mal wieder ne 07er frage

  • mein daddy hat mir zur bestandenen prüfung ne 07er - nummer für meinen benz geschenkt.
    u.a. musste er da nachweisen das der wagen im originalzustand ist (was ausnahmsweise mal kein problem war)


    ich dachte immer ein 07 - auto kann ich nach "belieben" umbauen?? nicht umsonst fahren die schärfsten umbauten nur auf 07


    wieso auf einmal originalzustand?
    mein w123 ist wohlgemerkt noch nach der alten stvo zugelassen worden - also diem mit 20 jahren

  • 07er setzt auch die erhaltung des farzeugkulturgutes vorraus. extreme umbauten werden "eigendlich" nicht geduldet. ist aber bei 07 auch alles auslegungssache, kann jeder landkreis anders drüber bestimmen, deswegen gibts da keine feste regel.

  • Ist immer so. Die schärfsten Umbauten sind meistens Missbrauch. Es fällt nur keinem auf, da du nicht alle 2 Jahre zum TÜV musst und keinen Fahrzeugschein mit Eintragungen hast. Desweiteren sind glaube ich eintragungsfähige Umbauten erlaubt (siehe H-Kriterien) und viele Nutzen das auch einfach nur aus, dass sie nun keine Einzelabnahme brauchen, deren Kosten sonst so manchen prinzipiell eintragungsfähigen Umbau zunichte machen.


    Was ich mir neulich überlegt habe: Es ist fürs H-Kennzeichen erlaubt Teile aus Gründen der Sicherheit oder des Umweltschutzes nachzurüsten (explizit z.B. Anschnallgurte). Jetzt könnte man ja sagen ein ESP bringt Sicherheit und ist somit prinzipiell nachrüstbar. Nur die Einzelabnahme kann natürlich keiner Zahlen (da Taunus wohl eher keine Freigabe von ATE / Bosch besitzt und es kein Interesse gibt diese auf Firmenkosten zu erstellen). Mit roten Nummern müsstest du das trotzdem dürfen, nur wenn die Rennleitung dich deswegen anpisst musst im Zweifelsfall ebendiesen Nachweis erbringen, dass das ganze System prinzipiell sicher und eintragungsfähig ist.
    So versteh ich die ganze Sache zumindest.

  • jeder 07er - Fahrer muss im ernstfall gewährleisten können das sein fahrzeug in absolut technisch einwandfreiem zustand ist, ansonsten könnte im falle eines unfalles der versicherungsschutz erlöschen.

  • Richtig, man kanns auch kurz ausdrücken *G*. Sowas meinte ich mit Ärger mit der Rennleitung.

  • jo originalzustand muss aber auch, um es kurz auszudrücken. ;) nur wie gesagt das intressiert in der Regel keine sau ;)

  • Das ist wieder diese Auslegungssache vom jeweiligen Landkreis aus. Jetz wo du es sagst erinner ich mich auch dran, dass die im EL den C-Kadett sehen wollten vorm Zulassen... Hier in ST sind die nicht so streng.
    Generell können die aber ihre Vorsicht damit begründen, dass für den Erhaltungszustand des Fahrzeugs H-ähnliche Kriterien gelten (würden). Genau an der Stelle is dann aber son bisschen rechtliche Grauzone glaube ich.


    Hatte mich oben mehr auf den Gebrauch eines "Extremumbaus" im Alltag bezogen als auf die Zulassung an sich.

  • der Fahrer trägt die Verantwortung für die Verkehrssicherheit der Kiste. Stell dir einfach die Frage ob du das machen kannst dann weisst du bescheid. Das Auto muss nicht im Originalzustand sein.

  • zumal die in "MOL" wohl einmal im jahr das auto sehen wollen das auf die 07 angemeldet ist. habe ich mal gehört.