moin und gudnabnd
an die IT-experten:
Wenn ich jetzt über ein fremdes, ungesichertes netzwerk online gehe, können mich die "besitzer" erkennen oder darf ich das überhaupt?
sitze gerade im appartment in MUC und habe einfach mal n WLAN gesucht
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moin und gudnabnd
an die IT-experten:
Wenn ich jetzt über ein fremdes, ungesichertes netzwerk online gehe, können mich die "besitzer" erkennen oder darf ich das überhaupt?
sitze gerade im appartment in MUC und habe einfach mal n WLAN gesucht
verboten ist dem nicht, der w-lan besitzer ist für die absicherung zuständig und dafür verantwortlich.
trotzdem würde ich davon abraten.
Wenn jemand sein WLAN nicht gesichert hat ist es ihm entweder egal dass da jemand mitsurft, er hats absichtlich nicht gesichert oder er ist einfach zu blöd dazu.
In allen 3 Fällen wirds wurscht sein dass du da mitsurfst. Ich hab vor längerer Zeit sogar schon mal im Netz eine Karte von München gefunden wo offene WLANs eingetragen waren. War so ein FreeInternet-Projekt oder so.
Heutzutage hat auch jeder wahrscheinlich eine Flatrate ohne irgendwelche Begrenzungen, so dass das auch von daher nicht auffallen wird.
Gruss
Günther
sehen kann man das schon, aber dafür muss man ahnung haben, dann allerdings wäre dem auch gesichert..
also scheißen
grüße über mein w-lan
gruß nach muc.
ach, mir doch latte. ich geh jetzt erstma auf youporn
all kloar, danke. und grüße zurück aus muc
geh in die schwabinger 7 und hau dir schön ein rein...
oder so...
okay, hab erst an schwuppenlokal gedacht aber google hats geklärt. hört sich gut an.
alles egal, und nächste woche kriegste post mit all deinen passwörtern und besuchten seiten...
Mit XP-Antispy hast du einfach die Möglichkeit:" Im Netzwerk verbergen" anzuklicken :whistling:
gibts dieses anti-spy auch für vista?
denke schon , schau einfach mal unter Google, gibt ne offizielle Seite für.
Ist mittlerweile fester Bestandteil von PC finde ich, ist immer das erste was ich drauf mache wenn ich Rechner neu aufsetzte.
Würde nie online gehen ohne, schaltet auch alles ab was man nicht braucht bzw. damit man nicht mit runtergelassenen Hosen im WWW unterwegs ist.
Warum soll mein Rechner bei Billy Boy Fehlermeldungen erstatten können wenn Billy eh nicht kommt um zu helfen , Mediaplayer muss ja auch nicht immer jedem erzählen was man hört etc. ;)
Zu einem offenen privaten Netzwerk connecten war mal erlaubt, so wie es der vorredner oben gesagt hatte, aber mittlerweile ist auch das verboten. "Sehen" kann der besitzer dich nur mit 1. speziellen tools oder 2. direkt auf dem router in der entsprechenden wlan sektion
ZitatNach einer Entscheidung des Amtsgerichts Wuppertal stellt die unerlaubte Nutzung eines offen zugänglichen WLAN-Netzes einen Straftatbestand dar. Bislang war unter Juristen lediglich unstrittig, dass sich zivilrechtliche Schadensersatzansprüche ergeben könnten. Die Wuppertaler Entscheidung, die schon 2007 gefällt aber erst jetzt veröffentlicht wurde (Az. 22 Ds 70 Js 6906/06), ist damit eine Neuerung. Der Angeklagte im fraglichen Fall hatte ein fremdes Funknetzwerk per Notebook genutzt, weil er sich keinen eigenen Internetanschluss leisten wollte.
Zwar war dem Netzwerk-Betreiber kein finanzieller Schaden entstanden, weil er eine Flatrate hatte, dennoch erstattete er Anzeige. Der Richter sah in der WLAN-Nutzung einen Verstoß gegen das in § 89 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) festgeschriebene Abhörverbot, was nach § 148 TKG strafbar ist. Grund sei, dass im Begriff „Nachrichten“ auch die IP-Adressen-Zuweisung durch den Router eingeschlossen ist. Diese Nachricht sei vom Angeklagten abgehört worden, weil er die ihm vom Router zugewiesene IP genutzt hat. Zudem falle die IP-Adresse unter die „personenbezogenen Daten“, welche gemäß § 44 des Bundesdatenschutzgesetzes nicht unbefugt beschafft werden dürfen. Hinzu kam, dass der Zugriff des Angeklagten mit „Bereicherungsabsicht“ geschehen sei, da er das Internet kostenlos nutzen wollte, ohne zu wissen, ob der Geschädigte überhaupt über eine Flatrate verfügt.
Wegen der bis dahin ungeklärten Rechtslage wurde im Urteil lediglich eine Verwarnung mit Strafvorbehalt ausgesprochen. Allerdings behielt man das Notebook als „Tatwerkzeug“ ein, und für den Wiederholungsfall droht dem Täter eine Strafe von 20 Tagessätzen à 5 Euro.
wie schon geschrieben wurde eigentlich illegal wegen neuesten anti terror datendingsbumsgesetzen weil du ja die daten des wlanbetreibers ausspähen kannst und weil du über seinen zugang surfst.
sehen kann derjenige das im wlan router protokoll das sich jemand anderes mit einwählt. aber wer unwissentlich ein offenes wlan hat, hat eben pech und alle surfen mit (alte leute mit telekom super paket) die wissen auch nicht wo sie das nachsehen können ;)
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mal abgesehen davon kann der Wlan Betreiber sein Netz auch nicht unabsichtlich offen gelassen haben. Er kann Deine Datenkommunikation auch entsprechend "mitlesen" . Ist zwar mit Aufwand verbunden aber nicht ausgeschlossen.