Ok, nochmal ganz langsam:
Grundsätzlich kommt folgendes in Frage:
Zoll: 10%
EUSt: 19% (Einfuhrumsatzsteuer)
Die EUSt fält bei Gebrauchtfahrzeugen nicht an, der Zoll schon!
Zum Zulassen wird folgendes benötigt:
KFZ/ Import eines Gebrauchtfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land
Sie wollen ein gebrauchtes Fahrzeug aus einem Land, das nicht der Europäischen Union angehört, einführen und in Bonn zulassen.
Benötigte Unterlagen
* Ausländische Fahrzeugpapiere
* Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes
* Vollabnahme nach § 21 StVZO durch den TÜV
* Prüfbescheinigung über die Abgasuntersuchung
* Nachweis der Verfügungsberechtigung (Kaufvertrag oder Originalrechnung)
* Ausgefüllte Versicherungsbestätigung (Deckungskarte) - bei Übermittlung der Deckungskarte per FAX muss die Versicherung als Absender ersichtlich sein
* Personalausweis oder Pass des zukünftigen Halters
* Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren
* Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug
Bei Vertretung durch eine/n Bevollmächtigte/n sind zusätzlich vorzulegen:
* Vollmacht
* Personalausweis oder Pass des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
KFZ/ Import eines Gebrauchtfahrzeuges aus einem EU-Land
Sie wollen ein gebrauchtes Kraftfahrzeug aus einem Land der Europäischen Union einführen und in Bonn zulassen.
Benötigte Unterlagen
* Ausländische Original-Fahrzeugpapiere
* Eventuell EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung
* Vollabnahme nach § 21 StVZO durch den Tüv (Hat das Fahrzeug bei Import eine EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (im Original), ist diese entbehrlich)
* Prüfbescheinigung über die Abgasuntersuchung
* Nachweis der Verfügungsberechtigung
* Kaufvertrag oder Originalrechnung
* Bei Fahrzeugimport aus Italien zusätzlich eine Bescheinigung über das Baujahr des Fahrzeuges (Diese erhalten Sie beim Hersteller des Fahrzeuges oder bei dessen Generalimporteur in Deutschland.)
* Ausgefüllte Versicherungsbestätigung (Deckungskarte) - bei Übermittlung der Deckungskarte per FAX muss die Versicherung als Absender ersichtlich sein
* Personalausweis oder Pass des zukünftigen Halters
* Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren
* Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug
Bei Vertretung durch eine/n Bevollmächtigte/n sind zusätzlich vorzulegen:
* Vollmacht
* Personalausweis oder Pass des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
Die ausländischen Fahrzeugpapiere werden hier eingezogen.
Ist das Fahrzeug nicht älter als 6 Monate oder hat es nicht mehr als 6.000 km zurückgelegt, ist bei der Zulassung eine Erklärung für Umsatzsteuerzwecke abzugeben, die durch die Zulassungsbehörde an das zuständige Finanzamt zur Festsetzung der Umsatzsteuer weitergegeben wird. In diesem Fall müssen Sie außerdem innerhalb von 10 Tagen nach dem Erwerb gegenüber dem zuständigen Finanzamt die "Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung" (Vordruck USt 1 B) abgeben und die Steuer entrichten (§ 18 Absatz 5a Satz 4 in Verbindung mit § 15 Absatz 1 Nummer 7 Umsatzsteuergesetz).