Hi,
mein Taunus wird gerade wieder ansehnlich gemacht, und hat zu diesem Zwecke Kurzeitkennzeichen bekommen. Jetzt will ich ihn gleich noch damit zum TÜV fahren, damit ich nicht nochmal Kurzzeitkennzeichen bezahlen muss.
Ich will den ab dem 1.1.08 dann auf H-Zulassung fahren, und die Frage ist jetzt, ob mir der TÜV-Gutachter bereits jetzt, also ein paar Monate bevor der Wagen "echte" 30 ist, ein Oldtimer-Gutachten erstellen kann.
Hat da schon jemand Erfahrungen mit gemacht, und wenn ja welcher Art (positiv / negativ / gesetzlich unzulässig)?
Gruß, Lennert