ZitatOriginal von Benno
Sag' ich ja - die Einhaltung der Grenzwerte wird kein Problem sein, aber sie muss trotzdem nachgewiesen werden, das ist die Hürde.
Der EMV-Nachweis bezieht sich immer auf das Gesamtsystem, deshalb helfen zugelassene Komponenten nicht wirklich weiter.
ZitatOriginal von piratte
Bei Einbau von Zusatzsteuergeräten oder Änderungen an der Hardware würde eine Genehmigung nach Rili 72/245/EWG oder eine Betriebserlaubnis nach §22a StVZO für Fahrzeugteile erforderlich.
Das sagt meine Quelle.
Die Frage bleibt nur: Wann ist die Genehmigung nach Rili ...EWG erforderlich und wann reicht die Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile? Oder kann ich mir das mehr oder weniger selbst aussuchen? (Ihr werdet lachen: In vielen Fällen darf ich mir als Fahrzeughalter tatsächlich selbst aussuchen, ob ich eine Abnahme nach EU-Vorschriften oder nach StVZO will)
Dazu kommt noch, daß sich die Frage nur stellt, wenn das Steuergerät, das zusammen mit dem neuen Motor kommt, als "Zusatzsteuergerät" gewertet wird. Wird es dies nicht, ist die ganze Sache hinfällig.
Und in dem Absatz der Quelle geht es explizit um Leistungssteigerungen durch Änderungen am bestehenden Motor oder den Tausch des Motors. Der Tausch wird dort also durchaus erwähnt.