Problem 2 Ebay

  • Hi, ich hab bei ebay ein autobuch ersteigert was letztes jahr rund 400eur gekostet hat. dem verkäufer waren wohl die 37eur zu wenig, kann ich ja nichts für! Jedenfalls hat er sich über ne Woche auf Mails nicht gemeldet, dann hab ich mal angerufen. Hatte ihn am Wochenende erwischt, da meinte er er käme gerade aus dem Urlaub. Komisch fand ich nur, dass er während den ganzen 10 Tagen Bewertungen bekommen hat, von Artikeln die zur gleichen Zeit verkauft wurden wie meiner!?
    Naja, jedenfalls meinte er er schickt mir umgehend die Kontodaten und Montag schon gleich mal das Buch raus. Heute kam ne Mail: das buch kann ich leider nicht senden, meine Lebensgefährtin hat es während meines Urlaubes ins Altpapier entsorgt.


    Na dann soll si emir ein neues kaufen, oder!?


    Penner


    Ebayprofis, was tun? Hab schonmal bisschen gegoogelt, aber nicht das passende gefunden. Einfach nicht reagieren was er sagt und trotzdem Frist zu Lieferung setzen? Dann Schadenersatzforderung?


    Grüße Seb

  • kann man nicht viel machen fürchte ich, an ebay musste dich gar nicht erst wenden die helfen dir sowieso nicht weiter. hab ich schon zur genüge erlebt. stress beim autoverkauf gehabt, käufer hat mit klage gedroht etc. also ebay eingeschaltet und das einzige was von denen zurückkam war :"ja dann sollten sie sich einen anwalt holen, wir können da nix machen" :fuck: Typen ne schlechte Bewertung schreiben oder ggf. ne scheibe oder so einschlagen :spitze:

  • Sachlich negativ bewerten (keine Beschimpfungen, die können dann gelöscht werden), ärgern, abhaken. Schadenersatz gibts nicht, ist ja keiner entstanden, wenn du noch nix bezahlt hast. Alles andere bringt nix, außer daß n Anwalt wieder ne schöne Rechnung schreiben kann oder sich diverse Beamte mit so nem Kleinkram auseinandersetzen müssen. Bei der Pozilei hier gibts inzwischen nen speziellen Beamten für ebay-Fälle, der schüttelt meist auch nur mitm Kopf, weil die Leute wegen jedem Furz losrennen und ihr Recht verlangen...

  • @Seb: in Kürze: Achtung! egal was Du machst: Du musst es richtig machen - Fristen etc. ...; drucke Dir alles aus; speichere alle Aktivitäten mit diesem VK; notiere Dir Datum/Uhrzeiten von Telefonaten (möglichst mit "Zeugen" ;) )...
    führe keine Aktivität(en) überhastet durch...da macht man oft mehr kaputt als gut...wenn Du wütend bist:erst mal zurücklehnen; paar STunden verstreichen lassen, bevor Du antwortest etc. ...


    korrekt - er muss Dir das Buch liefern; alternativ kaufst Du es (neu) und stellst ihm die Kosten (alle! - incl. Schuhsohlenablaufgebühr etc. :O ) in Rechnung. Brauchst aber "langen Atem".


    bei ebay kannste "Unstimmigkeiten wegen nicht geliefertem Artikel" blabla einleiten...


    ich such' Dir noch entspr. Info's raus...



    Greetz
    Jürgen


    hier mal "first stuff"
    http://members.ebay.de/ws/eBay…&userid=big_bad_black_man


    und weiter:
    http://cgi3.ebay.de/ws/eBayISA…erPage&userid=alexanderfu


    hier werden SIe geholfen:
    http://www.internetrecht-rostock.de/ebay.htm
    Auszug:
    Ihr Recht bei eBay - und anderen Internetauktionen


    Bei Onlineauktionen, wie zum Beispiel bei eBay werden regelmäßig Kaufverträge über Waren geschlossen. Sobald es hier zu Problemen mit der Abwicklung kommt, stellt sich die Frage nach der Rechtslage. Beachten Sie bitte unsere Übersicht zu eBay- und Internetauktionen .


    1.Wirksamer Kaufvertrag


    Anerkannt ist zwischenzeitlich, dass bei Internetauktionen wirksame Kaufverträge geschlossen werden. Dies ist nunmehr auch durch den Bundesgerichtshof höchst richterlich geklärt worden (BGH-Urteil vom 07.11.2001, Az. VII ZR 13/01 – „Ricardo-Fall“).


    Der Abschluß eines Kaufvertrages zwischen dem Anbieter und dem Höchstbietenden ist somit unproblematisch. Dies hat zur Folge, dass der Verkäufer zum einen verpflichtet ist, die Ware zu übergeben, der Käufer verpflichtet ist, den Kaufpreis zu zahlen. Diese Ansprüche können auch eingeklagt werden. Im vorgenannten BGH-Fall hatte der Käufer, der einen Pkw preiswert ersteigert hatte auf Durchführung des Kaufvertrages, dass heißt Zahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Übergabe des Pkw´s geklagt.


    Wird nicht gezahlt oder geliefert, kann die Vertragspartei vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatzansprüche geltend machen. Dies kann für den Verkäufer beispielsweise im entgangenen Gewinn bestehen, für den Käufer in dem Schaden, der ihm entsteht, in dem er die gleiche Sache woanders nur teurer kaufen kann. Entgegen einer landläufigen Meinung kann der Käufer oder auch der Verkäufer nicht einfach ohne Grund vom Kaufvertrag zurücktreten.

