Vorsicht bei "Neuwagen"

  • wir hatten das Thema schon mal im alten Forum. Aus "aktuellem Anlass" mchte ich aber noch mal drauf ansprechen.


    In der neuen DRIVE ist folgende Anzeige zu lesen, Zitat:


    "Taunus 2 1,6, Neuwagen, 68 PS, 21 km, (...), noch nie zugel. , FP 8300 , Tel. xxx"


    wer hier Plschaugen kriegt und da sofort anrufen will, sollte folgendes wissen:


    -ein Fahrzeug, das in mehr als 20 Jahren gerade mal 21 km bewegt wurde, hat mit 100%ger Garantie Standschden, die eine komplette berholung aller technischen Teile erfordern wurde. Selbst wenn das Fahrzeug fahrbereit ist, wrden sich bei In-Betrieb-Nahme die Folgen der Standzeit sicher bald bemerkbar machen


    -noch viel wichtiger: dieses Fahrzeug kann, da es nie zugelassen war, auch nicht mehr zugelassen werden. Ohne je einen Halter im Fahrzeugbrief eingetragen gehabt zu haben, gilt es tatschlich noch als Neuwagen. Als solcher muss es aber die aktuelle Abgas-Norm der EU erfllen. Da hat der Besitzer nmlich gepennt, als es noch mglich war, mit einer Tageszulassung den Wagen zulassungsfhig zu erhalten.


    Ich weiss allerdings nicht, ob fr die H-Zulassung ein solches Fahrzeug auch chancenlos ist. Ob es nach 30 Jahren heit: OK, Oldtimer, auch wenn nie zugelassen; oder: NEIN, Fahrzeug war nie zugelassen, ist somit Neuwagen und kann kein Oldtimer werden. Denn: ES FEHLT DER TAG DER ERSTZULASSUNG IM BRIEF!!!!! Und der ist wichtig, um das Fahrzeugalter festzulegen. Hier geht es nmlich nicht nach Baujahr.


    Fazit: das Auto knnte lediglich als rostfreier (?) Ersatzteilspender herhalten, und ist somit bestimmt keine 8300 wert!!

  • kann ich dir DEFINITIV beantworten: KEIN H!!! Unter keinen Umstnden... D.h., eigentlich doch - wenn du ihn heute zugelassen bekommen wrdest, kannste ihn am 26.11.2033 als Oldie mit H zulassen - wenn bis dahin nicht das mindestalter auf 60 Jahre angehoben wurde ;)


    Es gilt der TAG der ersten Zulassung - nicht das jahr der Zulassung und auf keinen Fall das Baujahr...


    Cu Se

  • ...aber du bekommst ihn eben nicht mehr zugelassen, also auch in 30 Jahren kein H!


    Wie gesagt:
    SOWAS EIGNET SICH NUR NOCH ZUM AUSSCHLACHTEN!


    Mevido sucht ja noch einen Kotflgel. Ob er dafr 8300 ausgibt? :D

  • du kannst ihn natrlich auch aufmachen!!?? :D
    ich hatte das schon mal im alten forum geschrieben, (stand brigens auch mal in der markt oder classic oder praxis) einfach zur zulassungsstelle gehen und sagen brief verloren unbedenklichkeitsbescheinigung haben will aber zack. die schtzen dann das alter anhand der fahrgestellnummer oder so und schon kannste zum tv, vollabnahme machen hinterher zur zulassungstelle dann gibts n brief mit dem geschtzten alter und alles ist gut. woher sollten die denn wissen das die karre noch nie zugelassen war? :D;):P

  • ich glaube ned das des so einfach ist, die knnen bei der zulassungstelle doch anhand der fahrgestellnummer nachfragen wann das fahrzeug bzw. ob das fahrzeug jemals zugelassen war! also ich denke ned das der jemals zugelassen wird.

  • sachen gibts...


    den kotflgel nehme ich. wenn ihr den rest nehmt. ber den preis werden wir uns schon einig.


    aber stimmt. kompliziertes thema. mal abgesehn davon, dass der wagen technisch schrott ist, ist das mit dem zulassen (und um es zu komplizieren das mit der h-zulassung) so schwierig, dass man nur ber so einen trick wie mit dem verlorenen brief oder anderen illegalen dingen da zu werke gehen kann. die mhe lohnt sich aber nicht. und ob solche wege auch wirklich erfolg haben steht dann auch noch in den sternen.

