Unfall mit krasse Dreier BMW

  • Wenn der was anderes sieht als das was Fakt ist, dann ist das Betrug! Es geht ja eigentlich nur um die Feststellung das hier kein Vorschaden vorhanden war! Ein eigener Gutachter muss zumindest erst mal von ihm selber bezahlt werden! Das sind Kosten die nicht unbedingt entstehen müssen! Ansonsten rufe bei der Versicherung an und frag wie sie es am liebsten haben wollen! Die Frage wie er es beweisen soll ist ja scheinbar noch nicht 100% geklärt!

  • in den Cossy ist mir bis auf den Bmw noch niemand gefahren, andere Fahrzeuge in meinem Leben halt. Ich kaum ein Fahrzeug länger als drei Tage auf der Strasse gehabt
    vorher monatelang geschraubt und dann fährt mir irgend ein Depp rein.

  • wegen 1,600 Euro vor Gericht und ich darf den Wagen so lange nicht reparieren !
    Ich kann hier in Deutschland nur noch kotzen, der Ka...e fährt mit ner Händler Nr, die wie sich inzwischen herausgestellt hat nicht Ihm gehört mir ins Auto und weil sich dieser feine Herr nicht bei dessen Versicherung meldet krieg ich solange weder Kohle noch darf ich mein Auto reparieren.
    Heute wird dann Klage eingereicht, heißt ich fahre jetzt mindestens noch ein Dreivierteljahr mit einem kaputten Auto herum .
    Die müssen sich echt nicht wundern, das nächste mal regel ich das wieder anders.................scheiß auf die Kohle !

    Einmal editiert, zuletzt von hardtop51 ()

  • deine eigene haftpflichtversicherung kann dir gegenüber in vorleistung gehen und dir deinen schaden ersetzen. wenn ein gutachten gemacht wurde, kann der schaden ja dann eigentlich repariert werden.
    das gericht entscheidet dann noch über die schuldigkeit, dann zahlt die andere versicherung dann an deine haftpflicht zurück, oder du mußt deine haftpflicht zuurück bezahlen, aber du sagst ja das du nicht schuld bist, dann dürfte es den fall ja nicht geben
    mir ist nämlich fast ähnliches passiert > in einer einbahnstraße überholt mich ein auto und rammt mich dabei seitlich. er beginnt mit der flucht, wir haben die verfolgung abgebrochen als der flüchtige in die fußgängerzone einbog, es war zwar 23Uhr, aber das war dann zu heiß. kennzeichen hatten wir, polizei gerufen, die hatten ihn ziemlich schnell angertrunken und ohne führerschein. bis zur gerichtsverhandlung hat es 1,5 Jahre gedauert!!! in der zwischenzeit hatte meine haftpflicht den schaden bezahlt, von gericht wurde dann noch ihm der schaden zugesprochen und dann hat sine haftpflicht an meine bezahlt.


    edit sagt grad, dass war auch ein krasse bmw!?!?

    Einmal editiert, zuletzt von OnkelB ()

  • Wieso? Gutachter kommen lassen, Wagenwert feststellen, kein Vorschaden feststellen, Reparaturkosten feststellen. Dann reparieren. Wenn die Versicherung dir das verbietet Leihwagenkosten/Nutzungsausfall geltend machen, was macht denn das für nen Eindruck bei deinen Geschäftspartnern wenn du immer mit som Wrack ankommst. Das geht ja nicht. Wie gesagt: such dir nen andern Anwalt!

  • zitat: " der unfallverursacher bzw seine versicherung hat zu beweisen, das an dem beschädigten kfz vorschäden vorhanden waren"
    sagt der anwalt. deiner issn depp! ;)