• Hab lange kein Auto mehr privat verkauft.
    Wie war das noch? Kann man den Käufer mit den Nummernschildern ziehen lassen, wenn im Kaufvertrag die Übergabe des Kfz protokolliert ist?
    Oder geht nur vorheriges abmelden?


    Danke vorab.


    Uwe

  • Hi!


    Man geht damit halt ein Risiko ein, dass der Käufer das Fahrzeug dann doch nicht gleich ummeldet. Wenn das Auto verkauft ist, sofort der eigenen Versicherung und der Zulassungsstelle bescheid geben. Ich mach das je nach persönlichem Eindruck von dem Typen, bin noch nie damit reingefallen. Hab ich aber schon öfter gehört.


    Gute Lösung ist immer, zuerst die Papiere und Kennzeichen mitgeben, damit er selber gleich ummelden kann und dann erst das Auto abholt.


    Gruss
    Günther

  • würd ich im vertrag ganz klar festlegen, volle verantwortung für fahrzeug und kennzeichen wird ab übergabe an den käufer übertragen, auto ist innerhalb der frist von so und so abzumelden. hab ich schon einige male gemacht.

  • grundsätzlich gibts hier nur doofe antworten, das ist standart :catch:


    wenn du dein auto verkaufst, dann um himmelswillen nur abgemeldet und ohne die
    nummernschilder ( auch wenn diese entwertet sind ) !!
    auch wenn kein versicherungsschutz mehr besteht, wenn du zb. den verkauf deiner versicherung gemeldet hast, kannst du im falle eines unfalles der käufer oder anderer
    unvorhergesehenen dinge belangt werden. wenn die versicherung dann nicht bezahlt musst du dafür aufkommen!
    also gleich die kaäufer drauf aufmerksam machen das die ihre roten nummern mitbringen.


    gruß matze

  • ein punkt, den ich halt so unterschreiben kann, ja.
    wenn da yussuf agbari vor mir steht und sagt "ich abmelden nächste woche" dann kann ich mir denken, dass das auto nächste woche schon lange bomben durch den iran fährt.

  • Wenn angemeldet dann nur mit Ausweiskopie. Bei den Standart-Verträgen ausm Schreibwarenladen sind Karten an die Zulassungsstelle und die Versicherung dabei.
    Rechtlich ist es EIGENTLICH so, das der Käufer ab der im Kaufvertrag genannten Uhrzeit Deine Versicherung übernimmt. Wenn er einen Unfall baut dann zahlt Deine Versicherung zwar, macht das dann aber EIGENTLICH mit ihm aus. Natürlich ist es für die Versicherung erstmal einfacher sich an dich zu wenden...
    Das Finanzamt wertet den Tag der Ab- / Ummeldung als Stichtag.
    Mit den Zulassungsstellen hatte ich bisher immer gute Erfahrung. 2x hat der Käufer nicht in der vertraglich vereinbarten Frist umgemeldet. bei einem haben sie Ihn dezent an die Ummeldung erinnert, beim anderen die Karre gleich Zwangsstillgelegt. Stell mir gerade dem sein dummes Gesicht vor wie der von den grünen angehalten wird und die ihm als erstes die Plaketten abkratzen. Oder wie der Mann von der Zulassungsstelle vor der Tür steht und Plaketten abknibbelt :D:D:D
    Aber zurück zum Thema:
    Entscheiden kann das sicherlich keiner für Dich. Und ohne rassistisch seinen zu wollen würde ich, eben der Einfachheit halber, angemeldet nur an Deutsche verkaufen. Und das auch nur wenn mir mein Gefühl sagt das ist O.K. so.

  • Es spricht ja nix dagegen ihm Papiere und Schilder zum Ummelden zu geben wenn die Kohle da ist. Schlüssel und Auto aber erst wenn der Verwaltungsakt durch ist.


    Ich würde NIE IM LEBEN jemanden fremden mit einem Auto fahren lassen, das auf mich angemeldet ist. Allein schon wegen meiner hart erarbeiteten SF-Punkte :D

    Einmal editiert, zuletzt von nic ()

  • Zitat

    [i]angemeldet nur an Deutsche verkaufen


    Jetzt weiß ich endlich, warum ich zu meinen Autos nie Kennzeichen mitbekommen habe.


    Noch etwas zu der Versicherung: Du hast als Verkäufer eines KFZ Pech, wenn der Käufer nicht ummeldet und mit einem Auto ohne daß es auf ihn zugelassen ist, herumfährt und einen Unfall verursacht. Ganz egal, ob im Kaufvertrag eine Uhrzeit steht mit Datum der Übergabe usw. oder was auch immer. Dann haftest Du als letzter Halter bzw. Deine Versicherung zahlt. Sollte der Käufer den Wagen zwischenzeitlich weiterverkauft haben und Käufer 2,3, oder n melldet auch nicht um und verunfallt mit dem Wagen, haftest Du immer noch und Deine Versicherung muß zahlen!


    Also am besten abgemeldet verkaufen. Papiere übergeben, das Geld annehmen und dann aber noch den Wagen und die Schlüssel zurückhalten, bis umgemeldet ist- geht bestimmt, aber irgendwie unschön.


