Tipp für Tieferlegung

  • Hallo


    Hab heute die Federn dem GTÜ Menschen gezeigt. Obwohl es ein alter Schulfreund ist
    und er echt viel macht, meint er:
    Die Federn gehen mit der H Zulassung nicht.
    Die Federn dürfen 10 Jahre jünger als das Fahrzeug sein.
    Also hat jemand einen Tipp oder Link ob es schon 1981 Federn für den 1er Taunus gab.
    Dann könnte man die HZulassung erhalten.


    PS: Hab heute mit der Maschine & Schleifpaste poliert schaut jetzt echt ok aus.
    Jetzt noch tiefer und Weißwandringe dann wäre er ok.
    Wenn ich nur nicht zu dumm wäre hier ein Foto reinzustellen.
    Geht auch ein Link zu meinem Lokalisten Profil :uglybeer:

  • du könntest originalfedern stauchen.


    in zeitgemäßer fach-tuning-literatur(z.B. von Hack) , wird im kapitel fahrwerk das anpassen des fahrwerkes durch kürzen der federn beschrieben. normal ist das zeitgemäß und müßte eingetragen werden können. hab aber in der realität noch nie davon gehört.
    ansonsten wird es nichts mit h und tieferlegen

  • Originalfedern pressen lassen!


    http://www.federnpressen.de/


    Sind dann immer noch die Originalfedern und die sacken nun mal auch mit den Jahren ein bisschen.


    Hab noch keinen Prüfer erlebt der Fahrzeughöhe nachmisst.


    Und da der Bock original doch recht viel Spiel zwischen Rädern und Kotis hat ...... ;)

  • Hab noch keinen Prüfer erlebt der Fahrzeughöhe nachmisst.

    Das vielleicht nicht aber die meisten Prüfhallen haben 'ne Grube und das geübte Auge der Prüfer erkennt ob 'ne Karre ohne Probleme oder nur mit recht knapp über den Rand kommt. Ist doch nur logisch daß der neugierig wird wenn's auffällig wenig is'.

  • na ja, jeder wie er will. Wobei ich überzeugt bin, daß der Meister Eder auf'm Dorf wohnt... ^^

  • Da habt Ihr Recht, der Meister Eder wohnt voll im Dorf und will da
    auch nicht weg, ich arbeite in München und die Oberflächlichen
    Leute in der Großstadt mag ich nicht wirklich.


    Zum Thema: Der GTÜ Mensch hätte Sie eingetragen aber ich mache
    mich dann der Steuerhinterziehung strafbar.
    Dann würde ich sagen einfach einbauen und beim nächsten Tüv
    umbauen oder so.....
    Aber Original geht irgen wie gar nicht.
    Hab gestern mit dem Maschinchen poliert und ist echt gut geworden.
    Sobald er tiefer ist stell ich Bilder rein.

  • So, jetzt schreibste mal den User Dani 'ne PN. Der hat die nötigen Unterlagen und dem haben wir damals in MUC das "H" verpassen können - auch ohne Dorfwerkstatt. :laugh:

  • Mann,Mann,Leute, Ihr lebt manchmal schon etwas hinter dem Mond hier. H-Kennzeichen gibts nur bei TÜV und Dekra. Informiert Euch mal ( ist nicht schwer), warum und wie man ein H-Kennzeichen bekommt. Dann gibts auch nicht soviele Überraschungen. Allerings haben die Prüfer oft unterschiedliche Ansichten. Was für den einen ein K.O.-Kriterium ist, kann für den anderen akzeptabel sein. Also evtl. mal einfach woanders hinfahren. Nix für ungut
    Christian

  • Meines Wissens macht hier in Bayern das H-Kennzeichen immer noch ausschließlich TÜV oder Dekra. Ändert aber nichts an der Tatsache, sich mal über die Anforderungen ans H-Kennzeichen zu informieren. Originalzustand, erhaltenswertes Kulturgut, keine nachträglichen Veränderungen etc. pp. Ausnahmen kann der Prüfer genehmigen. Da hat er wohl Spielraum. Kanns nur langsam nicht mehr hören, alle möglichen Umbauten trotz H-Kennzeichen durchzuführen. Dann ist das H-Kennzeichen eben bei der nächsten Untersuchung wieder weg. Wäre mir alles wurscht, aber die
    Prüfer werden irgendwann immer strenger, wenns zu viel wird. Macht einfach Nägel mit Köpfen: Fragt vorher den oder einen anderen Prüfer, ob das o.k. wäre. Wenn ja, und er es einträgt, gibts auch kein Problem mit der Steuer ! Steuerhinterziehung begehst Du evtl, wenn Du was nach dem TÜV änderst und es vor der nächsten Untersuchung wieder zurückrüstest. Zwischendurch kann eine Kontrolle kommen und dann gute Nacht !
    Mensch, Mensch, Leute, nehmt es bitte nicht persönlich.
    Gruß Christian

  • alle möglichen Umbauten trotz H-Kennzeichen durchzuführen.


    Prüfer werden irgendwann immer strenger, wenns zu viel wird. Macht einfach Nägel mit Köpfen: Fragt vorher den oder einen anderen Prüfer, ob das o.k. wäre.


    das widerspricht sich aber in sich total


    ich meine die prüfer tragens doch ein wenns möglich ist. und was möglich ist, kann nicht zu viel werden!?


    Zitat

    Originalzustand, erhaltenswertes Kulturgut, keine nachträglichen Veränderungen etc. pp. Ausnahmen kann der Prüfer genehmigen


    genau, darum gehts in dem beitrag

  • ich hab aufm bodenblech 5cm estrich. gleicher federungskomfort und tief. federweg halt kürzer, aber dafür nehm ich flexkleber für die türfliesen.