG!! zumal der 2.9er ja in einer minute mehr luft braucht als ein altersheim im ganzen jahr :D


    hat jemand denn ein paar flyer liegen die er mir zukommen lassen kann orig wird doch besser sein.

  • flyer gibts hier wahrscheinlich nur als jpg oder pdf. frag deinen sachbearbeiter nach seiner emailadresse im amt und leiete ihm die links direkt weiter :irre:

  • Ohgottohgott! 8|
    Jeden Tag erfährt man mindestens eine Sache, bei der man sich einfach nur an den Kopf fassen kann... :stupid:

  • das mit §21 c ist ein fehler! es wird nur ein gutachten eines kfz -meisters benötigt der bescheinigt das das ding straßenverkehrstauglich ist ;-) ich lach mich schlapp aber es ist wirklich so ich habe es extra heute beim straßenvkamt nachgefragt :D selbst wenn hätte ich dieses §21 c da ich vor 5 jahren das bekommen habe und seit dem umbau keinen tüv von innen :D mehr gesehen habe :D

  • Hi


    nur um dir unnötigen Ärger zu ersparen, frage vor allem die zuständige Stelle beim StVA Grevenbroich (?), die dir anschließend auch das 07er erteilt.


    Eine Vollabnahme nach §21 ist auch nicht mehr erforderlich, aber die Abnahme nach §23 (Oldtimerstatus).


    Laut Gesetzesänderung muß ein Gutachten nach §23 vorliegen, und das kann nur TÜV, Dekra und alle anderen Farben. Aber kein beliebiger Meister einer Kfz-Bude.

  • Ich brauche auch immer mindestens einen Nachweis pro Jahr.
    Flyer alleine reicht nicht, den könnte ich ja überall bekommen haben.
    Deshalb will die gute Frau vom Amt da eine schriftliche Bestätigung auf der Rückseite haben ....