Anlasser Garantie

  • Hallo zusammen,


    in meinem Daily Driver ist ein neu verbauter Anlasser innerhalb der Garantiezeit verreckt.
    Der Teilehändler, von welchem ich den neuen Anlasser gekauft habe, will nun die Rechnung einer Fachwerkstatt über den Einbau sehen, bei selbsteinbau gibts wohl keine Garantie.
    Ist das rechtlich korrekt oder gängige Praxis?
    Weiss da jemand was?

  • Hättest du evtl. auch die Laufbuchse tauschen müssen? Gibts bei einigen Fahrzeugen, sollte man dann bei Anlassertausch auch neu machen. Schlau machen, dann nochmal hingehn und dem Bescheid blasen und mit HWK und allem möglichen (Bush, Osama, RAF) drohen.

  • Der Teilehöker ist der Letzte, der über Garantie oder nicht zu entscheiden hat. :cursing: Er gibt defekte Teile auch nur über seinen Großhändler an den Hersteller weiter.
    Meines Wissens kann der Hersteller eine Ersatzleistung nur dann verweigern, wenn der Defekt nachweislich durch falsche Handhabung (Einbau) verursacht wurde. Er kann aber unter Umständen verlangen, daß er den defekten Anlasser zur Überprüfung bekommt. Meint Einschicken und Abwarten.


    Hast Du die Originalverpackung noch? Und den Beipackzettel? Wurde ausdrücklich auf den "Garantieausschluss" hingewiesen? Wenn nicht, gibt es da keine Diskussionen. s.o.


    Beziehungen zu irgendeiner Werkstatt hast Du nicht zufällig?? :gruebel:


    Wie äussert sich der Defekt?

  • Schreib einfach mal, für was fürn Auto der Anlasser ist.

  • Ist ein Polo 6n Diesel
    Rechnung ist da, der kaputte ( neue Anlasser ) ist ausgebaut.
    Einschicken und abwarten wär nicht das Problem, hab vorübergehend nen anderen drin.
    Der Anlasser hat den Motor nicht durchgedreht, bzw nur "Stück für Stück" und das sehr langsam. So als wäre die Batterie leer.

  • es gibt im bgb keinen paragraphen der dir verbietet ein teil selbst einzubauen und dadurch die gewährleistungspflicht erlischt.


    wenn seine agb´s etwas anders regeln was nicht dem gesetz entspricht, dann ist das unwirksam. soll ich jetzt noch gesetzte nachgucken, ist schon so spät, morgen...


    §434 BGB, §437 BGB, §439BGB, §476 BGB

  • Also ist die Ritzelwelle freistehend ? Die wird dann in einer Lagebuchse geführt, und die ist in der Kupplungsglocke und sollte auch getauscht werden.

  • ich meinte mit meiner aussage nicht, dass dies gesetz ist.


    ->gängige praxis


    nach wutanfällen meinerseits inner werkstatt vor publikum bekomme ich immer alles. nur es nervt mich bisweilen.

  • Sicher, dass du genug Saft draufgekriegt hast und auch gut Masse hattest? Mal direkt anner Batterie getestet?