"Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der gültigen Betriebserlaubnis/ EG-Typgenehmigung am Fahrzeug angebracht werden. Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil 1ist hierfür nicht erforderlich."
ich werd aus dem satz nicht schlau. heisst das, wenn es eine typgenehmigung gibt, muss ich nix eintragen? kann ich mir nicht vorstellen, irgendwie.