Ich kann einen L401 bekommen, da das Fahrzeug ein KTW war würde mich interessieren wie man so etwas zulassen kann. Geht so was als LKW oder besser als Camper? vielleicht hat schon jemand sowas gemacht. Das Teil soll mich nach Wacken und sonst was weis ich wo hinbringen. Ja,,ja ist nun mal keine Transe......
Habe auch eine Frage wegen Zulassung..........
- policar22
- Erledigt
-
-
müsste eigentlich als lkw ztulassungsfähig sein denke ich. ruf einfach mal bei der zulassungsstelle an, die können dir ne wirkliche antwort geben. nur weils nen KTW war muss das ja nicht heißen, dass der kastenwagen der die Basis bildet nicht als LKW gelten kann
-
LKW müßte gehen. Ferner kannst Du die Düsseldorfer mit dem kurzen Radstand auch auf 3,5 Tonnen ablasten. Spart Geld, Euroführerschein-Neulinge dürfen auch mal lenken und Fahrverbot am Sonntag is auch egal....
-
Früher zumindest wars so, dass auch Wohnmobile über 2,8t wie ein LKW nach Gewicht besteuert wurden. Ob das immer noch so ist, bin ich mir allerdings nicht sicher.
-
Fahrverbot am Sonntag
gilt erst ab 7,5to oder alternativ mit anhänger sowieso
-
LKW müßte gehen. Ferner kannst Du die Düsseldorfer mit dem kurzen Radstand auch auf 3,5 Tonnen ablasten. Spart Geld, Euroführerschein-Neulinge dürfen auch mal lenken und Fahrverbot am Sonntag is auch egal....
Ja, Danke nur so wird es gehen, denn ich habe den B-Schein, also bis 3,5T. Das würde also heissen erst zum TÜV und das mit der Ablastung klären, dann zur Zulassung und schauen als was er zugelassen werden kann. Ich werde mich die Tage auf die Socken machen und einmal schauen was das denn wohl kosten wird.
-
also als schüler hatte ich andere probleme.
-
Hatte ich hier nicht vorhin was geschrieben?
Ich glaub, ich sollte mehr schlafen
Oder ich werd einfach nur alt
-
also als schüler hatte ich andere probleme.
ja wie ist ja nicht nur für mich, wenn's denn klappen sollte, wir sind ein paar Jungs und teilen uns das Trumm.
-
-
hm... Deal!
-
dann zur Zulassung und schauen als was er zugelassen werden kann.
Geh lieber zum Finanzamt und klär, ob die das auch anerkennen. Denn selbst wenn Tüv und Zulassungsstelle den Umbau zum LKW absegnen, muß das FA noch lange nicht damit einverstanden sein.
Früher zumindest wars so, dass auch Wohnmobile über 2,8t wie ein LKW nach Gewicht besteuert wurden. Ob das immer noch so ist, bin ich mir allerdings nicht sicher.
Soweit ich weiß, ist das seit einiger Zeit nicht mehr. Bei der Umstellung auf PKW-Besteuerung kamen damals sogar reichlich Nachzahlungsforderungen auf die WOMO Besitzer zu.
-
jupp. womo-steuer wurde rückwirkend erhöht. musste für meinen schon nen halbes jahr abgemeldeten 409er fünfhundert und zerquetschte nachzahlen. also lkw oder h. bei lkw haste wieder ne sitzplatzbegrenzung.
jaqueline braucht auch nochn h:
-
haha, lockerster typ, lockerstes teil!