Ich weiss nicht, ob sie es schon wussten...
aaalso: seit 01.03. braucht man wenn man ein Fahrzeug wieder in Verkehr bringen will, welches länger als 18 Monate abgemeldet war (amtsdeutsch: vorübergehend stillgelegt), KEINE Vollabnahme mehr machen zu. Nur noch "normaler" TÜV reicht. (lt. Zulassungsstelle Rheinpfalzkreis LU)
goil...(aber mal gespannt, was der TÜV verlangt...wahrscheinlich hammse da die Gebühren wieder um 'nen Zehner oder Zwanni erhöht??)
Mit fordlichen Grüssen
Jürgen