schmerzensgeld nach unfall

  • Ohje, Glück im Unglück sozusagen... den anderen drei is hoffentlich auch nicht mehr passiert?!
    Schmerzendgeld kommt von der KFZ-Haftpflicht, falls sie dir welches gewähren. Bei Platzwunde und Gehirnerschütterung halte ich das für nicht sehr wahrscheinlich. Und wenn, dann nur im 3-stelligen Bereich...Versuchs aber! Auch Kleinigkeiten angeben... kaputte Klamotten usw.
    Die alte Dame braucht dir nicht leid zu tun, das übernimmt alles die Versicherung. Egal, ob 1 Euro oder 100.000... Sie wird halt nur zurückgestuft.
    *daumandrück*


    unserem lehrling ist ein stück zahn abgebrochen,die wurzel liegt frei,kiefer schmerzt und 3 zähne sind locker...der kollege,der direkt neben mir stand,hat nix abbekommen,er stand ja auf der richtigen seite der pfette.aber nachdem er mich erstversorgt hatte und ich mit dem krankenwagen los bin,hat er erst mal realisiert,wieviel glück er gehabt hat,und da ist ihm wohl auch die farbe aus dem gesicht gefallen und die jungs haben feierabend gemacht...
    mein chef sagt selber zu mir,ich soll jetzt nichts überstürzen und mich bis weihnachten krankschreiben lassen,bloss keinen falschen ehrgeiz,der brauchte abends dann erst mal nen kräftigen schluck... :D

  • wie wärs mit verdienstausfall....schließlich hatt ich gelesen das dich der zweitjob ja eigentlich auch bräuchte


    auch daran hab ich schon gedacht...ich denke auch ich melde das alles beim anwalt an...
    und danke an alle für die genesungswünsche... :thumbsup:

  • jo verdienstausfall krankenhaustagegeld etc alles der alten aufbrummen... und ruhig dem anwalt das erzählen mit dem carport und der oma und den gelaserten augen .... das die ohne brille unterwegs war wird ja auch nachvollzioehbar sein ... das kann der ja veranlassen das das alles geprüft wird ....


    viel erfolg ...


    dein kollege mit den zähnen hat ja auch die arschkarte gezogen (der 17 jährige aus der zeitung nehm ich an) azubi ?!


    zahnersatz is teuer und lockere zähne kannste meistens auch gleich vergesen weil die im regalfall ja dannauch nimmer zu gebrauchen sind weil man damit dann immer wieder probleme hat ... kenne auch sojemanden.

  • Moin moin,


    ersma: Willkommen -zurück- im Leben!


    Rechtlich ist ja eigentlich schon alles gesagt...eines vielleicht noch: mach' Dir keinen Kopp von wegen "die Alte aussaugen": das regeln eh' die Versicherungen! Die Frau bleibt wohl "nur" auf ihrem eigenen (Corsa-)Schaden sitzen...


    wenn Du einen cleveren Anwalt findest: klage auch noch für die Zeit Deiner Krankheit eine "Verlustpauschale über nicht gehabten Fahrspaß mit'm Taunus" ein ^^


    axo - nochwas: diese Geschichte gehört unbedingt und überhaupt in den "VOLLPFOSTEN"-thread! Sollte es da jemals awards/Preise für die beste Story geben:


    jawolf30 to this one: ten points ! :thumbsup:


    Gute Besserung und und und...


    Greetz
    Jürgen


  • gute idee,aber ihr werdet mir alle recht geben,daß man sowas mit geld nicht bezahlen kann...
    und es ist wirklich so,meine linda stand 2 tage mutterseelenallein auf dem firmenparkplatz,mein carport stand leer...war schon hart...
    wenigstens habe ich nen alten kumpel,mit dem ich seit kindertagen vom taunus träume,einen gefallen getan,indem er mich im taunus nach hause gecruised hat...nur als er meinte,er versucht spritsparend zu fahren,mußte ich lachen und meinte nur:"jose,spritsparend kannst du nur bergab mit ausgeschalteten motor fahren..."hat er dann auch eingesehen und dann aufs gas gedrückt...

  • Erstmal natürlich gut,dass es nicht schlimmer kam,aber jetzt (ohne irgendeine Versicherung auszusaugen)seh zu dass zu deinem Recht kommst!


    Wurd ja schon einiges gesagt,auch durchaus richtiges!


    Aber:Wenn du zuhause liegst kann das dir negativ angerechnet werden,da du ja nicht ssssoooo sehr krank bist!


    Die gegnerische Haftpflicht ist alleine(nicht die BG) für den Schaden zuständig!


    Wie heisst es so schön : Du musst innerhalb der halben Sichtweite anhalten können!


    Ob du mit oder ohne Pfette über die Strasse gehst ist da völlig egal(hättest ja auch nen Kinderwagen dabei haben können,oder ihr insgesamt 4),das war nicht angepasste Geschwindigkeit oder einfach Fahruntüchtigkeit!


    Hier ist allein das Strassenverkehrsrecht zuständig,auch wenn dich der Unfall während der Arbeit ereilt hat.


    Und nicht geizen mit den Forderungen,auch wenn man sich freut,noch zu leben(sonst hätte deine Frau Schmerzensgeld beantragen müssen,das meine ich nicht scherzhaft!)


    Im übrigen zahlt die Haftpflicht der Oma auch deinen(frei gewählten) Anwalt!!!


    Und dazu gehört auch,dass man genügend Diagnosen vorzeigbar hat,also damit auch nicht sparen,Spezialisten für alle geschädigten Körperteile,wenn nötig auch für die Psyche!


