OT: Versicherung überschreiben

  • Folgendes Szenario:


    Meine Freundin will ihren Wagen verkaufen und sich danach einen neuen kaufen. Im Moment ist der alte Wagen noch auf ihre Mutter zugelassen und auch über sie versichert. Nun will sie den nächsten Wagen auf sich selbst versichern und die Prozente mitnehmen. Soweit klar?


    Meine Frage ist jetzt: muss sie den alten Wagen auf sich umschreiben lassen bzw. für den die Versicherung überschreiben lassen, damit der neue Wagen dann auch mit den gleichen Prozenten versichert werden kann? Oder geht es auch, dass sie den alten verkauft (mit der Mutter als Halterin und Versicherungsnehmerin) und dann den neuen für die niedrigen Prozente auf sich versichern lässt?


    Noch mal kurz zusammengefasst: Versicherung altes Auto übernehmen, bei 60 % eingestuft werden, altes Auto verkaufen und neues dann wieder bei 60 % eingestuft bekommen? Oder alten nicht umschreiben, verkaufen, und dann den neuen trotzdem bei 60% versichert bekommen?


    Ich hab ja mal sowas von keinen Plan, da bisher alle Autos einfach auf meine Eltern zugelassen wurden.


    Danke schon mal für die Hilfe. Sobald ich ne Antwort habe, ist der Thread offen für Spam. Um es euch dann ein bisschen leichter zu machen mit dem Spam: das alte Auto ist ein Golf III Cabrio, das neue wird ein BMW 120i.

  • Bevor hier wieder wild gemutmaßt wird und 73 "Bei mir war das so"-Beiträge anfallen: fragt doch einfach mal die Versicherung direkt. Meist haben die Telefon. Ist doch nicht so ungewöhnlich, daß nicht jeder beliebige Sachbearbeiter das beantworten können müsste.




    und nu:









    Spam Spam Spam :D

  • wenn die mutter kein anderes auto hat und auf ihre prozente verzichtet, sollte deine freundin die übernehmen können. weiss es aber nicht genau. aber meine mom hat wohl auch die prozente von meiner oma übernommen gehabt, weswegen ich sie nicht bekommen hatte damals.

  • ich weiß es recht genau:
    prozente können nur übernommen werden, wenn man alt genug ist und den führerschein lange genug besitzt um die gleiche prozentzahl selbst erreicht haben zu können. davon abgesehen ist keine versicherung verpflichtet irgendwas zu übernehmen.


    der haftpflichtversicherungsvertrag ist (im regelfall) nicht vom Fahrzeug abhängig. das heißt: wenn du ne andere karre kaufst und AUF DIESEN VERTRAG wieder zulässt, dann behälst du die prozente. des weiteren ist es möglich seinen vertrag "ruhen zu lassen". ich weiß nicht genau wie lang, aber bis zu mehreren Jahren kann ein vertrag ruhen, das sollte man aber mit seiner evrsicherung absprechen und sich schriftlich geben lassen.


    ansonsten hat micha recht: ein anruf bei der eigenen versicherung und in 5 Minuten ist die sache geklärt!

  • danke erstmal.


    @ Se: aber so is viel lustiger als mit der HDI zu telefonieren... und man kann es besser neben der Arbeit her machen


    werd mich aber wohl dann in der mittagspause ans telefon klemmen

  • dazu muß die muddie normalerweise unterschreiben daß sie die prozente abtritt, dann solte es je nach kulanz gehen, auch mit prozenten die man selbst nicht erfahren haben kann.
    wie immer abhängig von versicherung und sachbearbeiter.
    am besten wär zu dem thema nicht nur die HDI zu interviewen sondern gleich noch ´n paar weitere versicherer, aber telefonieren stinkt, geht mir da genauso :D


    meine ex hat seit jahren meine guten prozente weil sie ´n guten vertrag von mir nutzte als sie karre und versicherung wechselte (die prozente hätte sie niemals selber haben können) war aber beim wechsel kein prob die zu übernehmen und ich hab die prozente jetzt auch immer noch.

  • WICHTIG!!!!


    wegen Prozente:
    Sie kann nur soviel Prozente übenehmen wie sie selber Jahre "erfahren" hat. Bierchen hat da insofern unrecht. Das ging früher, inzw aber nicht mehr.
    Beispiel:
    Mama ist bei 40%, hat 20 schadensfreie Jahre.
    Tochter hat nur 5 Jahre:
    Tochter kann maximal in die Schadenklasse für 5 Jahre kommen.


    Ups, gerade gesehen: SE war schneller... :whistling:

  • ging damals angeblich auch nicht, aber wenn man beliebt die gesellschaft zu wechseln...


    meine % könnte ich auch nicht selber haben, hab sie aber :coyo:

  • Ich hab alles selbst erfahren. 92 erstes Mal n Kraftwagen auf mich zugelassen (den spanischroten 76er Taunuskombi übrigens), ich glaub damals fing man noch mit 100 % an. Parallel dazu immer mit dem auf Muttern zugelassenen Oppl auf 30 % rumgekurvt, bis der Bruder die billige Versicherung in Anspruch nahm. Da war ich aber selbst schon auf 80 oder so. Ging dann schon mal.


    Hammer nicht auch irgendwie Versicherungsmenschen hier? Die müssten das doch wissen.

  • wenn die mutter kein anderes auto hat und auf ihre prozente verzichtet, sollte deine freundin die übernehmen können.


