krass! jo also radläufe, kotis usw. sehen echt noch fit aus. aber selbst der besitzer meinte, das die nicht mehr zu gebrauchen sind.
´ne karre
- Bierchen
- Erledigt
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Die 80er rosten allerdings auch nicht schlecht, zumindest manche. Ist wohl baujahrabhängig. Ich hab in meiner "wilden Zeit" mal einen geschlachtet, da hing der Boden wie ne Hängematte durch, nur vorne und hinten noch fest :O
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Zitat
Original von Se
´so meinem onkel passiert. beim überqueren eines bahnübergangs hats ihm die ganze HA rausgerissen. bei nem 4 jahre alten audi 80.Pflegte Dein Oheim im Meer zu parken? Anders kann ich mir das kaum vorstellen :O
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Die hinterachse braucht der doch eh nicht , hat keine wirkliche aufgabe weder lenken noch fahren
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Hab grad keine Muße, da hinterran zu lesen. Mag natürlich sein, daß irgendwelche Zulassungsstellen wiedermal ne Extrawurst braten. Der Unterschied zwischen H-Kennzeichen und Nullsimmer wäre dann aber m.E., daß die Erfüllung des Anforderungskatalogs fürs H-Kennzeichen in der StVZO verankert ist und für die Nullsimmer reine Willkür der Ämter wär..
Mein Wissensstand ist der: Es gab in diversen Bundesländern früher die Auflage einer bestandenen HU für ein 07er. Das war auch irgendwo niedergeschrieben. Irgendwann ist dann aber alles angeglichen worden und damit fiel die HU komplett weg (zumindest offiziell, wasweißich was dann effektiv in den betroffenen Bundesländern abgelaufen ist). Von einer neuerlichen offiziellen Änderung, daß auf einmal ein §23 Gutachten und damit also auch wieder eine HU nötig wäre, weiß ich nichts; ich gehe aber ganz stark davon aus, daß ich es wüsste, wenn es denn der Fall wäre ;)
Und wie viel Mist auf den Ämtern verbreitet wird, wisst Ihr doch auch. Leider praktizieren die Zulassungsstellen den Mist dann auch, solange bis sie einsehen, daß sie da irgendwelche Regelungen in den falschen Hals bekommen haben (und deswegen einen auf den Deckel bekommen, vorher sieht ja keiner was ein..). Sowas gibts natürlich nicht nur bei den Zulassungsstellen, nicht mal nur bei Ämtern, aber in diesem Falle wäre es nunmal so...
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Yo, der fährt auch ohne - aber mit is komfortabler :O
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Piradde, es wurde gemutmaßt, Du könntest was zum 2.0 OHC im Knudsen sagen, ist dem so?
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hier hastes schriftlich:
"" Oldtimer
Der Begriff Oldtimer wurde u. a. in der FZV definiert. Die bisher bestehende sog. 49.
Ausnahmeverordnung wurde aufgehoben. Das bedeutet für Oldtimerfans folgende
Veränderung:
1. Die Gutachten für die sog. "H"-Kennzeichen dürfen nun von einem erweiterten
Gutachterkreis gem. § 23 StVZO abgenommen werden.
2. Die sog. "07"-Kennzeichen müssen ab 01.03.07 ebenfalls ein Gutachten nach § 23
StVZO nachweisen und müssen vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr
gekommen sein." -
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So, hab jetzt doch nochmal in StVZO und FZV nachgelesen. §17 FZV, in dem es um die Zuteilung von 07ern geht, spricht von "Oldtimern", verweist aber an keiner Stelle auf §23 StVZO oder fordert sonstige Gutachten. §9 FZV (u.a. H-Kennzeichen) schreibt dagegen explizit, daß für die Zuteilung eines H-Kennzeichens ein §23 Gutachten erforderlich ist. Daraus schließe ich erstmal, daß für ein 07er keins nötig ist. Allerdings gibts den "Oldtimer" in der Begriffserklärung der FZV (§2). Damit gilt diese Begriffserklärung auch für §17 (07er). Da steht was vom Erhaltungszustand usw.. Aber auch nichts von der Erfüllung eines §23 Gutachtens. In der StVZO §23 steht jetzt aber "Zur Einstufung eines Oldtimers nach §2 blabla FZV", bezieht sich also auf die Begriffserklärung in der FZV, damit also indirekt auch auf die 07er.
Ich glaube nicht, daß das explizit so gewollt war/ist. Sonst hätte man §17 FZV ja auch so formulieren können wie §9 bezüglich des H-Kennzeichens. Gleiche Formulierungen sind ansonsten nämlich recht beliebt..
Ich werd spaßeshalber mal bei uns in HH anfragen wegen des 07ers
Hab das heut echt das erste Mal gehört.. -
stand auch in allen oldtimer-gazetten explizit so drin, dass die 49. ausnahmeregelung aufgehoben wurde und der restliche kladeradatsch nach §23...
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Das mit der 49. ist klar. Und die 30 Jahre auch. Nur, daß für 07er ein §23 Gutachten erforderlich sein soll, hatte ich bisher noch nichts gehört. Aber sacht ja keiner, daß an mir son Rechtsgedöns nicht auch vorbeiwandern kann..