    4 Mal editiert, zuletzt von jawolf30 ()

  • ansonsten fahr doch mal unangemeldet bei dem knilch vorbei und frag ihn ob du nicht mal sein bücherregal durchschauen dürftest :D

  • ein thread ohne SPAM !? geht das??


    @Seb: gib mal Artikelnummer durch - wennste hier nicht willst: an jawolf30 ätt web punkt de oder per ebay-Nachricht an jawolf30


    Michael: genau DAS wäre z.B. schon verkehrt: man taucht bei einem Streitfall nicht unangemeldet auf...kriegste wenns hart auf hart kommt (Gericht) als Belästigung ausgelegt ...

    Einmal editiert, zuletzt von jawolf30 ()

  • Leutz - bleibt doch bitte einmal sachlich ;(


    Michael streetracer: es wurde ein rechtsgültiger Kaufvertrag abgeschlossen. Und da hat man(n) als Käufer Rechte. Wenn er die durchsetzen will, kostet'S Kraft und Zeit - und eventuell zunächst mal Geld...aber das ist seine Entscheidung. (Kopf in'n Sand kann jeder ;) )


    Michael Butcher: Du bist jung und hitzig :D es sei Dir Dein Übermut verziehen...lies Dich ruhig auch mal durch die links...cool und korrekt bleiben ist da ersma oberstes Gebot...


    Zitat

    Original von Cavalera
    ich glaub der jürgen spielt gern mit ebay rum :D


    nunja - ich möcht' mal sagen, ich hab' da ein "bisschen" Erfahrung:
    http://feedback.ebay.de/ws/eBa…wFeedback&userid=jawolf30
    ;)

    Einmal editiert, zuletzt von jawolf30 ()

  • hmm also ich bin schon desöfteren an die falschen Leute bei ebay geraten und in allen Fällen konnte Ebay mir keine Hilfestellung bieten. Seitdem meide ich auch eigendlich den Laden wobei es wohl so ausschaut als müsste ich meine sachen die ich noch loswerden will/muss doch wohl bei dem scheissladen reinsetzen.

  • artikel ist der


    die zweit fetten wälzer schleppt die blödeste hausfrau nicht zur altpapiertonne.


    ich mach das ja ganz sachlich, nur hier unter uns reg ich mich auf.
    bloß verarschen lassen hab ich auch kein lust.


    wenn ich anrufe und er sagt: ich war im urlaub...ach für wieviel sind sie denn weg gegangen hab noch garnicht geguckt...das ist ja nicht gerade viel, die haben letztes jahr soundsoviel gekostet und sind eigentlich neu...
    und drei tage später kommt eine ganz kurze mail sie wären im müll gelandet...das stinkt doch zum himmel


    zumal finde ich schön, dass er zugibt wer und wie sie entsorgt wurden.
    ich habe gerade gesehen, verkäufer war garnicht er, sondern der account der lebensgefährtin. ich glaub ich schreibe ihr mal einen brief, dass ich auf die ware warte und setze eine frist zur lieferung.


    wenn in der auktion nicht explizit vorkasse angegeben ist, dann kann ich die lieferung zuerst erwarten, oder jawolf!?

  • nimms einfach hin wie es jetzt ist. Wenn der Typ das Buch nicht schickt dann schickt der das nicht. Ist klar ärgerlich für dich aber meiner Meinung nach kannst du nichts machen. Beweis dem mal das er die Bücher nicht weggeschmissen hat, kannst du nicht. Bezahlt hast du auch noch nicht also einfach eine sachliche Negativbewertung abgeben und fertig.

  • hmmm bei dem kerl ist ja auch jede 10te bewertung negativ....aber tolles Buch anfürsich, schade das das nicht geklappt hat :sad:

  • Ich würde den VK mal zu den Favorieten packen, sodaß Du immer Bescheid bekommst, wenn er mal wieder was einstellt. Lass es viell. n halbes Jahr oder länger dauern, aber die Bücher werden bestimmt wieder auftauchen.


    Edit: Favoriten! :D

    Einmal editiert, zuletzt von Nick ()

  • Zitat

    Original von Nick
    Ich würde den VK mal zu den Favorieten packen, sodaß Du immer Bescheid bekommst, wenn er mal wieder was einstellt. Lass es viell. n halbes Jahr oder länger dauern, aber die Bücher werden bestimmt wieder auftauchen.


    Edit: Favoriten! :D


    hab schon ne suche eingerichtet, dass ich immer per mail informiert werde wenn jemand sowas einstellt, viell. versucht er es über einen anderen account :no::D

  • ich hatte mal son spaßvogel, dem hab ich einfach ne email geschickt und das hat geklappt. ganz höflicher ton: könne ja nicht sein, dass er das auf ne auktion stelle, dann mit dem ergebnis nicht zufrieden ist und dann son offensichtlichen unsinn erzählt. könne man ja verstehen, aber solchen unsinn hätten wir ja beide nicht nötig. ich hab ihm dann n fünfer statt dem einen euro in die hand gedrückt und hatte immer noch ein superschnäppchen.
    man sollte halt ganz sachlich bleiben, dass solche sprüche ja nicht nötig sind und das gespräch an den tatsachen orientieren. damit kommt man auf jeden fall weiter als mit hypothesen über bodybuilder-gattinnen und beschimpfungen. ;)