  • meines wissens werden alle fahrzeugdaten auer diebstahl nach 18 monaten gelscht ergo geht es. ein kumpel von mir hat hat bei seinem c-record caravan ohne brief, nmlich auch ein geschtztes alter bekommen und der war irgendwann mal in deutschland zugelassen. nur ist der brief beim schrotti wo die karre jahrelang stand ntrlich verloren gegangen. und auerdem stand dieser tip wie ich erwhnte schon mal in einem der drei erwhnten bltter.


    mfg


    moritz

  • ich wrde aber befrchten, dass eben nicht ALLE Daten gelscht werden.
    Dass das Fahrzeug berhaupt einmal eine Neu- bzw. Erst- oder berhaupt eine -Zulassung in Deutschland hatte, wird schon in der Datenbank behalten. Fahrzeug-Identifikations-Nr. und Nr. des/der ehemaligen Fahrzeugbriefs/-briefe ganz sicher sogar. Das knnen die z.B. auch bei re-impotierten Fahrzeugen feststellen, die vor mehr als 18 Monaten mal ins Ausland verkauft wurden.
    Was auch immer nach 18 Monaten gelscht wird: die Feststellung, dass das o.a. Fahrzeug noch nie eine Zulassung in Deutschland hatte, wre mir das Risiko bei 8300 jedenfalls nicht wert. Und wegen der mglichen Schden schon gar nicht. :(


    und der c-rekord von deinem Kumpel war ja mal zugelassen, hast du geschrieben. Dann ist das ja auch kein Problem gewesen.

  • Fahrzeuge die lnger als 18 Monate nicht zugelassen waren werden aus der Datenbank gelscht - Ausnahme : Einige Halter werden aufgefordert den Verbleib des Fahrzeugs nachzuweisen. Gilt aber auch erst seit Einfhrung des Verwertungsnachweises.


    Das bedeutet im Gegenzug: wenn ein Fzg. beispielsweise 10 Jahre abgemeldet ist dann taucht es solange nirgendwo auf bis man versucht es wieder zuzulassen (oder auf die 07er zu nehmen). Wer in diesen 10 Jahren seinen Brief verloren hat bekommt auch ein geschtztes Datum, abhngig vom Produktionsdatum welches sich durch die Fahrgestellnummer nachweisen lsst.


    Die andere Frage ist: sollte man ein Auto das bisher nie zugelassen war berhaupt zulassen ?
    Diesen jungfrulichen Zustand kann man nicht zurckholen...
    Und wenn man ihn zulsst dann sollte man ihn eigentlich vorher komplett zerlegen und nach dem aktuellen Stand der Technik Rostvorsorge betreiben.


    brigens ist es sehr wohl mglich ein 20 Jahre altes Neufahrzeug zuzulassen. Auch ohne Kat, Leuchtweitenregulierung und sonstiges.
    Fr das Fahrzeug wurde nmlich eine Fahrzeug-ABE erstellt (von Ford) - die entsprechende ABE-Nummer steht immer rechts im Brief - auch bei einem Blankobrief den der Hndler damals bekommen hat. Und da das
    Produktionsdatum ja ewig zurckliegt gelten auch die damaligen Bestimmungen bzw. alle spteren nderungen die auch bei damals zugelassenen Fahrzeugen heute gelten (so gelesen in irgendeiner Oldie-Fachzeitschrift)

  • ... ruf doch mal beim straenverkehrsamt in einem anderen kreis an und frag mal ob man das rausbekommen kann - unter dem vorwandt du wolltest ein Fahrzeug kaufen, welches als Neuwagen angeboten wrde, du dir aber nicht sicher bist ob dich der verkufer bers ohr hauen will.


    Dann werden die dir schon die passende Antwort geben :D
    Cu Se


    -------------------------------------
    Zusatz:
    Da war der Michael wohl schneller

  • Zitat

    [I]brigens ist es sehr wohl mglich ein 20 Jahre altes Neufahrzeug zuzulassen. Auch ohne Kat, Leuchtweitenregulierung und sonstiges.
    Fr das Fahrzeug wurde nmlich eine Fahrzeug-ABE erstellt (von Ford) - die entsprechende ABE-Nummer steht immer rechts im Brief - auch bei einem Blankobrief den der Hndler damals bekommen hat. Und da das
    Produktionsdatum ja ewig zurckliegt gelten auch die damaligen Bestimmungen bzw. alle spteren nderungen die auch bei damals zugelassenen Fahrzeugen heute gelten (so gelesen in irgendeiner Oldie-Fachzeitschrift)


    Folglich msste mein Gutachten von Michael May, welches auch eine ABE ist von 1976 ja auch fr meinen gelten (wegen des MayTurbos)... Wird aber nicht akzeptiert :(


    Cu Se

  • hallo
    da ich zu faul zum selbersuchen war hab ichs gestern abend erstmal bei der oltimer-markt-redaktion via mail versucht mit diesem ergebnis (ich war erstaunt wie schnell die antwort kam):




    Hallo Herr ...


