Das soll aber jetzt nicht heißen das ich die AU vom Tüv durchführen lassen muß?Bescheinigung von der Werkstatt muß denen vom Tüv dann ja genügen?
Ist heut ja auch schon so. Werkstatt macht UMA an ner OBD-Karre und legt dem Prüfer den entsprechenden Nachweis vor. Gleiches gilt für AUK. Wird sich später bei den nicht-OBD-Karren nicht anders verhalten.