naja nach einer fahrt durch die feinstaubzone muss die karre ja nicht gleich wie ein mad-max kurzausflug aussehen.....
aber was mal interessant wäre, ob ein abgemeldetes auto mit kurzzeitkennzeichen durch die feinstaubzone probegefahren werden darf...oder wie die zulassungsordnung in diesem fall greift...
gruß ing.westernhagen