Heute beim TÜV -.-

  • mittlerweile ja, aber das ist alles hier im norden. lohnt nicht hier ganz hinzufahren und dann eventuell doch noch durchzufallen!

  • in hessen wüsst ich einen. is aber sicher zu weit.
    googel mal , ford team oberfranken, da laufen einige alt-förd mit h, die z.t krasser aussehen als deiner. vielleicht könne die dir helfen...

  • jo, dann passts doch.
    meld dich mal in beuern bei erhard döpp, der, wo tscharly seine 2 grannis gekauft hat.
    nummer hab ich grad nich griffbereit, pn mal tscharly an!

  • inhaber einer werkstatt für alte ford, mit guten kontakten zu nem fordbegeisterten tüvmenschen...

  • Och, mein guter alter Kombibrief :)


    Zu den Spiegeln: Die gibts ja schon ewig und das auch im Zubehör. Entweder alte Prospekte mitnehmen oder Engelmann mal anschreiben. Die gibts doch heute noch soweit ich weiss.


    Wolfrace: Auch entweder alte Zubehörkataloge mitschleppen oder einfach den Herstellungsstempel in der Felge zugrunde legen.
    Normalerweise steht das immer mit drauf. Wirst ja keine erst neu produzierten haben ?


    Reifenbreite: Hier wirds kritisch. Entweder, wie oben schon geschrieben, zwei Nummern größer als Serie (also bei 185ern bis 205, bei 165ern nur bis 185!) oder eben wieder per Nachweis das es damals übliches Tuning war.
    Zwar wurden die 235/60-13 seinerzeit viel verbaut, allerdings überwiegend auf Capri, Escort, BMW02, BMW E21, Manta, Ascona.... und das dann bei Breitbauten. Hier entscheidet also ganz eindeutig die Sympathie des Prüfers zu Dir und Deinem Fahrzeug.

  • Der lief ja auch nicht auf H !
    Für 'ne normale Zulassung ist das alles kein Problem, ebensowenig wie Deine Spiegel oder die Felgen.

  • Mal ein genereller Tipp zu dem Thema:


    Einfach VOR dem eigentlichen TÜV-Gutachten einen Termin zu einem Gespräch vereinbaren. Auto mitnehmen (bzw. bei Felgen ein Foto der Felgen samt Daten, oder die Felge einpacken und mitbringen). Fragen, ob der TÜVer auf den ersten Blick etwas sieht, was dem H entgegenspricht. Spart man sich einmal die Gebühren.


    Bei diesem ersten Gespräch auch gleich alles, aber auch wirklich alles, was man an Unterlagen, Fotos, alten Prospekten etc. zu den gewünschten Felgen, Spiegeln etc. auftreiben kann, mitbringen. Das gilt auch für alle sonstigen Eintragungen!


    Sachlich bleiben. Auch, wenn's nicht gleich klappt mit dem H oder der Eintragung.


    Mach ich immer so und hat bisher auch immer gut funktioniert. Beim H, beim Felgen-Eintragen, egal. Und wenn mal was nicht geht, sagt mir mein TÜVer meistens, was stattdessen geht oder warum was nicht geht oder was er gerne an Unterlagen dazu hätte. Oder dass er z.B. die Felgen xyz in der Taunus-Größe 6x13 einträgt, aber halt nicht in 7x13.


    Bin mit Madame zum TÜV ("normalen" TÜV hatte ich schon) und hab gefragt "was müsste ich denn noch machen, um das H-Kennzeichen zu bekommen?".


    Er lief einmal rund ums Auto, warf einen Blick in den Fahrzeugschein und meinte "Auf die Bühne da fahren".


    ;)


    Ok, war natürlich einfacher, weil normaler TÜV schon drauf war und alles original. Aber so kann's auch gehen. Er grinste dann nur und sagte "Aber bei - Pflegezustand gut - mach ich kein Kreuz" :D



    Und Piratte mal schön da raus lassen. Da gibt es keinen Forums-Bonus, bei so was. Wie vorhin schon jemand sagte, die Sache mit den Preisausschreiben und Angehörigen...

  • das mit der freundin kann auch nach hinten losgehen. ich kenn hier nen user der seine freundin einfach nur wegen zeitmangels mit seinem leicht modifiziertem knudsen hingeschickt hat. der typ hat sofort geblockt mit dem kommentar "na, traut sich ihr freund mit so einem umbau nicht selber hierhin, was?" so oder ähnlich war der wortlaut.

  • Hallo, werden die Autos oder die Frauen geprüft? Zugegeben, ist der Prüfer weit weg von der Erde, Neuen suchen.

  • 1. Das sind keine TÜV-Beamten. Der TÜV (Nord oder Süd), Dekra, etc sind alles privatwirtschaftliche Unternehmen (GmbH).


    2. Stell mal Bilder von den Spiegeln ein, einfach aus Interesse. Unterlagen zu den Spiegeln (dass sie zeitgenössisch sind) ist mit Sicherheit ein guter Anfang (wie Michael 05 schrieb).


    3. Zu den Wolfrace: Da hat der Prüfer doch sogar gesagt, Du solltest ihm ein Datum liefern. Also wo ist das Problem? Hier nochmal: Der Prüfer hält nach jeglichen Abnahmen seinen Kopf dafür hin. Da wird es ihm doch genehmigt sein, dass er "Beweise" sichtet..?


    4. 235er sind zu breit. Ganz einfach. Wie schon von wemauchimmer geschrieben: 2 Nummern breiter als Original (breiteste Reifen beim Taunus: 185er). Es gibt nur eine Möglichkeit, breitere Reifen auf H zu fahren: Der Umbau (und die Begutachtung) muss nachweislich spätestens 10 Jahre nach EZ vorgenommen worden sein.