    Es gibt oftmals Spätfolgen,bei denen sich die Versicherungen mit schon gezahlten(zu geringen)Abfindungen rausreden(dürfen,weil du irgendwas unterschrieben hast),die noch garnicht abzusehen sind!(Hab ich schon genug von mitbekommen)


    Auf jeden Fall nen Staranwalt suchen(Anwaltskammer fragen)und los gehts.


    Weiterhin gutes Gelingen!


    LG Ralf

  • hättest du das alles nicht schreiben können als ich mittels eines taunus versehrt wurde?
    ich hab keinen cent gesehen,
    allen kack selber bezahlt und mich hinterher vom verursacher noch dumm anmachen lassen.

  • @ stanley_motors:
    ich müßte zur beobachtung im lazerett liegen,aber meine frau ist auch gleichzeitig die behandelnde unfallchirugin...ob ich also im krankenhaus oder zu hause liege kommt aufs selbe raus...

  • @ stanley_motors:
    ich müßte zur beobachtung im lazerett liegen,aber meine frau ist auch gleichzeitig die behandelnde unfallchirugin...ob ich also im krankenhaus oder zu hause liege kommt aufs selbe raus...


    das ist ja genau der Punkt:


    Deine behandelnde Unfallchirurgin hat somit gesagt,dass es ja nicht soooo schlimm ist und du nach Hause kannst!


    Schliesslich ist sie ja nicht da um dich zu beobachten...,da sie ja wohl sicher andere Patienten noch beobachten muss.


    Und im Krankenhaus würdest du sie ja auch noch öfter sehen als jetzt ;)


    Mit nem Anwalt reden,vielleicht wird die behandelnde Ärztin dich ja wieder einweisen,weil sie erkannt hat,dass sie dich so nicht im Griff hat und auch nicht alle nötigen Diagnosegeräte verfügbar sind :S


    Dann vielleicht auch besser den behandelnden Arzt wechseln(Befangenheit wird die Versicherung sagen)


    Anwalt ist erste Priorität,echt jetzt!


  • das haben wir uns auch schon gedacht,wegen beziehung zum arzt...ABER:soll ich jetzt,nur weil ich zufällig mit der unfallchirugin zusammen bin das krankenhaus,was für mich zuständig ist,abweisen und mich 50 km weiter fahren lasen?ich wäre so oder so bei meiner frau gelandet...aber montag bin ich beim anwalt...

  • Auf jeden Fall drück ich dir die Daumen! :spitze:


    Aber haben die da in deinem Krankenhaus nicht mehr Ärzte als deine Frau? :gruebel:

  • ralf, ralf, ralf... noch nix von kürzungen im krankenhausbereich mitbekommen? da reicht nun ein arzt/in pro krankenhaus! :spitze:

  • klar haben die in dem krankenhaus noch mehr ärzte...aber der arzt,der in dem moment für mich und meinem fall zuständig war,war nun mal eben die eine die sich abends in mein bett legt...hätte ich den behandelden unfallarzt im notwagen denn auch ablehnen sollen,weil ich ihn durch meine frau kenne?
    wie gesagt,ich bin unabhängig von meiner beziehung schon im richtigen krankenhaus von dem richtigen arzt behandelt worden...einzig und allein das nähen hat ein kollege meiner frau übernommen,da ärzte in der regel keine nahen angehörigen operieren,da die nervösität zu hoch sein könnte und man dementsprechend zu unkonzentriert wäre,ansonsten ist alles abgelaufen wie bei einem "normalen"patienten....ausser daß alles ein bißchen schneller ging, die ärzte mich mit vornamen angesprochen haben und der chefarzt auch unbedingt einen blick drauf werfen wollte...

  • schon ´ne gute sache wenn man da bekannte hat, hab ich auch schon mal feststellen dürfen. mit und ohne kann ein hmmelweiter unterschied sein.



    weiterhin gute besserung

  • @ nowhereman: unfälle von/zur arbeit sind sehr wohl arbeitsunfälle, insofern man den direktesten weg nimmt. ein umweg, und es ist keiner mehr.... ;)

  • Das war aber ein fremdverschuldeter Unfall(während der Arbeit,geht ja niemand mit ner Pfette aufm Buckel zur Arbeit ;) )


    Und dazu müsste man mit so nem Teil sogar Umwege in Kauf nehmen(passt nicht innen Bus :) ).


    Übrigens darfst du auch auf dem Arbeitsweg kleine Umwege in Kauf nehmen,um z.B.noch was einzukaufen,es verlangt keiner,dass du erst nachhause fährst um dann in der Gegenrichtung(eigentlich aufm Weg,nur bisschen um)mal wieder neu zu starten,Priorität ist,dass es nahe der Strecke liegt.


    @SE:Was ist denn wenn der Arzt mal krank wird :S


    Edith sagt:


    Damit es nun nicht endlose Diskussionen deswegen gibt:


    Zitat aus :wegeunfall.de:


    Lösung, Unterbrechung
    Fall: Wer vor Erreichen der Wohnung bereits zur Freizeitgestaltung übergeht und mehrere Stunden in einer Kneipe verbringt, die am Wege liegt, verliert den Versicherungsschutz für den anschließenden Restheimweg.
    Wie lange die Zeitspanne ist, die zu einer Lösung führt, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Eine Unterbrechung bis zu 2 Stunden soll den Versicherungsschutz nicht lösen nach der Rechtsprechung. Ein kürzerer Wirtshausbesuch für ein bis zwei Stunden soll für sich allein nicht zur Lösung führen.


    Sollte man aber nicht vollbesoffen rausstolpern! :D

    Einmal editiert, zuletzt von stanley_motors ()