5 Gang-Getriebe für TC3

  • Hallo,


    ich würde gerne ein 5 Gang-Getriebe in meinen 80er Taunus einbauen. Was gibt es da alles zu beachten? & vor allen Dingen, von welchem Fzg. kann man es nehmen. Es nervt doch sehr, wenn wir im 4. Gang so durch die Lande ziehen. Die Suche hat uns nicht so richtig weiter gebracht & hoffen jetzt auf Eure Hilfe.

  • 4-zyl 1,6 oder? beim V6 wärs nur einbauen und die automatikgetriebetraverse verbauen. fertig. beim 4zyl weiß ichs nicht genau.

  • pilotlager in der kurbelwelle tauschen nicht vergessen.
    sonst bekommst du das nicht mit dem motor zusammen ;)
    umbau auf 5-gang ist eintragungspflichtig (nur als hinweis am rande)

  • Zitat

    Original von Bierchen


    umbau auf 5-gang ist eintragungspflichtig (nur als hinweis am rande)



    Spinnner...

  • dann frag doch mal jemanden der ahnung hat
    naja ich halte dir dein alter zugute und vermute mal altersschwachsinn


    es ändern sich durch den einbau nämlich ein paar sachen, mal sehen ob du selber drauf kommst was sich ändert.
    gez spinner

  • Schaltknauf vom Viergang drauf lassen und gut isses gewesen.


    Bei mir kräht auch keiner wegen dem A4ld rum.

  • Zitat

    umbau auf 5-gang ist eintragungspflichtig (nur als hinweis am rande)


    Bei mir wurde datt Fünfgang eingetragen. Hat der Herr Tüv gleich von sich aus gemacht. ;)


    Hol dir noch die Traverse vom Automatik, oder bau dir eine aus einer Granadatraverse.

  • Zitat

    Original von bruno
    Schaltknauf vom Viergang drauf lassen und gut isses gewesen.


    Bei mir kräht auch keiner wegen dem A4ld rum.


    ändert das irgendwas daran, daß das ganze eintragungspflichtig ist?
    NEIN!!!



    für idiotische beiträge ham wir hier schon genug leute, da müssen nicht auch noch die die ein wenig ahnung haben totalen unfug schreiben.

    Einmal editiert, zuletzt von Bierchen ()

  • Zitat

    Original von Bierchen



    für idiotische beiträge ham wir hier schon genug leute



    Dich z.B. :gruebel:

  • bestreite ich die eintragungspflicht obwohl gegeben?
    und bezeichne andere als spinner?
    denk mal kurz drüber nach, bei mir gibt´s evtl. welpen- jedoch keinen senilistenschutz

  • Dann zeig mir mal vom z. B. Granada die Briefe:
    1 Viergang
    2 Fünfgang
    3 Automatik


    Und in diesen Briefen den Hinweis auf´s Getriebe... :D:D:D

  • Hi Leute, keinen Zoff :no: , das Eintragen wird doch wohl die kleinste Schwierigkeit sein.


    also fasse ich einmal zusammen:


    1. Eintragung


    2. Automatikgetriebetraverse
    ( wird doch bestimmt nicht leicht sein, will aber Stefan A. anschreiben, vielleicht liest er aber auch mit)


    3. Das Getriebe
    die Frage ist noch offen welches z.B. dieses: http://cgi.ebay.de/Ford-Granad…ZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem


    4. wie sieht es mit der Kardanwelle aus?


    5. Schalthebelumbau
    habe ich unter Tipps & Tricks gefunden


    Habe ich noch etwas vergessen????

  • was bruno wohl mit ........ versuchen und ziemlich danebengriffenen worten mitteilen wollte, ist daß man sich den eintrag auch schenken kann/sollte?


    muß aber jeder selber wissen wie legal er unterwegs sein will, manch einer fährt auch mit viel mehr hubraum als eingetragen rum. ich wollte es nur der vollständigkeit halber erwähnt haben. das gesetz sagt halt eintragen lassen, kann aber eben auch sein lassen, weil´s vermutlich niemals irgendwem auffällt.
    als ich noch mit 5 gängen unterwegs war funktionierte der 5. auch tadellos obwohl ich nicht mal wußte, daß das getriebe theoretisch eingetragen sein müßte. muß ich jetzt beim winterauto eintragen lassen, daß der vierte gang nicht funktioniert :O

  • Zitat

    Original von bruno
    Dann zeig mir mal vom z. B. Granada die Briefe:
    1 Viergang
    2 Fünfgang
    3 Automatik


    Und in diesen Briefen den Hinweis auf´s Getriebe... :D:D:D


    Da steht nur,dass sich an der Geräuschkulisse was ändert bei 5-G,das hat mit dem Messverfahren zu tun(Mittelwert)


    SONST NIX!
    Niemals nicht eintragungspflichtig,da es ausserdem das Abgasverhalten nur positiv beeinflussen kann(4.Gang bei allen beiden mit 1,0 übersetzt,daher Abgasminderung im 5.G,da 0,87,bzw0,83)

  • Zitat

    Original von bruno
    Dann zeig mir mal vom z. B. Granada die Briefe:
    1 Viergang
    2 Fünfgang
    3 Automatik


    Und in diesen Briefen den Hinweis auf´s Getriebe... :D:D:D


    Bei mir steht nach Motorumrüstung explizit drin, "mit dazugehörigem 4-Gang Getriebe"

  • :irre:
    Da willste mir jetzt weismachen,dass sich ein gleicher Motor(von den Ford-V6) mit dem 5-Gang mehr Topspeed rausleiert? :irre:
    Wieder niemals nicht,höchstens vielleicht den Großglockner runter im freien Fall!


    Schönes neues Jahr ;)

  • Jawohl, rechtlich gesehen ist es Eintragungspflichtig.
    Und: Ja, die Höchstgeschwindigkeit kann auch beim 2.0 V6 abweichen.
    Und sei es nur beim Herrn Prüfingenieur aufm Taschenrechner ...
    Das wird sich dann natürlich auch auf's Abgasverhalten auswirken.


    In diesm Land musst Du jeden Furz eintragen lassen, warum sollte es beim 5Gang ausnahmen geben ?
    Ob es so irgendjemand merkt das das da nicht hingehört sei mal so dahingestellt.
    Und das es nicht eingetragen wird halte ich auch für unwahrscheinlich.
    Ändert aber alles nichts an der Eintragungspflicht.


    Und zum Thema Briefevergleich: Man beachte auch die angegebenen Höchstgeschwindigkeiten ;)