Urlaubsanspruch

  • Und was haben die Rückenschmerzen von irgendwelchen Rotzblagen mit meinem Urlaub zu tun ? :gruebel: :stupid:










    :D

  • Ganz einfach, wenn Deine Azubis Rückenschmerzen haben, kannst Du keinen Urlaub nehmen, weil sonst eine Stelle unbesetzt bliebe. :D (ich hoffe doch, ihr stützt die Wirschaft und bildet aus, so wie es sich gehört)

  • Ganz einfach, wenn Deine Azubis Rückenschmerzen haben, kannst Du keinen Urlaub nehmen, weil sonst eine Stelle unbesetzt bliebe. :D (ich hoffe doch, ihr stützt die Wirschaft und bildet aus, so wie es sich gehört)


    Hier gibt´s keine Stifte,


    nur Idioten.






    Mit einer Ausnahme...

  • Wenn Du auf der A44 wohnst, dann ja. :D GT is schon noch nen Stück weit wech. Und über Hannover fahr ich wegen Dir nicht extra-dazu ist mir der Sprit zu teuer.

  • Schon was her, aber wir hatten da auch mal einen Experten. Einer von diesen Azubis mit mindestens 5 Omas.
    Eines Tages rief der morgens an, er habe Zahnschmerzen. Ich habe mit diesen Vögeln eigentlich gar nichts zu tun, war aber zufällig am Telefon und auch schon gut in Schwung wegen irgendwelcher Scheiße.... Jedenfalls habe ich nicht "jaja ist gut" gesagt, sondern den völlig angeranzt, er solle gefälligst mit seinem Zahnarzt einen Termin für abends vereinbaren, eine Aspirin einwerfen und seinen Arsch in bewegung versetzen und arbeiten kommen. Stunde später war der tatsächlich da. 8o und ich hatte ein richtig schlechtes Gewissen den Tag.


    Paar Wochen später hatte er einen Gerichtstermin. Sagte er. :whistling: Unser damaliger Chef hatte da doch tatsächlich nichts besseres zu tun, als ihn am Vormittag zuhause anzurufen. Ging sogar dran, der Trottel. :stupid: Och, nö, der Termin sei ausgefallen...... Chef: Dann könne er doch arbeiten kommen. Er: Nee, das ginge nicht, weil er "was besseres vorhabe" :thumbsup: Wollte ihn natürlich niemand bei stören und man hat ihm dafür alle Zeit der welt gegeben. :P

  • @Uli: Haarspalterei, ich weiß ;-)


    Der BR hat grundsätlich das Recht auf Mitbestimmung bei der Erstellung des Urlaubsplans.
    Wenn ein Arbeitnehmer mit der Urlaubsverteilung unzufrieden ist, der Arbeitgeber aber nicht nachgeben will, hat der BR wiederum ein Mitbestimmungsrecht.


    Im Betriebsverfassunggesetz liest sich das dann so:


    § 87 Mitbestimmungsrechte
    (1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:


    [...]


    5. Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sowie die Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer, wenn zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmern kein Einverständnis erzielt wird.