Aufgrund Oldtimer importieren

  • für diesen fall ja.
    ich soll einem kumpel der in der schweiz wohnt eine rechnung über die firma schreiben damit er die mwst. bei der einfuhr in die schweiz wieder bekommt.
    speziell handelt es sich um alufelgen mit reifen.

  • Wenn ich das jetzt richtig verstanden hab, holt Dein Kumpel die Felgen vor Ort ab und fährt diese selbst in die Schweiz.


    Also, für Dich liegt zunächst eine sogenannte Abhollieferung vor und damit ein steuerbarer und gleichzeitig steuerpflichtiger Umsatz vor. §1 UStG in Verbindung mit §3UStG.
    Du mußt eine Rechnung mit MWSt erstellen und diese an Dein zuständiges Betriebsstätten-FA abführen.


    Mit dieser Rechnung fährt Dein Kumpel in die Schweiz und läßt dieses durch das Zollamt als Ausfuhr bestätigen. Erst mit diesem Ausfuhrnachweis darfst Du die ursprüngliche Rechnung gutschreiben und durch eine neue steuerfreie nach §4 UStG "ersetzen". Mit der erstellten Gutschrift bekommst Du die MWSt wieder vom FA zurück und kannst dann diese an Deinen Kumpel aushändigen. Das heißt Dein Kumpel erhält nichts vom Zollamt bei der Ausfuhr, sondern von Dir.



    So wäre der rechtlich korrekte Weg.

  • so ein uffwand, hät ich das gewußt....


    hast du zufällig ahnung was er an einfuhrsteuern und dann schweizer mwst. zahlen muß? nicht das das dann insgesamt mehr ist als die rechnungsschreiberei

  • kann ich Dir nicht sagen, wie gut kennst Du den Kumpel? Kannst Du 100%ig sicher sein, daß er Dir die abgestempelte Rechnung zuschicken würde?


    Du kannst nämlich gleich die Rechnung als steuerfreie Ausfuhrlieferung aufmachen, dann ist die Bemessungsgrundlage für drüben niedriger. Sollte jedoch etwas schief laufen und Du keinen Nachweis über die Ausfuhr haben, kann/wird bei einer Betriebsprüfung die Steuer nachgezahlt.

  • das sollte klappen! danke.


    hast du viell. einen link wie die rechnung dann aussieht, bzw. was da evtl. an wortlaut genau drauf stehen muß? ursprungserklärung notwendig oder ähnl.?


    oder reicht einfach meine rechnung netto/netto stellen und oben drüber "Ausfuhrlieferung"?

  • Die Rechnung muß den Hinweis steuerfreie Ausfuhrlieferung enthalten, am besten dort wo im Regelfall Steuersatz und Steuerbetrag stehen.


    §4 (4) Punkte 1 - 8