Gas und H?

  • Moin,
    ich hatte mich vor einiger Zeit mit meinem TÜVer unterhalten wie er dazu stehe (is ja wie so oft ne gewissensfrage)... und er anwortete das er sich nicht vorstellen kann das es sowas gibt, also um ihn zu überzeugen will ich ne Sammlung von Fahrzeugscheinen ihm vor den Latz Knallen, wo GAS und H eingetragen sind. Hat hier jemand so etwas? Bitte schickt mir ne Scheinkopie....


    Gruss
    Jens

  • Anderen Prüfer vielleicht, hab schon einige top restaurierte Dinger gesehen mit H und Gas umbau, grade bei den Amis hat das jeder zweite mit H

  • Moin,
    ich hatte mich vor einiger Zeit mit meinem TÜVer unterhalten wie er dazu stehe (is ja wie so oft ne gewissensfrage)... und er anwortete das er sich nicht vorstellen kann das es sowas gibt, also um ihn zu überzeugen will ich ne Sammlung von Fahrzeugscheinen ihm vor den Latz Knallen, wo GAS und H eingetragen sind. Hat hier jemand so etwas? Bitte schickt mir ne Scheinkopie....


    Gruss
    Jens

    So eine Sammlung sollte ihn eigentlich nicht interessieren. Muss sie auch nicht, da in der Richtlinie klar drinsteht, dass Gas mit H nicht geht. Alle, die die Kombination trotzdem fahren, haben einfach Glück gehabt.

  • das stimmt so nicht ganz !! nen kollege fährt nen alten merci den er auch auf gas umgebaut hat. die anlage bzw. der verdampfer ist alt genug gewesen und somit ohne probleme abgenommen worden. er meinte der tüver wollte nur den/einen alten verdampfer haben der rest kann modern sein. der alex

  • Ich sach ja, Glück gehabt. Ich behaupte ja auch gar nicht, dass es solche Umbauten nicht mit H gibt. Damit sie "einklagbar" wären (Haufen Scheine mitbringen, etc), müssten die kompletten Umbauten aber nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach EZ gemacht worden sein.

  • is wohl glück,ich hab´s gehabt.


    im grunde is es ja steuerhinterziehung,man fährt 2x begünstigt.


    1.gas
    2.H-kennzeichen


    meine das es bei zwei begünstigungen evtl. nachzahlungen und(oderdas )gas oder H entfernt werden darf..

  • Hm. Über die doppelte Steuerbegünstigung hab ich noch gar nicht nachgedacht. Das könnte endlich mal eine plausible Erklärung sein, warum die Richtlinie den Umbau ausschließt... :gruebel:

  • Moin,
    erstmal will ich bestimmt nicht die Gasanlage bei meinem Prüfen einklagen- ich möcht sein gemut in die richtige richtung schubsen.


    Ausserdem- Welchen doppelten Steuervorteil bringt der Gasumbau- den das der Kraftstoff mit einer Nichtsteuer subventioniert wird? Das halte ich für blödsinn. Ich kann ja auch ein LKW... eine selbstfahrende Arbeitsmaschine oder ein Wohnmobil mit Gas betreiben.
    Was mache ich wenn ich noch nen Vorkriegswagen mit Holzfeuerung fahre, zahle ich dann auch Kraftstoffsteuer aufs Holz?


    Ausserdem mach ich das doch nur der Umwelt zuliebe :D


    Das hier hab ich noch im Transvestiten-Forum gefunden




    "Folgendes ist bei DEUVET zu diesem Thema zu finden:


    "Gasanlagen für den Antrieb von Motoren in Oldtimer-Fahrzeugen
    Erfolg
    für den DEUVET: Gasanlagen für den Antrieb von Motoren in
    Oldtimer-Fahrzeugen dank Kooperation zwischen DEUVET und TÜV Süd nun
    möglich


    In der letzten Zeit gab es häufige Anfragen über die
    Ausrüstung von Oldtimern mit sogenannten „Autogasanlagen“ zum Antrieb
    der Motoren. Diese wurde meist negativ beschieden, da ein
    nachträglicher Umbau immer einen großen Eingriff in den Antriebsstrang
    eines Fahrzeugs bedeutete.
    Da bereits in den 70er-Jahren eine
    gewisse Anzahl von Fahrzeugen nachträglich oder in selteneren Fällen
    bereits ab Werk mit einer solchen Gasanlage ausgerüstet wurde, stellt
    ein solcher Umbau quasi eine zeitgenössische Umrüstung dar, welche im
    Anforderungskatalog zum §21c StVZO ausdrücklich positiv bezüglich des
    histori-schen Kennzeichens aufgeführt ist.


    Da nicht mehr
    eindeutig nachvollziehbar ist, welche Fahrzeuge damals mit einer
    Gasanlage ausgerüstet worden sind, und auch vermieden werden soll, daß
    ein spezieller, aufwändiger Katalog erstellt wird, wird folgende
    Vorgehensweise bei der Abnahme eines umgebauten Fahrzeugs propagiert.


