Nummerschild nach abmeldung weg

  • heute winterkarre abgemeldet.


    als die tussie da im bürgerbüro am tippen war sag ich so, dass ich gehört hätte (im osg-forum), dass es von nun an nötig sei, das schild zu reservieren, sonst wird die nummer freigegeben.


    da sagte sie, dazu wäre es nun zu spät, das hätte ich früher sagen müssen.


    :fuck: :fuck: :fuck: :fuck: :fuck: :fuck: :fuck: :fuck: :fuck: :fuck: :fuck: :fuck: :fuck: :fuck: :fuck:



    klar, woher soll ich dass den wissen, sowas haben die einem zu sagen. naja, wenigsten hab ich für schlechte zeiten zwei silberne beim abschaben gerettet. :paranoid:
    dieses verfluchte scheißpack. kostet dann 2,6€, wobei neue schilder ausm amt für 35€ ja noch besser wären. geldschneiderei. :fuck: :fuck: :fuck: :fuck: :fuck: :fuck: :fuck: :fuck: :fuck: :fuck: :fuck: :fuck: :fuck: :fuck: :fuck: :fuck: :fuck: :fuck: :fuck: :fuck: :fuck: :fuck: :fuck: :fuck: :fuck: :fuck:



    ICH KÖNNTE SOWAS VON KOTZEN


    morgen im scheiß SVA anrufen und die nummer sichern.

  • Moin Pascal,
    das Kennzeichen kannst du online reservieren lassen.

  • ja aber nur für 90 tage und dann telefonisch nochmal bis zu 180 tage. macht 270 tage. das reicht nicht bis zum winter, wenn die karre wieder dran ist.

  • so ein quatsch!!! :no:
    war heute auch auto abmelden.
    wenn das auto länger als ein jahr abgemeldet bleibt kann man seine nummern reservieren lassen.
    also unter einem jahr bleibt das kennzeichen eigentum des halters.
    wenn der schlurren, da ja winter auto, dieses jahr wieder zugelassen wird bleibt alles wie gehabt! nummernschilder also behalten ;)

  • da hat die mir was ganz anderes gesagt. mal sehen, was das kompetenzteam morgen am tel. sagt.


    gut, dass du dein auto abgemeldet hast,damit ist es wieder einstück sicherer auf ostfrieslands straßen, wenn du zu einer deiner cousinen fährst! :D

  • mein knud war doch nun auch 5 monate abgemeldet ohne die nummern zu reservieren!?
    beim passat ist es nun genau so! unter einem jahr brauch man sich nichts reservieren zu lassen sagte die olle zu mir :gruebel:

  • Zitat

    Original von Kowalski
    ....wenn du zu einer deiner cousinen fährst! :D


    edit sagt hab cousin gelesen :D


    :O
    morgen, hochzeit von meinem :spitze:

    Einmal editiert, zuletzt von Sebastos ()

  • der knud war ja auch vor dem 1.307 abgemeldet. neue regeln seit anfang des monats.



    würdest wohl lieber zu "Cousins" als Cousinen fahren was? :catch:

  • das gesetzbuch sagt, kennzeichen bleiben bis zum verfall (18 monate) des briefes dem fahrzeug zugeteilt. punkt. nix spielraum, das sagt die stvzo. ;)

  • aber die kennzeichen bleiben trotzdem beim fahrzeug!

  • coyo, gesetze ändern sich. und die ämter haben sehrwohl spielraum. siehe allein schon die unterschiedliche handhabung der 07er bis zum 1.3. hier reichte es den brief vorzulegen, andernorts brauchte man eine bescheinigung vom tüv.


    dann haben sie teilwiese die alten briefe beim anmelden behalten, teilweise nicht.


    spielraum ist der falsche ausruck, nennen wir es willkür

  • Also, so wie ich das hier lese, gibt es da keinen Spielraum, die Regelungen sind eindeutig:


    2. Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines
    Fahrzeuges (§ 14 Abs. 1 FZV)
    Nach bisherigem Recht wurden Fahrzeuge entweder vorübergehend stillgelegt, wenn die spätere Wiederzulassung geplant war oder es erfolgte eine endgültige Stilllegung, wenn das Fahrzeug verwertet oder in das Ausland ausgeführt wurde. Beide Vorgänge werden durch die sog. "Außerbetriebsetzung" abgelöst, die zukünftig andere Rechtsfolgen auslöst:


    1.
    Die Betriebserlaubnis erlischt nicht mehr nach 18 Monaten. Für eine Wiederzulassung ist zukünftig eine Abnahme nach § 21 der StVZO (sog. Ganz- oder Vollabnahme) nur noch erforderlich, wenn für das Fahrzeug keine Datennachweise wie z. B. die Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein), eine Datenbestätigung des Herstellers, eine EU-Übereinstimmungserklärung oder auch eine ältere Abnahme nach § 21 StVZO vorhanden sind. In allen anderen Fällen genügt zukünftig die Vorlage der bisherigen Fahrzeugpapiere und eine neue Haupt- und ggf. Abgasuntersuchung, sofern diese inzwischen abgelaufen sind.


