Mit Kurzzeit auf Treffen?

  • Ist es möglich mit den Kurzzeitkennzeichen (5 Tages) legal aufn 300km entferntes treffen zu fahren ohne angst haben zu müssen von der rennleitung aus dem verkehr gezogen zu werden? Oder darf ich mit die dingers auch nur überführungsfahrten oder zur werkstatt etc. machen? Wollte das für Beckum und auch eventuell Biefeld so machen!

  • klar kannst du das machen.
    Schau dir mal die Bilder von Bielefeld etc, wieviele da n kurzzeit drauf haben.


    Ich habe das bei der Zulassungsstelle auch mal direkt gesagt, dass ich das Kennzeichen brauche, um mit meinem Fz. auf ein Treffen zu fahren.
    Antwort: "Dafür sind sie ja da."


    Außerdem: wenn die Polizei fragt, dann machst du halt eine ausgedehnte Wartungsfahrt in Kombination mit dem Besuch eines Treffens.

  • ..wenn dich einer anhält kannste auf'm Weg hin sagen das du ihn verkauft hast und da übergibst...und auf dem rückweg haste ihn halt gekauft....sind ja dann überführungsfahrten... ;)
    Hab meinen Wohnwagen immer so bewegt.. :spitze:

  • Hauptsache du sagst nicht:
    "Nö, Herr Wuchtmeister, ich mache weder eine Überführungs-, Wartungs- oder Verkaufsfahrt. Ich fahre nur mit Kurzzeit, weil ich die Karre eh nicht durch den TÜV kriege und ich das Ding aber unbedingt fahren will..." ::D

  • en


    Merkblatt Kurzzeitkennzeichen nach § 28 StVZO


    Sehr geehrter Fahrzeughalter,
    bei der Benutzung von Kurzzeitkennzeichen sind folgende Einzelheiten zu beachten:


    1. Das Fahrzeug darf nicht zum Verkehr zugelassen sein.
    2. Kurzzeitkennzeichen dürfen nur für Prüfungsfahrten (z.B. beim TÜV, DEKRA, GTÜ), Probefahrten (z.B. beim Verkauf oder Kauf des Fahrzeugs) und Überführungsfahrten verwendet werden.
    3. Das Fahrzeug muss verkehrssicher sein. Für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs ist der Fahrzeughalter verantwortlich. Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen dürfen auf öffentlichen Straßen nur bis zu dem auf dem Kennzeichen angegebenen Ablaufdatum in Betrieb gesetzt werden; die Gültigkeit des Kennzeichens ist bis zu dem Ablaufdatum (höchstens fünf Tage ab Zuteilung) beschränkt.
    4. Die Gültigkeitsdauer ist auf dem roten Fahrzeugschein vermerkt. Der Fahrzeugschein ist, wenn nicht vom Straßenverkehrsamt geschehen, vor Antritt der Fahrt in deutlicher Schrift auszufüllen und mit Datum und Unterschrift zu versehen. Der Fahrzeugschein ist bei allen Fahrten mitzuführen.
    5. Die Kurzzeitkennzeichen müssen am Fahrzeug angebracht sein. Etwa vorhandene andere Kennzeichen sind abzudecken.
    6. Die zugeteilten Kurzzeitkennzeichen und der ausgegebene Kfz.-Schein müssen nicht zurückgegeben werden.
    7. Zur Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens werden folgende Unterlagen benötigt:
    * Versicherungsbestätigung gem. § 29 a StVZO (für Kurzzeitkennzeichen)
    * Ausweis des Antragstellers bzw. bei Firmen Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, oder
    * Pass mit Meldebestätigung
    * Vollmacht (wenn der Antragsteller nicht selbst erscheint) und Ausweis des Bevollmächtigten


    Bei einer späteren regulären Zulassung des Fahrzeuges benötigen Sie eine weitere Versicherungsbestätigung gem. § 29 a StVZO.

  • aha soso :D


    war mir auch relativ sicher das es so ist aber ein bekannter von mir hat mich da wieder verunsichert, der meinte nämlich das man mit den dingern auch regulär rumfahren darf. Aber für ne Überführungsfahrt nach beckum wirds schon reichen :D


    muss ich also vorher noch zu einer versicherung latschen und mir sone karte besorgen....hät ich sonst wieder vergessen :D

  • ...wenn du später das Auto NICHT bei der Versicherung anmeldest kann das teuer werden....vorher genau klären was die haben wollen...

  • jo werd ich dann mal machen, muss sowieso wegen ner versicherung schaun zwecks 07er die es ja im sommer für mich geben soll.

  • Zitat

    Original von Butcher
    jo werd ich dann mal machen, muss sowieso wegen ner versicherung schaun zwecks 07er die es ja im sommer für mich geben soll.


    Das wird nix, is doch erst ab 30 (ins Profil guck...)

  • sieh zu das du den richtig anmeldest diese kurzzeitscheiße is asig teuer, je nach versicherung kannste für zweimal kurz... inkl gebühr und schilder deinen eimer ´n halbes bis´n ganzes jahr auf H zulassen

  • ist doch in der regel so das die versicherung die ca 60€ für kurzzeit verrechnen wenn du dich bei denen im nachhinein versichern lässt :gruebel:
    bei mir war es jedenfalls so ::D

  • @sebasdoof
    ja wenn du binnen jenes kalenderjahres bei denen eine karre anmeldest.....
    aber ob die das dann auch verrechnen wenn du zweimal....... und wenn du nur 07er nimmst, ob die das dann überhaupt.....
    ich sach regulär auf H zulassen und fertig, billiger geht´s nicht wenn man nur eine karre hat

  • Zitat

    Original von doofchen
    @sebasdoof
    ja wenn du binnen jenes kalenderjahres bei denen eine karre anmeldest.....
    aber ob die das dann auch verrechnen wenn du zweimal....... und wenn du nur 07er nimmst, ob die das dann überhaupt.....
    ich sach regulär auf H zulassen und fertig, billiger geht´s nicht wenn man nur eine karre hat


    ajo, muss er sich halt ma selber schlaumachen!
    und er solls H drauf machen! da bin ich einer meinung mit dir! :spitze:

  • eben das ganze zweimal, dann biste ungefähr bei dem was steuer und versicherung mit H im jahr kosten 191+ca. 70, naja nicht ganz aber dafür kannste jeden tag und wohin du willst :catch::catch::catch:

  • meld ihn an, mach h und so weiter.


    deckungskarte 70 taler.
    zulassung 10,20 taler.
    schilder 20 taler.



    macht 100 taler für 5 tage fahren... machn lieber fertig und dann H und ab die post.