Auf Grund des umfassenden Halbwissens, dass hier im Forum in Bezug auf die Überwachungsinstitutionen und die verschiedenen Begutachtungsformen herrscht, bat Se mich, mal ein paar Infos diesbezüglich zusammenzutragen.
Ich beschränke mich dabei auf den Teil, der meiner Meinung nach für die Oldtimerei interessant ist. Daher erhebe ich selbstverständlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Außerdem sind natürlich alle Angaben ohne Gewähr. Das heißt allerdings nicht, dass Ihr mir nicht glauben müsst
Vorerst nur als Grundlage kurz was zu ÜO und TP, 'n Bisserl was über die verschiedenen Begutachtungen und kurz die Kompetenzen der unterschiedlichen Prüfer. Wird dann von Zeit zu Zeit, wenn das Forum etwas ergibt, ergänzt.
Formen der Überwachungsinstitutionen:
- TP: Technische Prüfstelle: Nur Überwachungsinstitutionen mit TP-Status dürfen §19.2 oder §21 Begutachtungen durchführen. Dies sind im Norden der TÜV Nord (Ausnahme Hamburg: TÜV Süd Hanse), im Süden der TÜV Süd und im Osten der Dekra.
- ÜO: Überwachungsorganisation: Im Prinzip alles, was keine TP ist. Bei einer ÜO werden nur PI (siehe unten) beschäftigt (ein aaS (siehe unten) wird sozusagen für die Zeit, die er für eine ÜO arbeitet, auf den Status eines PI "degradiert"). Beispiele: TÜV Nord, TÜV Süd, Dekra, KÜS, GTÜ. Die drei erstgenannten betreiben die ÜO parallel zur jeweiligen TP.
Die Stationen der Überwachungsinstitutionen, die jeweils keine TP stellen, sind eigentlich "nur" ÜO-Standorte und lediglich nach außen vergleichbar mit den TP-Stationen.
Das ganze hat zur Folge, dass diverse Begutachtungen in den entsprechenden Teilen Deutschlands nur jeweils durch TÜV Nord, TÜV Süd oder Dekra durchgeführt werden dürfen. Eben nur durch die jeweilige TP.
Begutachtungen:
- nach §19.2: Technische Änderung, "Einzelabnahme": Nur durch aaS, aaSmT
- nach §19.3: Technische Änderung, für die ein gültiges Prüfzeugnis vorliegt (z.B. Teilegutachten, ABE, EG-BE, Bauartgenehmigung,...): Durch aaP, PI, aaS, aaSmT
- nach §21: "Vollabnahme": Nur durch aaS, aaSmT
- nach §23: "H-Gutachten" (ehemals §21c): Durch aaP, PI, aaS, aaSmT
- nach §29: HU = Hauptuntersuchung: Durch aaP, aaPmT, PI, aaS, aaSmT
- nach §47a: AU = Abgasuntersuchung: Durch aaP, aaPmT, PI, aaS, aaSmT, anerkanntes Werkstattpersonal
"Prüfer":
- aaPmT: Amtlich anerkannter Prüfer mit Teilbefugnissen: In der Regel an der Prüfstation der TP. Befugnisse: HU, AU
- aaP: Amtlich anerkannter Prüfer: In der Regel an der Prüfstation der TP. Befugnisse: HU, AU, §19.3, §23
- PI: Prüfingenieur: In der Regel im Außendienst, d.h. an ÜO-Stationen oder in den Werkstätten. Befugnisse: HU, AU, §19.3, §23
- aaS/aaSmT: Amtlich anerkannter Sachverständiger (/mit Teilbefugnissen): Prüfstation oder Außendienst. Befugnisse: HU, AU, §19.3, §19.2, §23, §21
Zulassungsformen:
H-Kennzeichen:
Voraussetzungen: Vor min. 30 Jahren das erste Mal zugelassen, positive Begutachtung nach §23 StVZO. Erlaubt ist hiernach, was der Anforderungskatalog (Oldtimer-Richtlinie) (Download) hergibt. Im Prinzip ist der Anforderungskatalog selbsterklärend. Es sei aber trotzdem noch einmal drauf hingewiesen: Grundsätzlich muss jeder Umbau, der nicht explizit im Anforderungskatalog als Ausnahme erwähnt wird, nachweislich spätestens 10 Jahre nach Erstzulassung des Fahrzeugs vorgenommen worden sein, damit das Fahrzeug positiv begutachtet werden kann.
Nach erfolgreicher Begutachtung kann das Fahrzeug als Oldtimer (Abgasschlüsselnummer 98 ) zugelassen werden und bekommt ein H-Kennzeichen.
Die Kfz-Steuer für Oldtimer beläuft sich unabhängig von Hubraum oder Abgasreinigung auf ~191€ pro Jahr.
Diese Form der Zulassung schreibt keinerlei Einschränkungen bezüglich der Nutzung des Fahrzeugs vor. Allerdings macht neben der Zulassung als Oldtimer ebenfalls die Versicherung als Oldtimer Sinn. Der Versicherer beschränkt dann häufig die Nutzung, indem beispielsweise Kilometerbeschränkungen auferlegt werden.
07er-Kennzeichen:
Voraussetzungen: Vor min. 30 Jahren das erste Mal zugelassen, positive Begutachtung nach §23 StVZO (siehe oben), allerdings keinerlei Folgeuntersuchungen. Der Halter trägt dauerhaft die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Zustand (StVZO) der Fahrzeuge.
Das rote 07er Kennzeichen ist ein Wechselkennzeichen, auf das sich mehrere Fahrzeuge zulassen lassen. Die Steuer beläuft sich wie beim H-Kennzeichen auf ~191€ pro Jahr. Auch fürs 07er bieten diverse Versicherer spezielle Versicherungen an, die dann beispielsweise nach dem Hubraumstärksten Fahrzeug berechnet werden.
Im Gegensatz zum H-Kennzeichen macht der Gesetzgeber beim 07er klare Auflagen: Das Kennzeichen darf nur zur An- und Abfahrt zu Oldtimerveranstaltungen, für Probefahrten, Überführungsfahrten und für Fahrten "zum Zwecke der Reparatur oder Wartung" genutzt werden. Außerdem muss ein Fahrtenbuch geführt werden.
Fahrzeuge, die vor 2007 schon auf ein 07er-Kennzeichen zugelassen waren, seit deren Erstzulassung aber noch keine 30 Jahre vergangen sind, genießen i.d.R. Bestandsschutz, d.h. diese können auch weiterhin auf 07er geführt werden.
Im Einzelfall ist beim 07er bezüglich Fahrtenbuch, Bestandsschutz und Befristungen eine Anfrage bei der zuständigen Zulassungsstelle unbedingt empfohlen, da die genauen Auflagen von Zulassungsbezirk zu Zulassungsbezirk abweichen können.