    5. Unterschiedliche Breiten sind tatsächlich kein Problem, da soll sich der Kollege mal nicht so anstellen. Ich selbst hab unterschiedliche Breiten beim Taunus eingetragen. Ansonsten genannte Beispiele: Porsche, BMW, Smart, DaimlerChrysler undwasweißich...


    Allerdings kann es sein, dass die hinteren Reifen ohne weiteres auch so nicht möglich sind wegen Tacho, Bremse, Abgas, etc. Das heißt nicht, dass sie nicht positiv begutachtet werden könnten, es mag aber zu weiteren Prüfungen und damit Kosten kommen. Habe jetzt keine Muße, irgendwas auszurechnen oder prozentuale Abweichungen nachzuschlagen. Daher: Es kann sein!


    6. Zu der Brief-als-Vorlage Sache: Es wird uns zumindest abgeraten, solche Zeugnisse als Prüfgrundlage zu verwenden. Allerdings hat der Begutachtende die Möglichkeit, mit dem Kollegen, der das Gutachten erstellt hat, das zur Eintragung führte, Rücksprache zu nehmen und abzusprechen, auf welchen Prüfgrundlagen dieser so ein Gutachten erstellt hat. Vll hat dieser ja Erfahrungen, Ideen oder auch Papiere, die dem anderen Prüfer fehlen. Grundsätzlich muss jede §19.2 Abnahme auf irgendwelchen Prüfgrundlagen erfolgen, damit die Begutachtung im Zweifelsfall vor Gericht bestand hat. In der Praxis wird natürlich auch viel aus Erfahrung gemacht, wogegen m.E. auch nichts spricht. Wer irgendwelche Felgendimensionen zig mal bei Golf II eingetragen hat, der weiß in etwa, was möglich ist und was nicht...


    Für solche Abnahmen (eben auch die 235er) bedarf es allerdings keines Prüfingenieurs sondern eines amtlich anerkannten Sachverständigen. Ich bin also eh raus ;) (Prüfung vor etwa 3 Wochen bestanden)


    7. Bei einer unzulässigen Änderung am Fahrzeug erlischt nicht die Zulassung, sondern die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Das führt, wie oben schon geschrieben, im Zweifelsfall zum Erlöschen des Versicherungsschutzes bzw dazu, dass die Versicherung nach Erstattung des Schadens beim Versicherungsnehmer (Dir, Stang ;) ) in Regress gehen kann.



    Und zum Schluss: Der Smart hat - abgesehen davon, dass er kein Auto sondern ein fahrbarer Rucksack ist - einen gravierenden Nachteil: Wenn man ihn zum Prüfen auf eine Bühne hebt, muss man immens drauf achten, ihn beim "Wackeln" an den diversen Lenkern etc. nicht von der Bühne zu schmeißen... ::D

  • 235er sind zu breit. Ganz einfach. Wie schon von wemauchimmer geschrieben: 2 Nummern breiter als Original (breiteste Reifen beim Taunus: 185er). Es gibt nur eine Möglichkeit, breitere Reifen auf H zu fahren: Der Umbau (und die Begutachtung) muss nachweislich spätestens 10 Jahre nach EZ vorgenommen worden sein.

    Hier muss ich nochmal nachhaken:
    Angenommen ich baue HEUTE einen Wagen um, z.B. mit einem Breitbausatz den es vor 20/30 Jahren als Zubehör gab (mit Nachweis natürlich), dann müsste doch die damals zu dem Bausatz gehörige Breite (235er) heute H-Tauglich sein ?


    Zu den 235ern auf meinem Ex-Kombi: Wer sich den Brief genau anguckt wird sehen das sämtlich originalen Reifengrößen gestrichen wurden da wegen höherem Abrollumfang ein Tachoangleich nötig war. Abgasverhalten war zu dem Zeitpunkt und bei dem Baujahr weniger relevant.

  • Auf Basis der RiLi stellt sich die Frage mit den breiteren Reifen bei einem Breitbau gar nicht erst, da der ganze Umbau nicht möglich ist. Alles was nicht explizit als Ausnahme genannt ist, muss spätestens 10 Jahre nach EZ gemacht worden sein und ein Breitbau wird in der RiLi nicht abweichend erwähnt.


    In der Praxis allerdings - denke ich - würde so ein Breitbau vielerorts schon anerkannt werden, wenn er gut gemacht wurde. In diesen Fällen würden sicherlich auch die breiteren Reifen anerkannt werden. Eine Grundlage, auf die der Fahrzeughalter pochen kann, gibt es allerdings - wie gesagt - nicht.


    Ich gehe in vielen Dingen nicht mit der RiLi konform, meiner Meinung nach spricht einem zeitgenössischen Umbau wie nem Capri Breitbau nichts entgegen. Aber meine Meinung zählt ja leider nicht :sad:

  • Gude
    Die Engelmänner gabs am Taunus 76 als Serienmäßiges Zubehör von Ford zu kaufen,allerdings ohne Chrom.
    Herstellerdatum steht auf jeden Fall in der Felge von außen zu sehn.

  • Unterschiedliche Reifenbreiten gehen laut Anforderungskatalog nur, wenn ab Werk bereits vorgesehen.


    Deswegen ist das bei Porsche, BMW, Smart usw. kein Problem ... könnt ihr also hier nicht argumentieren.


    Beim Taunus war das wohl nicht ab Werk so vorgesehen ... oder?