abmahnung wegen ebay angebot

  • Es gibt bei ebay so viele Dinge auf die man (besonders als Gewerblicher) achten sollte.
    Da kann einem z. B. schon eine falsche Satzzusammenstellung im Widerrufsrecht das Genick brechen.
    Das schlimme ist, dass dann oft nicht der mit dem Recht dieses auch bekommt, sondern der mit dem besseren Anwalt.
    Meistens ist dann so ein Schreiben auf einen Tip eines "Mitbewerbers" zurückzuführen, oder ein unzufriedener Kunde hat einen angeschwärzt.


    Halt uns mal über das Ergebnis auf dem laufenden.

  • Zitat

    Original von Bierchen
    is das schon gewerbe wenn du deine sammlung verkaufst?
    ich meine genuch hätteste ja


    Eben daraus ist ja die Idee entstanden, das zu machen. Nachdem es ja den Fall gab, wo eine Frau ihren Kleiderschrank geräumt hat und damit als gewerblich eingestuft wurde, weil sie irgendwie 10 Artikel einer Marke verkauft hat, werde ich da kein Risiko eingehen, und wenn die Auflösung gut läuft, wird eben wieder neu angekauft und n Handel draus. Modellspielwaren und Automobilia-Handel, Im- und Export :spitze:

  • Zitat

    Original von Streetracer


    Eben daraus ist ja die Idee entstanden, das zu machen. Nachdem es ja den Fall gab, wo eine Frau ihren Kleiderschrank geräumt hat und damit als gewerblich eingestuft wurde, weil sie irgendwie 10 Artikel einer Marke verkauft hat, werde ich da kein Risiko eingehen, und wenn die Auflösung gut läuft, wird eben wieder neu angekauft und n Handel draus. Modellspielwaren und Automobilia-Handel, Im- und Export :spitze:


    Hab ich auch von nem Fall gehört,dass ne alleinerziehende Mutter in Berlin(2Kinder)
    den Keller geräumt hat,in einem Monat mal 90 Artikel eingestellt,schon kams Finanzamt wegen gewerblich. :irre:


    Sorry,aber wenn ich schreibe:Es handelt sich nicht um:......werbe ich doch mit dem Namen nicht,ich sorge doch nur dafür,dass der Kunde aufgeklärt wird.
    Wenn die da so hinterher sind,dann wehe denen,die die schönen Listen hintendran haben im Text für die Suchmaschine!

    Einmal editiert, zuletzt von stanley_motors ()

  • Wenn du schreibst, verkaufe Ford Escort Cabrio (kein Mustang, Ferrari, Porsche), ist das dann Aufklärung oder versuchst du mit den Begriffen möglichst viele Leute auf deine Auktion aufmerksam zu machen??


    Und Suchbegriff-Spamming ist verboten, egal ob da nun 3 Begriffe "für die Suchmaschine" drunterstehen oder 3000. Sehr beliebt ist ja auch weiße Schrift auf weißem Grund :8

  • Da frage ich mich doch, was ein Anwalt oder besser noch ein Gericht zu solchen Suchbegriffen aus der Edelrost-Stahlfrei Auktion sagen würde, die ja sogar durch was wie "Für die Suchmaschine" gekennzeichnet waren..
    Beispiele: Buford T Justice, Plastikgeraffelfahrerauslacher...

  • hab grad mit ner dame der WBZ ( Wettbewerbszentrale ) gesprochen.
    ich komm alo tatsächlich nicht drumrum die gebühren zu bezahlen
    ( 189,00 euro auf 3 raten ) und die unterlassungserklärung zu unterschreiben.
    das WBZ ist ein öffentlicher verein , gefördert durch die wirtschaft.
    man kann auch ganz vernünftig mit denen reden und erhält brauchbare tipps
    und infos.
    anfangs hab ich gedacht das wären auch solche abzocker wie manche abmahnvereine,
    ist aber glücklicherweise nicht so, sonst hätt ich das 4-fache zahlen müssenn :irre:
    infos gibts unter www.wettbewerbszentrale.de.
    dort die tipps und die infos holen, wasserdicht muss es aber ein jurist der sich
    mit den fernabgabegesetz NEUESTER FASSUNG !! auskennt ( wichtig )


    der matze, bei dem das neue jahr gut anfängt :gruebel:
    sch..... ibähgedöns

  • scheiß


    3 x 189 oder 189 / 3 ? ersteres wär ja grad noch ein blaues auge, zweites schon fast abmahnhöhe...
    wir haben sowas von der wettbewerbszentrale immer bekommen, wenn wir agressive flyer gemacht haben. aber wenns im verhältnis zum gewinn gut steht, dann kann man das ja bezahlen. die wettbewerbszentrale wird übrigens von mitbewerbern angestichelt!


    kannst du sagen aus welchen grund dein angebot "wettbewerbswidrig" war?

  • ich zahl also gesamt ca. 3x 63 euro ( geht ja noch )


    1) hab ich mit meinem gewerblichen account auch private sachen verkauft
    stand zwar dabei " es ist eine privatauktion ohne garantie bla bla bla "
    geht aber so nicht weil man damit anscheinend von den gewerblichen
    anzeigen ablenken kann !??


    2 ) hab ich gschrieben " rücknahme nur unbenutzt und vollzählig " das ist so nicht rechtens

    3 ) keine komplette adresse hinterlegt, keine steuernummer, kein telefon, kein fax
    keine emailadresse usw usw ( muss alles dabei sein )
    4 ) den kompletten gesetzestext muss man so platzieren das es jeder depp
    ( tschuldigung ) gleich sieht und lesen kann. per link gilt nicht, auf der
    mich seite ist auch problematisch !!


    usw usw. da kennt sich nur noch ein jurist aus ( und die nicht immer )

  • Dann kann also der Vatikan noch für den "Pabst"-Golf Anteile verlangen?
    Kürzlich gabs doch "Pabst"-Bier,in der grossen Flasche,von ner Brauerei aus Bennis Heimatort,nix lizensiert,hat Norma verkauft.
    Stand dann im Etikettentext....aus der Heimat von Benedikt dem XVI.,.....
    Hatte doch auch nix mit dem Pabst zu tun,oder gilt das nur bei Internethandel,oder auch noch nur für gewerblich?
    Schaut doch mal wieviele die unsinnigsten Begriffe für die Suchmaschinen reinstellen!?
    Fragen über Fragen :gruebel: :?
    Und im allgemeinen Internetgeschäft gibts doch oft nen Link auf AGB!?

    Einmal editiert, zuletzt von stanley_motors ()


  • Hi,da haste ja noch Glück,wenns Finanzamt die Abschreibung fürn Rechner und die Internetkosten nicht kürzt!
    Zu 3)Das sollte aber wohl klar sein,ein gewerblicher Anbieter muss sich kenntlich machen,ist wie bei deiner jetzt stillgelegten HP das Impressum,das ist aber schon immer (oder sehr lange)so.
    Schreibstesowas wie B-Ware,kannste auch die Gewährleistung und Rückgabe drücken.


    Und wenn du nun keine Originalteile vertreibst(z.B.Bremse)darfste dann auch nicht mehr Ford reinschreiben?Muss man doch,woher soll sonst beim Stichwort JURID jemand noch was für sein Auto finden? :sad::irre:


  • Glaube nicht, das Papst ein eingetragenes Warenzeichen ist.. :O
    Papst® :irre:


    Und bei den Jurid Bremsen darf man dann wahrscheinlich nur schreiben "passend für Ford" oder so. Nur wie man das alles in eine Überschrift drücken will..? :gruebel: