Kleiner Unfall, Versicherung, Gutachter......

  • Hab hier ein kleines Problem.


    Mir ist vor 2 Wochen einer rückwärts in einer Einbahnstraße


    vorn auf meinen schönen Hundefänger draufgefahren.


    Schuldfrage ist klar, Adressen ausgetauscht und gut.


    Sah garnicht schlimm aus, nur bei meinem der Grill gebrochen.


    Am Gegner bzw. seinem 3 Tage alten Nissan war nix zu sehen, obwohl


    es ganz schön gerummst hat.


    Wir hätten das wohl ohne Versicherung gemacht, allerdings war


    bei genauem hinsehen beim freundlichen Ford- Händler doch einiges mehr dran.


    U.a. der Querträger hinter der Stoßstange verbogen etc.


    Schaden laut Kostenvoranschlag um die 900 Eumel.


    Ich vermute mal stark, dass dies der gegnerischen Versicherung zuviel ist.


    Deshalb kommt morgen einer von der A.....z vorbei und will paar Bilder machen.


    Nun bin ich am überlegen, ob ich mir nicht doch einen Anwalt nehme


    und dann einen freien Gutachter beauftrage.


    Das würde die ganze Sache natürlich verteuern. Ich denke aber, dass ich als


    Geschädigter das Recht dazu habe.


    Was würdet ihr an meiner Stelle tun? Hat einer schon ähnliche Problemchen gehabt?


    Ich will ja nicht unbedingt auf den Kosten für ein Gutachten sitzen bleiben,


    weil die Versicherung der Meinung ist, der Schaden wäre viel geringer und


    das Gutachten hätte nicht sein müssen.


    Fragen über Fragen....... :gruebel: :gruebel:


    Habe auch schon über Google rumgesucht, allerdings verwirrt das einen bald noch mehr.

  • An sich zahlt die gegnerische Versicherung den Gutachter, wenn die Schuldfrage geklärt ist. Sprich das mal mit dem Arroganten durch.


    Einem Bekannten ist mal was ähnliches passiert. Auffahrt zur Schnellstrasse, uneinsehbare Kurve, vor ihm hat sich einer verfahren und hämmert rückwärts die Auffahrt runter. Es kam, wie es unvermeidlich war, und mein Bekannter rauscht dem Typen drauf. Er allein, die anderen zu dritt, keine Zeugen und der Verursacher behauptet feist, mein Bekannter sei ihm draufgefahren......
    Kannst Dir denken wie es ausgegangen ist.

  • @Ecki, der Gutachter der gegnerischen Versicherung kostet dich nichts. Kann aber natürlich sein, dass er dann befindet, der Schaden beträgt nur 400 EUR (z.B.). Wenn du eine Rechtsschutz-Versicherung hast, würd ich auf jeden Fall schon mal einen Anwalt befragen.


    DC - in so einem Fall am besten sofort die Polizei holen UND das Fahrzeug beschlagnahmen lassen. Es lässt sich nämlich, auch wenn die Birnchen bzw. Gläser kaputt sind, meistens feststellen, ob z.B. Blinker oder Rückfahrscheinwerfer während des Unfalls eingeschaltet waren oder nicht....


    War zumindest bei einem Bekannten vor einigen Jahren so, er konnte (mit welcher Technik auch immer, keine Ahnung) nachweisen, dass er definitiv geblinkt hatte und daher schuldlos am Unfall war.

  • Bonnie: bringt nicht immer was. man kanns aber versuchen. muttern is grad auch einer reingesemmelt. selbe situation. polizei hat vor ort gesagt sie wüssten ja ganz genau wie das abgelaufen ist, aber bei drei gegen eine aussage könnten sie nichts machen.



    zum aktuellen fall: aufgrund des sehr geringen schadens würde ich abwarten. ansonsten im normalfall IMMER anwalt und IMMER gutachter.

  • . Es lässt sich nämlich, auch wenn die Birnchen bzw. Gläser kaputt sind, meistens feststellen, ob z.B. Blinker oder Rückfahrscheinwerfer während des Unfalls eingeschaltet waren oder nicht....


    Wenn das Glas der Glühlampe im Betrieb zerspringt, dann fangen sich im geschmolzenen Draht Krümel vom Glas.



    Wird der Blinker eingeschaltet, nachdem das Glas kaputt ist, schmilzt zwar der Glühfaden auch, aber es sind keine Glaspartikel mehr unterwegs die sich im geschmolzenen Glühfaden einnisten können.



    Das mit den Zeugen muß ich leider immernoch für ein Gerüct halten, da davon auszugehen ist, daß alle 3 Rotzlöffel, die mit im Auto gesessen haben, befangen sind.


