überlege einen wagen zukaufen, tüv ist im mai abgelaufen, kann ich den einfach ummelden oder muß ich dann erstmal auf kurzzeitkennzeichen anmelden und tüv draufmachen?
danke, joh
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überlege einen wagen zukaufen, tüv ist im mai abgelaufen, kann ich den einfach ummelden oder muß ich dann erstmal auf kurzzeitkennzeichen anmelden und tüv draufmachen?
danke, joh
ohne tüv und asu keine ummeldung, hab ich schonmal versucht.
zumindest in koblenz....
Ummelden ohne tüv geht nicht , selbst wenn du nur innerhalb des ortes umziehst .
Den P7 für 1600? Autosout oder Mobile..Da is auch der TÜV im Mai angelaufen.
Heut drei mal mit dem Verkäufer telefoniert, und wollt ihn so gern fürn Kumpel... Bin so traurig.;( Muss ich euch nun einfach mitteilen.
Hatte mich schon so gefreut.
Auch wenn TÜV vorhanden wollen die beim Um-/Anmelden den letzten TÜV-Bericht und AU-Schein sehen.
Auch wenn im Fahrzeugschein die nächste HU drin steht.
Ist in Bremen jedenfalls so
AU wollen se hier auch auf jeden fall sehen, HU übernehmen se auch aus den papieren...
hmm dann komm ich um kurzzeitmist wohl nich rum, schade eigentlich..
@ silber: ne ne ist kein p7 ;)
Eigentlich ist es mitlerweile Bundesweit so das Du zum Ummelden eine gültige HU- und AU-Bescheinigung vorlegen musst, auch wenn im Schein ein gültiger Stempel drin ist.
Manche nehmens nur halt nicht so genau
Ab 2010 sollte es den AU-Vorlege-Mist nicht mehr geben...
Zum Überführen isses wohl nix, du kannst aber eine "vorläufige" Zulassung machen.
Bekommst die Schilder und musst mit dem Ding zum Tüff fahren, ob das allerdings der naheliegendste sein muss, weiß ich net.
Müsstest mal den Gesetzestext studieren.
Hab mir früher auch immer für Tüff-Fahrten rote Platten besorgt, bis die mich bei der Zulassungsstelle aufgeklärt haben.
Vielleicht hilfts dem ein oder anderen.
Das mit der vorläufigen Zulassug geht in Essen auch nicht mehr.
solange du die alten kennzeichen hast darfst du zum tüv fahren, ohne zulassung und tüv. musst aber eine versicherungsdoppelkarte mitführen. zum stva darf man komischerweise nicht fahren. nach der abmeldung des fahrzeugs darfst du auch noch eine gewisse Zeit rumfahren, in jedem falle bis nach hause! aber nicht länger als bis 24:00 des Tages der Abmeldung meine ich. da müsste man nochmal nachlesen.
das mit den alten kennzeichen geht auch wieder nur im gleichen oder benachbarten zulassungsbezirk.
nicht, daß da einer in ffb ne karre kauft und abgemeldet mit den alten platten nach hh zum tüv fährt...
Zitatnach der abmeldung des fahrzeugs darfst du auch noch eine gewisse Zeit rumfahren, in jedem falle bis nach hause! aber nicht länger als bis 24:00 des Tages der Abmeldung
Am Tag der Abmeldung darfst Du noch bis Mitternacht mit den entstempelten Kennzeichen herumfahren. Vermutlich sogar von FFB nach HH. Sowohl Versicherung, als auch Steuer sind für den Tag ja noch bezahlt. Nur schön brav die Abmeldebescheinigung mitnehmen.
Vorläufige Zulassung: Früher haben die Strassenverkehrsämter noch ohne TÜV zugelassen. Allerdings mit der Auflage, das Fahrzeug umgehend beim TÜV vorzuführen. Das nannte sich dann vorläufige Zulassung, weil noch nicht alle Bedingungen für die unbegrenzte Zulassung noch nicht erfüllt waren. Aufgrund der großen Resonanz auf die Aufforderung zur TÜV-Vorführung und Aufgrund eines Definitionsmangels für den Begriff umgehend, hat man von dieser Praxis abgesehen. tscharly: du must mindestens 50 sein, um das noch zu kennen.
5-Tages Platten helfen. Wenn man das Fahrzeug anschließend regulär anmeldet, sind die meisten Versicherer so Kulant, den Versicherungsbeginn um jene 5 Tage vorzuverlegen und den Versicherungsschutz für die 5-Tage nicht extra zu berechenen. Beim StVa kostet es etwa €10,- Bearbeitungsgebühr + die Schilder bei der Wucherpresse gegenüber.
Meldet man den Wagen anschließend nicht an, schickt der Versicherer nach etwa 2 Monaten eine Rechnung über einen Betrag, für den ander ihren Kleinwagen 6 Monate versichern.
Zitatsolange du die alten kennzeichen hast darfst du zum tüv fahren, ohne zulassung und tüv. musst aber eine versicherungsdoppelkarte mitführen. zum stva darf man komischerweise nicht fahren.
Ja, da ist soetwas. Genau weiß ich es leider nicht.
Zum StVa darfst Du so nicht fahren, weil Du zum Anmelden nicht zwingend die Karre dabeihaben musst. Das ist beim TÜV anders. ;)
nickel hat recht. nur im heimischen kreis. mein ich...