Haben alle Befestigungspunkte für 3-Punkt ;)
suche gurt
- bruzel
- Erledigt
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Zitat
1. Haben die Autos ohne Gurte hinten alle die Befestigungspunkte schon eingebaut?
1. Müssen die nachgerüsteten Gurte vom TÜV abgenommen werden?1. Ich meine die hinteren Befestigungspunkte wären Zeitgleich mit den vorderen Gurten Pflicht geworden. Das wäre dann ab '69 oder '70. Bei Deinem '78er sind die in jedem Fall drin.
2. Hey, wir sind hier in Deutschland! :huh: Vermutlich ja, aber wenn da plötzlich zugelassene Gurte an den original Befestigungspunkten festgeschraubt sind? -
B-Kadetten und C-Rex haben ab 66 oder so schon den dritten Punkt hinten 8|
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wie kann ich ESP in meinem granada nachrüsten?
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ich hab blähungen. darf ich damit in umweltzonen?
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Moin,
STVO, § 21 Personenbeförderung
(1) 1In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. 2Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. 3Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist. 4Es ist verboten, Personen mitzunehmen
1.auf Krafträdern ohne besonderen Sitz,
2.auf Zugmaschinen ohne geeignete Sitzgelegenheit oder
3.in Wohnanhängern hinter Kraftfahrzeugen.
(1a) 1Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die den in Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe c der Richtlinie 91/671/EWG des Rates vom 16. Dezember 1991 über die Gurtanlegepflicht und die Pflicht zur Benutzung von Kinderrückhalteeinrichtungen in Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 373 S. 26), der durch Artikel 1 Nr. 3 der Richtlinie 2003/20/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. April 2003 (ABl. EU Nr. L 115 S. 63) neu gefasst worden ist, genannten Anforderungen genügen und für das Kind geeignet sind. 2Abweichend von Satz 1
1.ist in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t Satz 1 nicht anzuwenden,
2.dürfen Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr auf Rücksitzen mit den vorgeschriebenen Sicherheitsgurten gesichert werden, soweit wegen der Sicherung anderer Kinder mit Kinderrückhalteeinrichtungen für die Befestigung weiterer Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit besteht,
3.ist a)
beim Verkehr mit Taxen undb)bei sonstigen Verkehren mit Personenkraftwagen, wenn eine Beförderungspflicht im Sinne des § 22 des Personenbeförderungsgesetzes besteht,
auf Rücksitzen die Verpflichtung zur Sicherung von Kindern mit amtlich genehmigten und geeigneten Rückhalteeinrichtungen auf zwei Kinder mit einem Gewicht ab 9 kg beschränkt, wobei wenigstens für ein Kind mit einem Gewicht zwischen 9 und 18 kg eine Sicherung möglich sein muss; diese Ausnahmeregelung gilt nicht, wenn eine regelmäßige Beförderung von Kindern gegeben ist.
(1b) 1In Fahrzeugen, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden. 2Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, müssen in solchen Fahrzeugen auf dem Rücksitz befördert werden. 3Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Kraftomnibusse.
(2) 1Die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Kraftfahrzeugen ist verboten. 2Dies gilt nicht, soweit auf der Ladefläche oder in Laderäumen mitgenommene Personen dort notwendige Arbeiten auszuführen haben. 3Das Verbot gilt ferner nicht für die Beförderung von Baustellenpersonal innerhalb von Baustellen. 4Auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. 5Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. 6Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist.
(3) Auf Fahrrädern dürfen nur Kinder unter 7 Jahren von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden, wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, daß die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können.Damit sind wohl alle Klarheiten beseitigt
Gruss
Stefan -
Bleibt nur noch anzumerken(ich hab nicht alles wirklich gelesen ),dass auf der Rückbank in der Regel(bei den Mädels auch ausserhalb derer :D )Vorbereitungen für 2x3-Punkt und einmal nur Beckengurt vorhanden sein werden.
Gruss Ralf -
In der aktuellen OP ist übrigens nen ganz interessanter Artikel zu dem Thema. ;)
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suche 3-Punkt Gurt für die Rücksitzbank ???
3 Punkte gibst für 26 km Überschreitung in der 30er Zone :D
hier gibts Beckengurt: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…iewItem&item=290223716403
Gruß
Jürgen -
wende dich doch mal an thomas distler.
er ist sehr nett und hilfsbereit