    Das sind keine unvorbelasteten Zeugen; demnach sollte Aussage gegen Aussage stehen.


    Ist auch ein Unterschied, ob das ein Polizist sagt ( der nichts zu sagen hat ) oder ein Richter

  • Also m. W. steht es Dir frei einen eigenen Gutachter einzuschalten, den der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung auch bezahlen muss.

  • Rechtsanwalt, Gutachter usw. sind Schadennebenkosten, die die gegenerische Versicherung übernehmen muss, wenn du keine Schuld am Unfall hast. Die Wahl des Anwalts/Gutachters liegt bei dir-du musst nicht den nehmen, der dir vorgesetzt wird. Wenn die extra noch einen schicken, ist das deren Problem. Normalerweise reichen den Versicherungen bei Schäden bis ca. 1500 Euro Kostenvoranschläge mit Fotos. Weil der A...z dein Schaden wahrscheinlich zu teuer vorkommt, schicken sie jemanden vorbei. Warte erstmal den Typen ab-falls der sagt, dass die 900 Euro zu hoch angesetzt sind, kannst du immer noch einen eigenen Gutachter (am besten DEKRA/TÜV o.ä.) nehmen.
    Wenn einer nämlich bei geringem Schaden (z.B. 100 Euro für nen Blinker) einen Gutachter beauftragt, kann es sein, dass die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten gar nicht bzw. nur teilweise übernimmt. Hatte ich schon mal...
    Da du ja einen ordentlichen Voranschlag hast, kann ja eigentlich nix passieren. Sollte der gute Mann von der A...z eine andere Meinung haben, kannst du immer noch zum Anwalt gehen!
    Lass dich von der A...z nicht unterkriegen, die spielen gerne mal ihr (Fast-)Monopol aus. Als gelernter Versicherungskaufmann könnte ich Geschichten erzählen... (auch von anderen Unternehmen...)

  • Was ich so über Google gefunden habe liegt der Schaden, ab dem man einen
    eigenen Sachverständigen beauftragen darf so bei 7-800 Eumeln.
    Nur woher soll ich wissen, wie hoch der Schaden ist?
    Der Mensch bei Ford wollte mich eigentlich schon zu einem Gutachter schicken,
    meinte dann aber, dass er auch einen Kostenvoranschlag machen kann.


    Zur Schuldfrage sollte es keine Diskussionen geben.
    Der "Gegener" war alleine im Auto und ich hatte zum Glück
    jemand neben mir sitzen.
    Ansonsten hätte der Verursacher auch behaupten können,
    ich wäre ihm aufgefahren.


    Repariert ist noch nichts, habe nur ein Blech wo die Lampe sitzt wieder halbwegs gerade gezogen,
    damit ich auch was sehe im Dunkeln.
    Vorher hab ich natürlich Bilder gemacht.
    Der Mensch der da morgen zu mir kommt ist vielleicht gar kein Gutachter.
    Die Dame von der Versicherung meinte am Telefon, dass der Kostenvoranschlag ohne Bilder nichts nützt.
    Morgen bin ich ja schlauer und irgendwann vielleicht auch etwas reicher.

  • Grundsätzlich steht in deinen Versicherungsbedingungen,dass deine Haftpflicht sowohl für die Abwehr unberechtigter Forderungen der Gegenseite, als auch für die Durchsetzung deiner berechtigten Forderungen geradesteht!


    Damit(auch weil die Gegenseite deinen frei gewählten Gutachter eh bezahlen muss,würde das Angebot der Arroganz aber auch erst abwarten und dann mit Faktor 3 in die Verhandlung einsteigen!)hast du eigentlich kein finanzielles Risiko!


    Hab mit denen recht viele (nicht gute )Erfahrung gemacht :no:

  • im Zweifelsfall EIGENEN Gutachter beauftragen...
    und hier kann ich mich auch nur immer wieder wiederholen: nehmt einen von CLASSIC DATA! Die haben erfahrung mit Old- bzw. Youngtimern!
    Ein "normaler2 Gutachter taucht zwar auch - aber der Classic-Data-Heinz weiss z.B. daß es für den Knudsen mal nicht mehr eben Stoßstangengummis gibt usw. ...


    Greetz
    Jürgen

  • Zum "Glück" ist es ja nicht der Taunus oder Transit gewesen.


    Äußerlich ist beim Courier ja auf den ersten Blick nichts


    zu sehen, außer dem leichten schielen.


    Wenn ich wüsste wie lange sich das hinziehen kann...........................


