Für wie verrückt halten die einen eigentlich

  • :seuffearbeit: Habe Donnerstag mein 325i Cabrio verkauft.


    Kaufvertrag gemacht über 4.200€. Der Käufer wollte das Geld überweisen und den Wagen am Samstag abhoen.


    Wenn noch kein Geld bis dahin eingegangen ist wollte er mir an seiner Onlinebank den Abgang zeigen und ich sollte ihm den Wagen mit Papieren schon mal mit geben. Heeeee.....


    Ich soll also einen unbezahlten Wagen jemanden Wildfremden, den ich noch nie in meinem Leben vorher gesehen habe, im Übertragenene Sinne 4 TSD. Euro auf VErtrauen in die Hand drücken.


    Bisher wurden Autos doch immer gegen Bar mitgenommen, in der Preisregion. Überweisung auch noch ok.......aber auf blauen Dunst? Was geht denn jetz ab?????

  • Zitat

    Bei der Zielgruppe.... :laugh:

    :spitze:


    ->bargeld lacht, alles andere is schmu. ob er überweist, oder es bei der Bank direkt abholt is ja wohl schnuppe. ich würde auf bargeld bestehen

  • Ich würd auch auf Bargeld bestehen ...
    Mal abgesehen das das starke Ähnlichkeit mit der Western Union-Kacke hat kann Ich Dir auch 4.000 überweisen.
    Dann mach ich schnell nen Bildschirmausdruck vom Online-Banking bevor die Bank merkt das so viel Geld gar nicht auf dem Konto ist und das sofort wieder rückbucht ...
    Wenn er das Auto haben will soll er Bargeld mitbringen, so einfach ist das.

  • Ja, WENN das Geld gut gebucht wurde (und auch nicht zurückgezogen wird...)
    Aber wenn gar nix da ist ?
    Nur mit einem Beleg darüber das er's überwiesen haben will ? :no:

  • Zitat

    Also bei entsprechender Gutschrift auf'm Konto könnt' ich damit leben.

    heute samstg, merkst du erst montag. alles umständlich.


    bargeld fertig

  • Bei der Zielgruppe.... :laugh:


    Ja - so isses leider. Auch wenn der Großteil der Honks mittlerweile E34 oder E46 fährt hat ein 325er Cabrio immer noch Anziehungskraft. Wieso verkaufst du sowas überhaupt? *auf die Finger hau!*


    NUR BARES IST WAHRES!

  • Überweisung kannst du akzeptieren, wenn die Ausführung von der Bank bestätigt ist, mit Stempel und so. Ausdruck der Online-Überweisung reicht nicht, da kein Beweis, daß die Bank das auch ausführt.



    Überweisungen können unter normalen Umständen vom Auftraggeber nicht zurückgerufen werden (ist zwar möglich, braucht aber die Einverständnis des Empfängers...)

  • Verkauf aus gesundheitlichen Gründen....ich werde in kürze verrentet und bekomme erbeblich weniger Geld. Krebs Erkrankung.
    Der alte Taunus (2,3er Ghia) geht auch in 14 Tagen weg.


    Ich möchte mir dann einen Taunus Kombi holen und in ruhe restaurieren. W.g. Hund ist dass auch praktischer.