    * Alle Fahrzeuge, in denen Gasanlagen schon mindestens 20 Jahre installiert sind, sind grundsätzlich H-Kennzeichen-fähig.


    * Fahrzeuge bis in die frühen 60er-Jahre kommen grundsätzlich nicht in
    den Genuss eines H-Kennzeichens, da solche Fahrzeuge, wenn überhaupt,
    nur in den seltensten Fällen damals mit einer Gasanlage betrieben
    worden sind.
    * Fahrzeuge ab etwa Mitte der 60er-Jahre haben die
    Möglichkeit, eine positive Begutachtung bezüglich des H-Kennzeichens zu
    bekommen, wenn sich der amtlich anerkannte Sachverständige vom
    zeitgenössischen Charakter des Umbaus überzeugt hat. Genauere Vorgaben
    sollen nicht gemacht werden.

    .
    "

    Einmal editiert, zuletzt von Rockwool ()


  • im grunde is es ja steuerhinterziehung,man fährt 2x begünstigt.


    Das halte ich mal für totalen Blödsinn, da Kfz, die mit Gas und Benzin betrieben werden können, grundsätzlich nach der emmissionstärkeren Verbrennungsart besteuert werden. Also genau wie ein normaler Benziner auch.

  • also soweit ich weiss ist gas und H kein problem .... einfach anderen prüfer suchen ....


    bist du doof ??? 2xsteuerbegünstig ?!!?!?! *kopfschüttel*

  • soweit ich weiss


    Genau.. :D




    Gasanlagen für den Antrieb von Motoren in Oldtimer-Fahrzeugen
    Erfolg
    für den DEUVET: Gasanlagen für den Antrieb von Motoren in
    Oldtimer-Fahrzeugen dank Kooperation zwischen DEUVET und TÜV Süd nun
    möglich


    [...]


    Aber man gut, dass der DEUVET das weiß... 8|


    Zumal das Geschreibsel eindeutig schon älter ist, da noch der Paragraph 21c genannt wird...




    Und nochmal zu der Steuerangelegenheit: Wer weiß, auf was für abwegige Gedanken unsere Herren Volkstreter und deren Ausschüsse kommen..?

  • Und nochmal zu der Steuerangelegenheit: Wer weiß, auf was für abwegige Gedanken unsere Herren Volkstreter und deren Ausschüsse kommen..?


    Daran werden die sich sicher nie stoßen, weil Gasfahrzeuge nicht steuerlich begünstigt sind. (Außer, sie können ausschließlich nur mit Gas betrieben werden, was aber bei umgebauten Fahrzeugen nicht der Fall ist)

  • gasanlagen gibt es mehr oder weniger brauchbar seit den 30erjahren.
    wenn die anlage zeitgenössisch ist oder der umbau vor mindestens 20 jahren stattgefunden hat, kein problem.


    gasanlage in holland kaufen, da gibts zeuch für uraltkarren mit entsprechender abe z.teil auch für deutsche autos...in den 70ern gabs mal anfänge von ner "gaseuphorie" wegen der ölkrise. gutachen für p7, vw 1500/1600 sowie diverse benz und volvo könnt ich besorgen. tüv nrw von 72-75. die anlagen gibts noch.


    problem: muss auch n alter tank rein, neue sind nicht zulässig. und die alten tanks müssen alle 5 jahre zur druckprüfung...


    (ausbauen, hinschicken, warten, viel geld zahlen....) :huh:

  • Es ist der steuerliche Vorteile der Kraftstoffbesteuerung gemeint, Dirk!


    Dann dürftste auch keinen Oldie mit Biosprit, Pflanzenöl oder ähnlichem fahren. ;) Wäre dann ja gegenüber dem Normalspritbenutzer auch Steuerhinterziehung.

  • Ach, das mit der Steuerhinterziehung hab ich wohl überlesen, dachte geht um warum die Richtlinien Gasumbau für Oldies verbieten. Und Arne schlug ja das mit der doppelten Begünstigung als Grund dafür vor.

  • fragwürdig in meinen augen, denn ein neuwagen der wegen "geringen schadstaffausstosses" "billig" in der steuer ist darf ja trotzdem auch mit gas betrieben werden

  • Fragwürdig ists allemal. Aber als Idee taugts trotzdem. Denn so wirklich erschließt sich mir nicht, warum ein Gasumbau in der Richtlinie grundsätzlich ausgeschlossen wird. Andererseits erschließt sich mir vieles nicht, was die Richtlinie vorschreibt :sad:

  • der staat sieht es nich gern wenn man mit dieser kombo fährt(GAS/H-zeichen)


    was glaubt ihr was denen entgeht weil jetzt so viele leute auf gas umrüsten?!