    So isses. :uwe:
    Man bekommt aber nur die Prozente, die man selber hätte erfahren können.
    Das bedeutet: 60% sind wahrscheinlich SF4, also 4 schadenfrei gefahrene Jahre. Der, der die Prozente übernimmt, muss dann seinen Führerschein mindestens 4 Jahre haben. Wenn er ihn erst vor 3 Jahren gemacht hat, dann bekommt er/sie nur SF3 übertragen.
    Die Muddi erklärt sich bereit, auf ihre SFR (Schadenfreiheitsklasse) zu verzichten.
    Funktioniert meist nur bei Verwandschaft ersten Grades. Früher ging das auch mal von Opa auf Enkel. Aber auch da gibts Lücken, das zu klären. ;)


    Ach, Se und Lord ham das auch schon geschrieben. :sad:
    Dachte, meine Ausbildung zum Versicherungskaufmann beschert mir hier mal ein elitäres Hochgefühl. :laugh:

  • Das ganze funktioniert völlig problemlos, wenn das KFZ als Zweitfahrzeug versichert war. Die SF von Erst- und Zweitfahrzeug entwickeln sich unabhängig voneinander, der Zweitwagen steigt bei 80% ein (sofern das Erstfahrzeug mindestens 80% erreicht hat). Wenn dann die Zweitwagen-Versicherung übernommen wird, bleibt die Vers. des Erstfahrzeugs für den ursprünglichen Versicherungsnehmer bestehen. Macht sich vor allem günstig, solange man unter 25 ist und ein KFZ auf sich zulassen will...

  • Die SF von Erst- und Zweitfahrzeug entwickeln sich unabhängig voneinander, der Zweitwagen steigt bei 80% ein (sofern das Erstfahrzeug mindestens 80% erreicht hat).

    Das is ja mal Interessant.
    Hab ja Jahrelang 'nen Zweitwagen gehabt, aber beim Umzug alle alten Unterlagen der ganzen nicht mehr vorhandenen Fahrzeuge entsorgt.
    Bin derzeit mit dem Erstwagen bei 40%, trotzdem wollte mir die Versicherung auf Anfrage für einen Zweitwagen 125% berechnen !

  • Bin derzeit mit dem Erstwagen bei 40%, trotzdem wollte mir die Versicherung auf Anfrage für einen Zweitwagen 125% berechnen !


    Der Zweitwagenrabatt müsste ja noch irgendwo rumoxidieren.
    Aber VORSICHT! Nach 7 Jahren werden die SFRs gelöscht!


    Wenn man Zweitwagenrabatte überträgt, muss man aufpassen! Manche Versicherungen stufen den Zweitwagen bei Anmeldung bei 85% ein, was dann manchmal aber nur SF 1/2 (eigentlich 120-140%) sind. Dazu muss man in seine Versicherungsbedingungen schauen, wie die Zuordnung SFR zu Prozenten sind. Eigentlich sind 85% ja SF2.

  • Ja, SF2 meinte ich. Ist wohl bei Zweitwagen generell so, also lass Dich von Deiner Versicherung nicht verarschen, Micha!

  • Der Zweitwagenrabatt müsste ja noch irgendwo rumoxidieren.
    Aber VORSICHT! Nach 7 Jahren werden die SFRs gelöscht!

    Tja wenn ich jetzt noch wüsste bei welcher Versicherung ich damas war .... :sad:

  • Moin,


    lese das erst jetzt, also ganz kurz und knapp:


    SF Übertrag ist bei jeder Versicherungsgesellschaft möglich, ist nicht ans Auto gebunden, kann also verkauft werden.


    Zweitwagenregelung gibt es eigentlich bei jeder Gesellschaft, meistens fängt man bei SF2 an, bei der AXA ist evtl. auch SF3 möglich.


    Die % Angaben könnt ihr vergessen, wichtig ist die SF-Klasse, die % Angaben variieren teilweise je nach Gesellschaft!


    Vor Sondereinstufungen aufpassen (z.B. bei der Allianz), die versuchen so Kunden zu halten, wechselt man zur Konkurrenz wird nur ein Teil des SF Rabattes weiter gegeben (oft streichen die dann 3-4 SF Klassen weg)!


    Normal geht es nur unter Verwandten ersten Grades, bekomm das aber auch ab und zu mal hin, dass Schwiegersohn die Prozente von Schwiegermama bekommt ;)


    SF 1/2 ist übrigens nicht 80%, kann nicht sein, SF 1/2 kommt vor SF 1, in Prozent sind das je nach Gesellschaft 100-140.


    Das Formular für den Rabatübertrag (TB28 ) könnt ihr euch selber ausdrucken, einfach folgenden Link benutzen:


    http://www.acteam.de/upload/anhangdatei/1018804339-4654.pdf

  • SF 1/2 ist übrigens nicht 80%, kann nicht sein, SF 1/2 kommt vor SF 1, in Prozent sind das je nach Gesellschaft 100-140.


    Kann doch sein. hab ich jahrelang so verkauft.
    Es gibt mindestens eine Gesellschaft, die Zweitwagen mit SF 1/2= 85% einstuft. Die Rabatttabelle sieht dann natürlich anders aus. SF 1=70%; SF2=60%; SF3=55% usw.... :P
    Falls es zu einem Versicherungswechsel kommt und die fragen dann den SFR beim Vorversicherer ab, sieht man natürlich alt aus. Hat man z.B. SF1=70% als Zweitwagen und wechselt, dann bekommt man nur den SFR übertragen, nicht die Prozente, d.h. bei der neuen Gesellschaft wären das dann SF1=100%. :huh:

  • Wenn Du bei einer Gesellschaft SF 1/2 bei 80 % verkauft hast, dann will ich nicht wissen was das für ne Gesellschaft war und auch nicht was Du da genau gemacht hast, ist ja nichts anderes als Kundenverarsche :hexweg:

  • Wenn mans verheimlicht, ja. Hab ich aber net.
    Hab nie Beschwerden gehabt.
    Und ich habe NIE jemanden verarscht! :michi2: