TÜV jährlich!?

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    Original von der matze
    sagen wird der schon was, aber nix fundiertes. jeder jungfux wirds bemängeln wolln wird aber dabei scheitern.
    ach ja, ne brille sollte man dabei tragen, dann kann auch grün-weiss nix :spitze:


    Könnt stimmen.


    Hab auf die Schnelle gar nichts dazu gefunden. Ein Kollege (aaS) sagte mir zu dem Thema, daß ein Wind- und ein Sonnenschutz vorhanden sein muss. Für den Wind reicht eine Brille; die Sonnenblende müsste man dann ebenfalls gegen den Wind sichern, damit sie funktionabel bleibt.


    Daß man dann ohne, aber nicht mit ner kaputten Scheibe fahren darf, ist dagegen sonnenklar, weil die kaputte Scheibe die Sicht behindert.


    Ich hab mir über einen solchen (zugegeben eher seltenen) Fall nie Gedanken gemacht, daher schipper ich auch regelmäßig mit nem Kumpel in seinem Kübel mit abgeklappter Scheibe durch die Gegend. Angehalten worden sind wir noch nie.

  • Die könnten auch Ärger machen wenn ohne Scheiben abgestellt -mangelnde Sicherung gegen Fremdbenutzung, irgendsowas.
    Fenster dürfen ja auch nicht runtergekurbelt sein.
    Außer beim Cabrio hinten oder so ähnlich

  • Soweit ich weiß, müssen bei Cabriolets (fahre sowas als Alltagskarre) die Türen verschlossen und alle Scheiben hochgekurbelt werden. Das Verdeck darf aber offen bleiben :irre:


    Ansonsten hast Du natürlich Recht. Anstiftung zu einer Straftat vll ::D

  • Cabrio darf offen sein,daher heisst es ja PKW offen!
    Hab den 3 Jahre,aber den klaut ja keiner! :sad:
    Ralf :O


    Diese Tastatur :fuck:

    Einmal editiert, zuletzt von stanley_motors ()

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    Original von Butcher
    was sebastos glaub ich nicht mitgeteilt hat ist, das moordorf in fachkreisen auch MORDdorf genannt wird, weil da jedes Jahr einer um die Ecke gebracht wird. Eigendlich müsste das olle Kaff sich dann ja schon seit Jahrzehnten selbst exikutiert haben :irre: der extreme Rudelfick der dort herrscht schein wohl den Bestand aufrecht zu erhalten :O


    wird ja auch "das land der fliegenden messer" genannt! ohne spaß!
    so, nun mal den ganzen kladderradatsch unter but's post lesen...

  • Das "ohne Scheibe" musst dann aber bestimmt eintragen, weils ja nicht mehr so ist wie ab Werk. Da leidet dann ja auch die Stabilität der Karosse leicht drunter, also brauchste da bestimmt etliche teure Gutachten für die Einzelabnahme.

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    Original von Sebastos


    wird ja auch "das land der fliegenden messer" genannt! ohne spaß!


    Wow, ihr habts ja "nett" da oben ;) :O

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    Original von Tommy
    Das "ohne Scheibe" musst dann aber bestimmt eintragen, weils ja nicht mehr so ist wie ab Werk. Da leidet dann ja auch die Stabilität der Karosse leicht drunter, also brauchste da bestimmt etliche teure Gutachten für die Einzelabnahme.


    Teile, die nicht ausdrücklich vorgeschrieben sind, darf man demontieren (Stoßstangen z.B.). Ich darf sie nur nicht gegen Teile ohne Gutachten oder Prüfzeichen tauschen.


    Aber wo Du schon mit der Stabilität anfängst (auch wenn ich diese Funktion der Scheibe nicht unterschreiben würde): Einen Schweller z.B. darfst Du natürlich nicht einfach entfernen, auch wenn nirgends ausdrücklich steht, dieser müsse vorhanden sein ;)

  • Hmmm, das interessiert mich jetzt aber. Und wenn ichs demontier brauch ich keine Ein-/Austragung? Will jetzt alles entfernen was geht. Was darf ich? Dach beim Cabrio ist jawohl net vorgeschrieben? Scheiben auch raus. Motorhaube? Stoßstangen also auch ab. Türen? Ach nee, dann brichts durch.

  • Theoretisch darfst Du tatsächlich alles entfernen, es sei denn, es ist wie Scheinwerfer etc. ausdrücklich vorgeschrieben. Praktisch musst Du aber diverse Sicherheitsvorschriften und Kram beachten. Z.B. Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch scharfe Kanten oder vorstehende Ecken etc. Damit musst Du eine Motorhaube drauf lassen. Bei neueren Fahrzeugen dürftest Du die Motorhaube z.B. zusätzlöich aus Fußgängerschutzgründen nicht demontieren (aktive Motorhaube, Knautschzone der Motorhaube bei Fußgängerunfall...).


    Sowas müsst man sich dann im Einzelfall anschaun.