    einen Artikel genau zu diesem Thema gab es nie. Es mag sein, dass dieser
    Aspekt irgendwann einmal am Rande einer anderen Geschichte erwhnt wurde,
    aber so ist er natrlich in unserem Gesamtinhaltsverzeichnis nicht
    auffindbar. So viel nur zur Sachlage: Vor allem durch genderte Abgasnormen
    ist es tatschlich absolut unmglich, heute ein Fahrzeug zuzulassen, das
    vor Inkrafttreten neuerer Normen nicht schon einmal zugelassen war. Der
    Hintergrund: Neuzulassungen mssen stets den aktuellen Vorschriften
    entsprechen - egal wann sie gebaut wurden. Ich kann mich erinnern, dass
    Rover seinerzeit die Kufer der letzten alten Minis anschrieb, dass sie auf
    keinen Fall die Zulassung versumen sollten, bevor die Euro-3-Norm in Kraft
    trat. Danach wre das nmlich unmglich gewesen. So pilgerten dann einige
    Sammler, die das Auto jungfrulich eingemottet hatten, schweren Herzens zur
    Zulassungsstelle, um ihren kleinen Englnder nicht dauerhaft zum Stehzeug
    zu machen.


    Ich hoffe Ihnen ein wenig weitergeholfen zu haben


    Gru aus Mainz


    Peter Steinfurth
    Chefrdakteur
    g





    tja das war wohl nix. mu ich doch noch die alten hefte durchstbern oder glaubt ihr meinem gedchtnis.


    mfg


    moritz

  • das haben auch einige mit der Ente (Citroen) versucht.
    Als 1990 die letzten gebaut und verkauft wurden, haben einige -in der heute besttigten Hoffnung auf Wertzuwachs- die Dinger als Neuwagen weggestellt. Die mussten dann auch hin und den Wagen einmal kurz zulassen.
    Man sieht solche Dinger heutzutage in Kleinanzeigen mit dem Text: "Neuwagen mit Tageszulassung"


    @ Moritz: sorry, die Geschichte hatte ich total vergessen! Htte ich eigentlich drauf kommen mssen. Bin erst durch dein letztes Posting drauf gekommen.
    Nichts fr ungut! ;)

  • hallo
    ich hab jetzt mal die zeit gefunden den artikel rauszusuchen. er stand in der oldtimer-markt heft 3/2001 und hie "verfallsdatum berschritten". naja da steht erstmal wenig erfreuliches bis zum schlu ich zitiere hier den wortlaut in der markt "ein leidensgenosse seiberlichs hatte, ohne es zu wissen mehr glck ..... der mann hatte einen neuwagen gekauft und aus beruflichengrnden weggestellt. als er das auto 3 umzge und mehrere jahre spter anmelden wollte, konnte er den kfz-brief nicht mehr finden. nachden er den brief aufgeboten hatte und eine unbedenklichkeitsbescheinigung des kraftfahrtbundesamtes vorlag, die besttigte, da der wagen nicht als gestohlen gemeldet sei, konnte er das fahrzeug nach einer tv-untersuchung problemlos zulassen. als tag der erstzulassung trug die zulassungsstelle den 1. juli des jahres ein, in dem das fahrzeug gebaut wurde - eine bliche vorgehensweise beispielsweise bei importfahrzeugen, deren erstzulassungsdatum nicht mehr feststellbar ist. angela bartholmae, sprecherin des kba, besttigte gegenber oldtimer-markt, da alle zulassungsdaten nach fnf jahren aus dem flensburger zentralcomputer gelscht werden. "nach diesem zeitraum lt sich nicht mehr ermitteln, ob, wie lange und auf wen ein fahrzeug zugelassen war.""


    hat zwar gedauert aber jetzt drften die unklarheiten geklrt sein



    moritz

  • Morgen


    Meine Meinung erstmal zu diesem "Taunusneuwagen".
    Warum sollte man sich fr 8300 noch auf solch ein gerenne einlaen.
    Worin liegt der Reiz eines solchen Wagens?


    Das Auto hat in seinem ganzen Leben noch nichts erlebt,er hat keine Patina und kann auch aus seinem (un)bewegten Leben nichts erzhlen.
    Es wrde mir bei diesem Preis eine Freude bereiten noch den Zahnriemen,Bremsschluche,Tankleitungen usw. zu wechseln nur um dann doch nicht damit zufahren weil er ja erst 23 km gelaufen hat.
    Oder vieleicht doch mal heimlich bei Mondschein mit abgedrehter Tachowelle ein paar Kilometer herumjukeln.


    Die Taune whre m.E.hchstens geeignet im Fundus der Fordwerke verschwinden zu lassen in der Hoffnung dass die Fordwerke sich mal auf ihre Geschichte besinnen und auch eine historische Sammlung aufbauen.


    Also fr 830 wurde ich ihn nehmen,mehr wrde ich aber auf keinen Fall fr einen 1,6er TII bezahlen.


    Thorsten A.