    Noch etwas: Sollte es ein Schlacht- oder Exportwagen werden, wird auch oftmals nicht ab- oder umgemeldet. Dann bekommst Du noch nicht einmal die im Voraus zuviel bezahlte Steuer wieder. Heißt: Fahrzeug wird zur Fahndung ausgeschrieben, niemals wiedergefunden und bis zum Ende des laufenden Steuerjahrs zahlst Du Kfz-Steuer...


    So sei es.

  • Immer abmelden. Insbesondere bei deutschen Alt-Opelfahrern die einen noch bei nem fast geschenkten Wagen in die Scheiße reiten wollen! S_M

  • Zitat

    Original von immer sutsche


    Jetzt weiß ich endlich, warum ich zu meinen Autos nie Kennzeichen mitbekommen habe.


    Hier geht's ja nicht um Rassismus, sondern einfach darum, dass es, wenn man schon die Schilder mitgibt (meines Erachtens!) jemand mit Wohnsitz in Deutschland sein sollte, wegen der rechtlichen Seite.


    WENN was passiert, hast du hier im Land natürlich ganz andere Chancen, keinen größeren Ärger zu bekommen, als wenn das Fahrzeug inzwischen in den Niederlanden, Afrika, Norwegen, Österreich oder was-weiß-ich-wo gelandet ist.


    Drum ;)



    Ich persönlich würde bei Ausweisvorlage und wenn mir der Käufer nicht suspekt erscheint, akzeptieren, dass der Käufer Schilder und Papiere mitnehmen kann, um das Fahrzeug umzumelden und es dann mit den neuen Schildern abzuholen.


    Falls das nicht geht (wg. Entfernung z.B.), dann nur ohne Schilder bzw. abgemeldet.

    2 Mal editiert, zuletzt von Bonnie ()

  • Zitat

    Original von immer sutsche


    Bitte nicht aus dem Zusammenhang reissen :no:

    Zitat


    Noch etwas zu der Versicherung: Du hast als Verkäufer eines KFZ Pech, wenn der Käufer nicht ummeldet und mit einem Auto ohne daß es auf ihn zugelassen ist, herumfährt und einen Unfall verursacht. Ganz egal, ob im Kaufvertrag eine Uhrzeit steht mit Datum der Übergabe usw. oder was auch immer. Dann haftest Du als letzter Halter bzw. Deine Versicherung zahlt. Sollte der Käufer den Wagen zwischenzeitlich weiterverkauft haben und Käufer 2,3, oder n melldet auch nicht um und verunfallt mit dem Wagen, haftest Du immer noch und Deine Versicherung muß zahlen!


    Eben das ist EIGENTLICH nicht mehr so, wird von den Versicherungen aber gerne weiter praktiziert.

  • Moritz das sehe ich auch so. Bin ja irgendwie selbst betroffen (gewesen).
    Aber es ist nunmal so das du, selbst mit ner Kopie vom Pass eines Ausländischen Mitbürgers schlechte Karten hast weil dort eben kein Wohnsitz eingetragen ist.
    Ich hatte mal das Vergnügen das ich an einen jungen Russen ein Auto verschenkt habe und der dann doch nicht damit nach Russland fuhr sondern den zwei Seitenstrassen weiter ausgeschlachtet hat. Die Grünen standen dann natürlich bei mir wegen der Umweltverschmutzung (Bremsleitungen einfach gekappt). Zu meiner Ausweiskopie und der Handschriftlich hinterlassenen Adresse in Moskau bekam ich dan nur den Kommentar das das ja jetzt ne gängige Ausrede wäre um seinen Schrott umsonst zu entsorgen. S_MS_MS_M
    Bei jemanden mit deutschem Personalausweis ist das viel einfacher.
    Desweitern schrieb ich ja auch das ich auch einem Deutschen das Fahrzeug nur angemeldet übergeben würde wenn ich das Gefühl habe das das in Ordnung geht.

  • Zitat

    Original von Chrischi
    wenn mir jemand kommt der mir nicht sympathisch ist verkauf ich dem auch kein auto.


    seh ich auch so, oder kosthalt richtig antipathieaufschlag :spitze:
    mach ich bei teilen auch so, wenn ich wen nicht leiden kann zahlt er ein vielfaches dessen, was ein mir angenehmer typ zahlen würde!
    oder kaputthauen ist auch gut :O


    @05
    ja schon klar, wollte dir mit sicherheit auch nix unterstellen (nur falls es so rüberkam)

  • oder frag doch einfach speziell bei deiner versicherung an wie die das handhaben!


    wenn beide seiten vernünftig sind, sollte das eigentlich kein problem sein und spart beiden evtl. noch ein paar wege und aufwendungen.
    wenn ich ein auto angemeldet übernehme, dann würde ich nie nur 1 min. nach dem ich den kaufvertrag unterschrieben habe auf die idee kommen bei nem unfall dem verkäufer seine versicherung zu belasten, oder!?
    genauso stört es mich, wenn ich nur für ne überführung ein haufen wege und kosten habe, nur weil einer sagt "neeneenee, ich melde den unbedingt ab..."