    2.
    Das Kennzeichen wird mit erfolgter Außerbetriebsetzung nach 11 Tagen wieder freigegeben . Es erfolgt also keine Sperrung des Kennzeichens für 18 Monate mehr. Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen sind nur noch für die Rückfahrt von der Außerbetriebsetzung oder mit nach Nr. 4 reservierten Kennzeichen innerhalb des Zulassungsbezirkes möglich.


    4.
    Wenn der gleiche Halter das gleiche Fahrzeug wieder auf seinen Namen zulassen möchte, besteht die Möglichkeit, am Tag der Außerbetriebsetzung bei der zuständigen Zulassungsbehörde eine kostenpflichtige Reservierung (2,60 €) zu beantragen. Bei der Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen, die nicht im Kreis Wesel zugelassen sind, ist eine Reservierung nicht möglich.



    3. Wiederzulassung (§ 14 Abs. 2 FZV)


    2.
    Ein nach dem 01.03.07 außer Betrieb gesetztes Fahrzeug erhält immer ein neues Kennzeichen. Ausnahme nur bei Reservierung des vorherigen Kennzeichens und Wiederzulassung auf den gleichen Halter.


    Wenn ich das richtig verstehe, gilt die Reservierung für die gesamte Zeit der Außerbetriebsetzung, also bis zur Wiederanmeldung. Nach meiner Erinnerung (Ausbildung ist verdammt lange her) müsste sonst eine konkrete Frist im Gesetz genannt sein.


    Uli


    (Quelle: Homepage der Kfz-Zulassungsstelle des Kreises Wesel)

    Einmal editiert, zuletzt von uliw2004 ()

  • na das scheint ja fest zu sein. ungeachtet dessen bi nich stinksauern dass die "sachbearbeiterin" mich nicht informiert hat. wozu sitzen die denn da?

  • Zitat

    Original von Kowalski
    als die tussie da im bürgerbüro am tippen war sag ich so, dass ich gehört hätte (im osg-forum), dass es von nun an nötig sei, das schild zu reservieren, sonst wird die nummer freigegeben.


    da sagte sie, dazu wäre es nun zu spät, das hätte ich früher sagen müssen.


    wann früher? :stupid:

  • Meiner Meinung nach hat jeder Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes gegenüber dem Bürger eine umfassende Aufklärungs- und Informationspflicht. Dies gilt ganz besonders im Fall aktueller Änderungen von Gesetzen und Verwaltungsvorschriften.


    Ich würde also das Kennzeichen nicht wie bei einer Neuanmeldung reservieren lassen, wie es bruno vorgeschlagen hat, sondern unter Hinweis auf die nicht erfolgte Aufklärung die Reservierung in Verbindung mit der Außerbetriebsetzung (was für ein Wort) vornehmen lassen.
    Das Ganze nennt sich (soweit ich mich erinnere) Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (sinngemäß: Eine Behörde -auch vertreten durch einen ihrer Mitarbeiter hat Mist zum Nachteil des Bürgers gebaut. Der Verwaltungsakt ist dann insoweit zurückzunehmen und die ganze Sache so zu behandeln, als würde der Bürger in dieser Angelegenheit zum ersten mal vorsprechen.)


    Da das Ganze im Normalfall mit ein paar Klicks am Computer zu erledigen ist, sollte das wohl kein Problem sein.
    Was anderes ist es, wenn die Schilder eingezogen worden sind. Sie sind Dein persönliches Eigentum, du musst also der Vernichtung zugestimmt haben. Ich kenne es nur so, dass die Mitarbeiter der Zulassungsstelle fragen, ob man die Schilder wieder mitnehmen will.
    Da Ersatz zu bekommen, dürfte mehr als schwierig werden, weil die Mitarbeiterin garantiert behaupten wird, Du hättest der Entsorgung zugestimmt.


    Uli