Hab letzte Woche ne Kopfdichtung gekauft, jetzt Motor aufgemacht, gesehn: Riss im Block. Denk ich: ich geb die Dichtung (ungeöffnete Packung) mal zurück, hab ja ne Rechnung. Da sagt der Teiledealer mir heute, er könnte die nicht zurücknehmen, das wär ja ne Sonderbestellung gewesen, Oldtimer blabla, wenns n Golf 3 oder sowas wär dann wohl blabla...
Rechtens? Ich will meine 60 Euro zurück. Wenn ich schonmal auf Rechnung kaufe statt zu 25-40% billiger unter der Hand, will ich doch auch n Rückgaberecht dafür erwarten können? Einer Ahnung von sowas?
Rückgaberecht Teiledealer
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Nein darf er nicht
Rückgabe innerhalb 14 Tage ohne Angabe von Gründen mit Bon.Edit sagt : Einlagerungsgebühr kann er Verlangen aber nicht mehr als 20 %
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Ein "Rückgaberecht" ist eigentlich kein Recht, sondern eine freiwillige Leistung eines Händlers. Das kann er machen oder auch nicht, nach eigenem Ermessen.
Wenn es kein Artikel ist, den er aus dem Regal genommen hat und wieder dorthin zurück legen kann, wird's schwierig - und das ist sogar verständlich.Elvira sagt: sollte sich das seit meiner Zeit im Handel geändert haben (ist schon ein paar Tage her :D ), dann nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.
Würde mich aber wundern, wenn es da, wie z.B. bei Sonderbestellungen, keine Ausnahmen gäbe. -
hmmmm...aber was ist eine "Sonderbestellung"....wie will er das belegen ? (der Händler)
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Es gibt kein Rückgaberecht
wenn denn gibt es eine rücknahme aus Kulanz zum beispiel gegen Gutscheinaber mehr geht nicht
andreas :O
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Eine Sonderbestellung ist, wenn er Dir einen Artikel besorgt, den er normal nicht im Sortiment hat. Belegen kann er das leicht mittels seiner Bestellunterlagen.
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also wenn bei mir einer etwas zurückgeben will
muß er schon ganz besondere gründe haben
wenn dann bekommt er höchstens einen gutschein
glaubt mir so ist das nun mal
ich bin selbstständig und muss es wissenrückgabe wenn denn nur auf kulanz
andreas :D
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Zitat
Original von Benno
Eine Sonderbestellung ist, wenn er Dir einen Artikel besorgt, den er normal nicht im Sortiment hat. Belegen kann er das leicht mittels seiner Bestellunterlagen.jane Benno..iss scho klar...
aber "im Sortiment" !!?? im Computer !? ;) oder im Lager...
Kein Teilehöker hat alles auf Lager liegen - aber "im Sortiment" ;);):Dirgenwie muss man(n) die Burschen doch fassen können... :D
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Zitat
Original von jawolf30
jane Benno..iss scho klar...
aber "im Sortiment" !!?? im Computer !? ;) oder im Lager...
Kein Teilehöker hat alles auf Lager liegen - aber "im Sortiment" ;);):Dirgenwie muss man(n) die Burschen doch fassen können... :D
vergiss es keine chance
andreas
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aaaaah jetzt ja:
Es gibt kein allg. Rückgabe oder Widerrufsrecht.
Das Widerrufs- und Rückgaberecht gilt in der Regel nur für besondere Vertriebsformen.
s.a. BGB Besondere Vertriebsformen (§§ 312 - 312f)
Rücktritt; Widerrufs- und Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen (§§ 346 - 359)Den "Umtausch müssen Sie bei Vertragsabschluss vereinbaren. Sie sind also bei einem Fehlkauf auf die Kulanz des Händlers angewiesen.
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RICHTIG :D :O
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Zitat
Original von jawolf30
aber "im Sortiment" !!?? im Computer !? ;) oder im Lager...
Kein Teilehöker hat alles auf Lager liegen - aber "im Sortiment" ;);):DEinen Artikel, den ein Händler regulär anbietet, z.B. in einem Katalog, einer Werbung, seinen Regalen oder in einem Online-Shop, hat er im Sortiment. Wenn er einen Artikel, den er in o.g. Form nicht führt, speziell für einen Kunden besorgt, ist das eine Sonderbestellung.
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ausnahme sind online-bestellungen und haustürgeschäffte, die dürfen sehrwohl innerhalb 14tage zurück gegeben werden ohne angabe von gründen. alles andere freiwillige kullanz des händlers. so hab ichs damals in der lehre gelernt.
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So is dat, min Jung.
Nur Online-Krams gab's zu meiner Lehrzeit noch nicht :O -
benno, war die umstellung von reichsmark auf deutschmark eigendlich gewöhnungsbedürftig für dich? :D
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:O :O :O
Du Sackgesicht:D;)
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schön alles geklärt.
dann einen satz an andresina:
wechsel bitte dein benutzerbild, das ausgewählte gehört schon (zu) jemand anderem, wie eigentlich alle in der auswahl, führt so nur zu verwechslungen und so.
am besten ein eigenes hochladen.
wenn du nicht weiß wie... frag ;) -
Zitat
Original von Butcher
benno, war die umstellung von reichsmark auf deutschmark eigendlich gewöhnungsbedürftig für dich? :D...und nachdem er sich daran gewöhnt hatte kam der EURO :O :O :O
Mädchen (Edith) reicht ein "w" nach ;)
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Zitat
Original von jawolf30
...und nachdem er sich daran gewöhnt hatte kam der EURO :O :O :O
an den er sich nie gewöhnen wird, ab einem gewissen alter is alles noch schwieriger als sonst....
ich kenne das selber vom toilettengang -
Zitat
Original von jawolf30
...und nachdem er sich daran gewöhnt hatte kam der EURO :O :O :O
der arme mann, muss ja völlig durchn wind sein
:O :O :O