unklare formulierung in der zulassungsbescheinigung teil 1

  • "Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der gültigen Betriebserlaubnis/ EG-Typgenehmigung am Fahrzeug angebracht werden. Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil 1ist hierfür nicht erforderlich."


    ich werd aus dem satz nicht schlau. heisst das, wenn es eine typgenehmigung gibt, muss ich nix eintragen? kann ich mir nicht vorstellen, irgendwie.

  • hätte ich jetzt auch gesagt.


    habe da auch was drolliges


    Modell consul gt 3000
    Hubraum: 2045ccm


    Ist Granada 3,0l; meine bitte dies richtig zu stellen, wurde abgelehnt, weil die daten schon falsch aus den org. papieren übernommen wurden. ich hatte alle unterlagen dabei, aber gut. mir eh egal, und wenn ich den mal ohne h zulassen sollte haben die sich selbst ans bein gepisst.

  • Ich glaub, dass das damit zusammenhängt, dass im Brief ja nur noch eine Reifengröße drinsteht.
    Hatte beim Taunus immer den alten, entwerteten Brief dabei.
    Da standen die 185er drin. Im neuen Brief nur die 165er.

  • Ist doch n alter Hut. Seit den neuen Zulassungspapieren musst du nicht mehr jede Räderkombination eintragen lassen, soweit a) original verbaut b) mit ABE. Wie es bei c)"iich will aber ohne alles" aussieht weiß ich nicht genau, ich hab mir mal sagen lassen (allerdings keine 100% vertrauenswürdige Quelle), dass dir im Zweifelsfall nachgewiesen werden muss, dass der Wagen nicht mehr verkehrssicher ist? Da kann Piratte vielleicht mehr zu sagen.

  • kollege von mir bezahlt seit jahren für seinen 1200er käfer 120 cm³. also 54 euro irgendwas... er traut sich die karre nicht umzumelden :D

  • im Rahmen der gültigen Betriebserlaubnis/ EG-Typgenehmigung


    Da stehts doch. Geht um die Bereifung, die in der BE des Fahrzeugs mit zugelassen ist. Also all das, was früher unter 22+23 bzw unter Ziffer 33 stand.


    Weiterhin darf alles montiert und gefahren werden, wofür eine zusätzliche ABE vorliegt. Die gibts aber i.d.R. nur für Felgen, wenn eine der Originalbereifungen weiter verwendet wird. Da hat sich aber nichts geändert, das war bei den alten Papieren auch so.


    Alle anderen Sonderberäderungen müssen positiv begutachtet werden. Danach ist mindestens das Gutachten mitzuführen.


    Das bei einer Polizeikontrolle die Polizei die Unvorschriftsmäßigkeit nachweisen muss, hab ich auch mal wo gehört, ist aber auch nur gefährliches Halbwissen, da ich nicht mehr weiß, wo dieses "Wissen" herkommt.


    Bei zu offensichtlichen Änderungen werden die Jungs Euch dann halt einfach mitsamt Eurer Karre zur nächsten TP-Prüfstelle schleppen und da gibts sicher jemanden, der feststellt, dass die Änderung unzulässig ist.
    Es wird wahrscheinlich keiner merken, wenn Ihr statt der erlaubten 185/70 R14 auf Stahlfelge z.B. 185/65 R14 fahrt; 225/45 R16 wird Euch allerdings keiner glauben.