Aus aktuellem Anlass, und weil das Thema ja schon öfter mal diskutiert wurde...
Deutsche Kurzzeitkennzeichen sind in Frankreich nicht zulässig!
Wir hatten am Wochenende das Vergnügen einer Verkehrskontrolle. Der Herr Gendarm war sehr nett, freundlich und höflich. Auch kompetent. Allerdings auch sehr klar: Deutsche Kurzzeitkennzeichen haben in Frankreich nichts verloren.
Für die Überführung von in Frankreich gekauften Fahrzeugen werden Kurzzeitkennzeichen meist toleriert. Sofern man den Kaufvertrag, die Carte grise und die grüne Versicherungskarte dabei hat. Aber auch das muss nicht akzeptiert werden! Offiziell braucht man dafür ein Ausfuhrkennzeichen.
Die meisten Gendarmen in Frankreich wissen das einfach nicht und lassen entsprechende Fahrzeuge daher weiterfahren bzw. halten einfach nicht an.
Dieser wusste jedoch Bescheid - er hat sogar seine Unterlagen und Vorschriften ausgepackt und uns den entsprechenden Passus gezeigt. Das Fahren mit deutschen Kurzzeitkennzeichen ist in Frankreich nicht erlaubt. Punkt.
Einer der Hintergründe: die grüne Versicherungskarte ist in Verbindung mit einem Kurzzeitkennzeichen in Frankreich nicht gültig! D.h. man fährt ohne Versicherungsschutz.
"Unser" Gendarm hat uns - versehen mit vielen Ermahnungen und der Bitte, unbedingt vorsichtig zu fahren - netter Weise weiterfahren lassen, da wir sowieso schon auf dem Rückweg nach Deutschland waren. Andernfalls hätte er uns das Fahrzeug auch stilllegen dürfen. Bzw. wenn er uns auf dem Hinweg angetroffen hätte, hätten wir direkt wieder zurück nach Deutschland fahren müssen.
P.S. wenn ein Franzose mit deutschem Kurzzeitkennzeichen erwischt wird, gibt es eine saftige Strafe und das Fahrzeug wird sofort konfisziert.
Leider gibt es für Kurzzeitkennzeichen innerhalb Europas eben (noch) keine einheitliche Regelung. Manche akzeptieren es, manche nicht. Und Frankreich akzeptiert es eben nicht.
Dies nur als Hinweis / Warnung. Wie gesagt - es kann gut gehen, viele Gendarmen kennen die Bestimmungen nicht gut genug. Aber wenn, kann es massiv Ärger geben.