Zulassung usw....

  • Hi hatte gerade jemanden hier der hat gesagt das bei Motorrädern aus dem Ausland die noch nie in Deutschland zugelassen waren und ihre EZ vor 92 war in Deutschland nicht mehr zugelassen werden....


    Ist das bei Autos genauso ????? Mein Knudsen kommt doch aus Frankreich und war noch nie hier zugelassen!!! Hilfe ....hoffe doch nicht sonst hätte ich schön in die scheiße gegriffen....


    Das hätte sich auch jetzt erst geändert hat der gesagt..... hoffe er hat unrecht oder es ist nur bei Motorrädern so

  • Nein kein bloedsinn,keine Abnahmen mehr fuer sonne Kisten!Is seit 1.1.07.Dazu stand auch was inner Markt!Mehr weiß ich aber auch nicht.

  • gilt das nur für motorräder oder auch autos ne zuverlässige quelle wäre toll beim googeln hab ich nix gefunden....???

  • denke auch das das mist ist ....


    Habe das hier gefunden ist aktuell vom 1.3.2007


    und bei meinem handelt es sich um ein importfahrzeug.... blabla bla


    Erstmalige Zulassung von Importfahrzeugen (§ 6 Abs. 8 FZV)


    Ab dem 01.03.2007 sind alle Fahrzeuge, die aus dem Ausland eingeführt wurden und für die noch kein Fahrzeugbrief erstellt wurde oder die noch nicht im Rahmen einer Hauptuntersuchung oder einer Abnahme nach § 21 StVZO untersucht worden sind, vor der Zulassung oder vor der Erstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I bei der Zulassungsstelle vorzuführen. Von der Pflicht zur Vorführung sind nur Kraftfahrzeughändler befreit, die mit der Antragstellung eine Erklärung darüber abgeben, dass sie das Fahrzeug durch Vergleich der am Fahrzeug eingeschlagenen Fahrzeug-Ident-Nr. mit den vorhandenen Fahrzeugpapieren selbst identifiziert haben.


    Oldtimer (§ 2 Nr. 22 FZV i.v.m. § 23 StVZO)


    Der Begriff des Oldtimers wurde neu definiert. Demnach muss ein Fahrzeug für die Einstufung als Oldtimer zukünftig mindestens 30 Jahre alt sein und es muss eine Begutachtung erfolgen. Die bisherige Regelung der sog. 49. Ausnahmeverordnung, wonach für ein rotes Oldtimerkennzeichen (sog. 07er Kennzeichen) eine Altersgrenze von 20 Jahren galt, wurde aufgehoben.


    1. Ab dem 01.03.07 werden sowohl Historische Kennzeichen (Zusatz "H" hinter dem Kennzeichen) als auch rote Oldtimerkennzeichen (07er-Kennzeichen) nur noch für Fahrzeuge ausgegeben, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind und für die ein Gutachten nach § 23 StVZO einer anerkannten Prüforganisation (TÜV, DEKRA u.a.) vorgelegt wird.
    2. Für bereits nach altem Recht zugeteilte 07er-Kennzeichen gilt ein umfassender Bestandsschutz. Dies gilt auch bei Zuzug aus einem anderen Zulassungsbezirk oder Erwerb eines Fahrzeuges dem in einem anderen Zulassungsbezirk bereits ein 07er-Kennzeichen zugeteilt war.

  • Aha, wie geil, den §2-2 kannte ich bisher noch nicht. Zumindest nicht den Teil, dass ein Fahrzeug das schonmal auf 07er war die auch wieder erhält wenn der Besitzer wechselt.


    Edit: Woher hastn das? Gibts da was offizielles zu? Der §2 is das auf alle Fälle nicht.


    $2 (Begriffsbestimmungen) Abs 22:
    "Oldtimer: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen;"

    Einmal editiert, zuletzt von Tommy ()

  • hab heute bei der zulassungsstelle nachgefragt alles käse was der erzählt hat...... S_M hauptsache ich hab mir erstmal gedanken gemacht...