Hakenzeichen

  • Ist ein Auto in mehreren Gelbtönen Hakenzeichenfähig oder muß der erst lackiert sein?
    Hängt doch sicher auch vom guten Willen des Prüfers ab, oder?
    Dankeschön

  • Kennst Du Bonnies Dicke? Die bestand zur H-Prüfung aus ca. 135.000 verschiedenen Rot-Tönen. :D Gab halt kein Häkchen bei "Lackzustand".

  • Bei meinem Exgrünen waren die vielen Töne ok,


    beim Käfer gabs erst bei der Nachprüfung massive Probleme bei der Farbe mitm Prüfer.


    Eine Krähe hackt der anderen nunmal kein Auge aus :pinch:


    Der Obercheffe hats aber dann abgenommen :laugh:


    Is alles vom Willen der Prüfer abhängig. Wenn sich einer mit sowas net beschäftigen will,


    sagt der halt, dass es net möglich ist. Fürn nächsten passts. Auslegungssache halt.



    Wie immer, wenns um Tüff geht. Vorab hinfahren und klären! Dann fühlen die sich schonmal wichtig,


    und freuen sich, dass sich einer vorher Gedanken macht. :uglyzwinker:

  • Willste den Komib kaufen :)

    hab schon... eben cooler Firmenwagen. bekommt einen neuen Lack und Aufkleber. Umstzsteigerung bestimmt 3 millionen Prozent. :catch:
    der Scheiß Seat Terra geht dann nach Polen, oder so... S_M hat mich lange genug genervt...
    da ich aber mit dem Gedanken spiele den Kombi selbst zu lackieren oder gar zu rollen, müßte ich wissen ob ich den damit durch die Hakenprüfung kriege. :gruebel: Hört sich aber hier so an...
    am Besten wäre daher sofort prüfen und erst danach lackieren...
    rechne mir höhere Chancen aus, wenn ich behaupten kann, daß der noch 1 a laggiert wird.

  • Solange Du das Teil nicht in einem Chamäleon 15farb wechseldich Lack tunkst, spricht nix gegen eine hausgemachte Lackierung.

  • der lack muss zeitgenösisch sein,so sagte es mir mein tüver.
    nimmste einfach ein gelb,das es schon 1900 anno piefendekel gab

  • denk dran, dass du den wagen auf H nicht für die Firma nutzen darfst!!!

  • denk dran, dass du den wagen auf H nicht für die Firma nutzen darfst!!!

    Mal damit einkaufen kann ja niemand kontrollieren.
    Meinst du die halten mich an, wenn ich auf einem Hakenzeichenauto einen Werbeaufkleber anbringe? hatte ich beim VW 1600 aber auch schon...

  • hmm keine ahnung wie das mit dem werbeaufkleber is. muss ich passen.

  • Mal damit einkaufen kann ja niemand kontrollieren.
    Meinst du die halten mich an, wenn ich auf einem Hakenzeichenauto einen Werbeaufkleber anbringe? hatte ich beim VW 1600 aber auch schon...


    mach den aufkleber doch zeitgenössisch...dann gibts keine probleme..

  • und gleich dazu sagen, das du den wagen mal noch lackieren willst, bloß weil das alles arbeit macht und viel geld kostet und du zwischen lackier und deiner schrauberhalle hin und her fahren mußt, muß er jetzt erstmal so angemeldet werden :-) bisschen überzeugend wirken wie viel dir an dem auto liegt und an einem perfektem lackzustand (irgendwann mal) und dann klappt das

  • denk dran, dass du den wagen auf H nicht für die Firma nutzen darfst!!!


    Das is ja´n Ding - wusste ich gar nicht... hab aber glaube ich schon etliche H-ler mit Werbezeugs gesehen...

  • Steht zwar in der aktuellen OM, aber ich weiß nicht, was die für die Info als Quelle haben. Habe bisher nicht gehört, dass es da Probleme gibt. Man muss denke ich unterscheiden zwischen nem Fahrzeug mit Werbeaufkleber und nem gewerblich genutzten Lieferwagen, bei dem tatsächlich massiv Steuern gespart werden könnten, wenn dieser als Oldtimer läuft. Mag sein, dass sich dann irgendwann mal das Finanzamt meldet.

  • Fahren hier einige Werbefahrzeuge mit H in Mainz rum ....


    @ Onkel, mach ich auch immer so, stimmt ja auch, braucht jetzt erstmal Tüv damit man sehen kann was noch muss und man den Wagen bewegen kann...


    Stimmt ja auch ....

  • Mag sein, dass sich dann irgendwann mal das Finanzamt meldet.


    Nichts Genaues weiß man nicht. Das Gesetz ist wohl etwas schwammig.
    Meine Steuerberaterin sagt: Oldie als Firmenwagen kein Problem. "Gewerbliche Nutzung" meint lediglich Vermietung, Taxi etc.


    Ich hab's trotzdem nicht gemacht, weil zu umständlich (Fahrtenbuch etc.). ;)

  • Ich hab den Gesetzestext grad nicht vor Augen. Aber ich meine, zumindest in FZV, in den Paragraphen, die sich mit der Oldtimerzulassung befassen, steht nichts von gewerblicher Nutzung. Damit auch nichts dagegen. Man weiß ja aber nciht, ob in irgendwelchen anderen einschlägigen Werken nicht etwas dagegen steht.


    Steuerhinterziehung ist jeder Oldtimer, der eigentlich keiner sein dürfte. In unserem Fall also locker 50% :paranoid: . Dafür müssen die Dinger nicht gewerblich genutzt werden...

  • Werbeaufdrucke auf H-Fahrzeugen sind erlaubt wenn sie zeitgenössisch sind. TÜV Süd führt als Beispiel einen alten Coca Cola Schriftzug an.


    Gross Hypercompumegaglobalnet Network Solutions drauf dann eher nicht, Oder sowas ähnliches.