    Ich will ja nicht bis zum Sommer mit der schiefen Lampe und damit eingeschränkter Sicht rumfahren.


    Mal sehen, was der Knabe von der A........ meint,


    müsste ja dann gleich angewackelt kommen.

  • So, der Onkel von der A...... war da.
    War auch ganz vernünftig, hat paar Bilder gemacht und die Daten verglichen.
    Auf dem Kostenvoranschlag der Ford- Werkstatt stand nämlich Fiesta 1.8 Diesel,
    deshalb wohl etwas Verwirrung.
    Beim Material würde es wohl keine Probleme geben, allerdings würde die
    Versicherung bei der fiktiven Abrechnung (ich will nur Geld ),
    nur den ortsüblichen Stundenlohn der Werkstätten zahlen.
    Dank Google hab ich schon herausgefunden, dass dies nicht rechtens ist.
    Ich werde wohl noch garnix am Auto machen, sondern mal abwarten, was die Versicherung
    zu zahlen gedenkt.
    Ich will ja nicht wegen paar Euro feilschen, kann es aber auch garnicht leiden,
    wenn mich einer über den Tisch ziehen will.

  • ...und auch da dran denken:
    - Telefon-/Portopauschale (z. Zt. irgendwo um die 20/25 Teuronen)
    - Nutzungsausfallentschädigung für die Dauer der Reparatur bzw. Leihwagenkosten (auch für nicht genommenen Leihwagen)


    verlangen...und stur bleiben !


    Greetz
    Jürgen

  • Abrechnung laut Kostenvoranschlag (Werkstatt nach DEINER Wahl) ist völlig rechtens, allerdings ohne Märchensteuer bei fiktiver Abrechnung. Nutzungsausfall fällt bei fiktiver Abrechnung auch weg!!!

  • Gutachter kannst du dir selber aussuchen und die gegnerische versicherung muss diesen auch bezahlen wenn du nicht schuld bist, auch wenn die schon ihren eigenen vogel vorbei geschickt haben.wäre mir neu wenn sich das geändert hat. bei mir haben sich auf alle Fälle immer bezahlt ohne widerrede....
    allerdings wenn du den schaden selber reparieren willst bekommst du das was beim gutachten rauskommt(komplett teile und arbeitslohn) ohne märchensteuer ausbezahlt ansonsten geht das geld direkt zur werkstatt.
    der ortübliche stundenlohn hat damit nichts zu tun sondern NUR der stundenlohn den der gutachter rausgesucht hat wenn der höher liegt haben se halt pechgehabt....

  • ...und auch da dran denken:
    - Telefon-/Portopauschale (z. Zt. irgendwo um die 20/25 Teuronen)
    - Nutzungsausfallentschädigung für die Dauer der Reparatur bzw. Leihwagenkosten (auch für nicht genommenen Leihwagen)


    verlangen...und stur bleiben !


    Greetz
    Jürgen




    Und dann aufregen, warum die Versicherungen immer teurer werden. Top.

  • Ein Grund, warum Versicherungen teurer werden liegt doch bei ihnen selbst.
    Wenn ich dem Geschädigten Leistungen streichen oder vorenthalten will, auf die er
    zweifelsfrei und durch Gerichtsurteile untermauert ein Anrecht hat,
    brauch ich mich auch nicht zu wundern, wenn dann noch
    Gutachter-und Anwaltskosten dazukommen.
    Auf die Art verdoppelt sich mal fix die Summe, welche die Versicherung zahlen muss.


    Und in meinem speziellen Fall werde ich wohl einfach abwarten.
    Sollte die Zahl auf dem Versicherungsscheck arg von dem KV abweichen,
    werde ich mir das holen was mir zusteht.
    Meine abwartende Haltung nennt man dann wohl Schadensbegrenzung.


  • Gutachter kannst du dir selber aussuchen und die gegnerische versicherung muss diesen auch bezahlen wenn du nicht schuld bist, auch wenn die schon ihren eigenen vogel vorbei geschickt haben.wäre mir neu wenn sich das geändert hat. bei mir haben sich auf alle Fälle immer bezahlt ohne widerrede....



    Aber wie gesagt VORSICHT bei geringen Schäden! Es gibt Grenzen, ab denen ein Gutachter aus Sicht der Versicherung sinnvoll ist und somit bezahlt wird. Bei geringen Schäden nicht! Deshalb immer vorher mit denen REDEN und das SCHRIFTLICH abklären! Abwarten finde ich im Problemfall persönlich nicht die richtige Entscheidung, aber wenn der Typ von der A...z i.O. war, isses ja okay.